S-Bahn-Abo wurde gekündigt aber ich nicht drüber informiert! Nun drohen 40€ für's Schwarzfahren!

hallo,

  • am 28.08.2014 habe ich der S-Bahn-Berlin GmbH einen Brief geschickt mit der Bitte, um Kündigung meines Jahresabos zum nächst möglichen Zeitpunkt und um Bestätigung dieser Kündigung.
  • am 01.09.2014 bucht die S-Bahn-GmbH den fälligen Betrag für den September ab und ich denke: aha, den September fahre ich dann wohl noch.
  • am 03.09.2014 werde ich am Nachmittag in der Straßenbahn kontrolliert und der Kontrolleur sagt: Sorry, Karte gesperrt, das macht dann 40€!
  • am selben Tag komme ich am Abend nach Hause und finde einen Brief (geschrieben am 29.08., Poststempel 01.09., im Briefkasten am 03.09., versendet mit MaxGrün) mit der Kündigungsbestätigung zum 01.09.2014

Nun streite ich mich mit der S-Bahn-Berlin Gmbh, da ich der Ansicht bin, dass die nicht mein Abo sperren können obwohl sie den Monatsbetrag abbuchen und mich nicht fristgerecht informieren. (mit fristgerecht meine ich, dass sie mich nicht erst am 03.09. informieren können, dass das Abo am 31.08. geendet hat)

Wie ist da die rechtliche Situation, kann ich darauf bestehen, dass die die Schuld auf sich nehmen? Müssen die mir nicht erst die Kündigung bestätigen, bevor sie wirksam ist, zumal gegen eine Kündigung zum 01.09. das abgebuchte Geld für den September spricht.

Die 40€ Strafe für's Schwarzfahren schulde ich leider der BVG, (da ich in einer Tram kontrolliert wurde) nicht der S-Bahn GmbH, was die Sache nicht einfacher macht, da die BVG sagt: ihr Ticket war gesperrt, alles andere ist uns egal! Regeln Sie das mit der S-Bahn GmbH.

Ich habe schon bei der S-Bahn GmbH angerufen und auch schon diversen Mail-Schriftwechsel gehabt mit der Info: Sie wollten zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, das war für uns der 01.09.2014, also was wollen Sie eigentlich?

Ich habe denen auch gesagt, was ich eigentlich will: Ich wollte informiert werden, eine E-Mail hätte ja in Anbetracht des knappen Zeitraums auch gereicht, ich wollte nicht, dass sie Geld für eine Leistung, die sie ja eigentlich nicht mehr erbringen wollten abbuchen und mich somit in die Irre führten...

War diese Kündigung so schnell und ohne zeitgerechte Info rechtens?

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen. Grüße Anne_Rose_S

Kündigung, BVG, Kündigungsfrist, Kundenservice, S-Bahn, Abonnement
Kündigung des Klavierunterrichts

Hallo Leute, ich habe ein Problem.

In meinem Unterrichtsvertrag vom (Privat-)Klavierunterricht steht:

(1) Vertragsbeginn ist der 01.10.2013. Der Vertrag ist befristet auf ein Unterrichtssemester. Das Unterrichtssemester beginnt am 01.10. und am 01.04. eines Kalenderjahres und endet mit Ablauf des darauffolgenden 31.03. bzw. 30.09. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Unterrichtssemester, sofern er nicht gemäß Absatz 3 gekündigt wird. (2) Soweit der Vertragsbeginn während des Unterrichtssemesters erfolgt, endet der Vertrag abweichend von Ziffer 2 Absatz 1 Satz 2 mit Ablauf des auf das laufende Unterrichtssemester folgenden Unterrichtssemesters. Alle übrigen Bestimmungen des Absatzes 1 bleiben unberührt. (3) Der Unterrichtsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sowie zum Ende jedes weiteren Unterrichtssemesters gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Ich habe die Kündigungsfrist eingehalten und der Lehrerin die Kündigung per Post und eine E-Mail mit 'Begründung' zukommen lassen. Sie hat sich aber nicht mehr gemeldet.

Mir stellt sich nun die Frage, ob ich heute theoretisch noch einmal Unterricht hätte, da das Semester ja erst am 30.09. endet. Andererseits hatte ich nach der Kündigung des Cellounterrichts in der Musikschule nach den Sommerferien auch keinen Unterricht mehr - und da betrug die Kündigungsfrist auch sechs Wochen vor dem 30.09.

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Musik, Kündigung, Klavier, Unterricht, Vertrag, Lehrer
Wohnungskündigung: Kaution zurück / Kündigungsbestätigung

Wohnungskündigung / keine Kündigungsbestätigung / Kaution unsicher

Hallo,

brauche dringend eine fundierte Einschätzung und bestenfalls aussagekräftige BGB (o.ä.) Paragraphen die uns hier weiterhelfen.

Mietvertrag zwischen jungen Herrn und älterer Dame: Der Mietvertrag ist noch händisch ausgefüllt. Das verrät schon einmal einiges. Es ist darin nur beinhaltet wie viel die Kaltmiete beträgt und dass die Höhe der Kaution (900) übergeben wurde und 3 Monate Kündigungsfrist. In dem Vertrag steht nichts von einer Hausverwaltung, von der Pflege des Hausflures, von dem Verbleib der Wohnung nach Auszug, Selbsständige Suche nach Nachmieter usw.

Da Mieter und Nachbarn (auch älteres Paar und Tochter (ca. 60 und 30) nicht gut aufeinander zu sprechen sind, möchte die Vermieterin den Auszug der Mieters (Anmerkung ihrerseits: Sie können gerne auch von heut auf morgen ausziehn). Nun gibt es eine neue Wohnung für den Mieter. Der Mieter hat der Vermieterin die Kündigung (zum 15.10.) in einem Geschäft (mit zwei Zeugen) überreicht. Die Vermieterin hat die Kündigung entgegengenommen. In einem weiteren Gespräch wollte sie denn Auszug nun sogar schon zum 1.10., dies wurde aber durch den Mieter verweigert. Heute hätte ein Besichtigungstermin für eine Nachmieterin stattfinden sollen (14.30), die Vermieterin war jedoch um 14Uhr da (wobei der Mieter zu dieser Zeit noch in der Arbeit war). Natürlich war demnach also keiner zu Hause. Die Vermieterin (eben etwas ältern und schon etwas labil) beharrte natürlich auf 14Uhr und fügte dann noch hinzu "ach mir ist das jetzt egal was sie machen. ich will dass sie erst zum 1.11 ausziehn und selbst einen Nachmieter suchen" Wir hatten für die Kündigungsübergabe eine Kündigungsbestätigung vorformuliert - jedoch wollte die Vermieterin diese nicht unterschreiben. In dieser Bestätigung hatten wir vermerkt, dass die 900Euro Kaution bei Wohnungsübergabe übergeben werden und dass die Wohnung (da ja im Mietvertrag nichts anderes steht) besenrein übergeben wird. Die ältere Dame (Vermieterin) stellt sich nun quer, sie weiß leider geistig auch einfach nicht mehr alles usw.

Zudem wurde eine Wand im Wohnzimmer durch einen Maler rot gestrichen. Die Vermieterin beharrt darauf, dass die Wand wieder Weiß sein soll bei Auszug. Jedoch steht aber nichts im Mietvertrag! Sie meint, beim Streichen durch den Maler hat der Mieter etwas unterschrieben, dass die Wand wieder Weiß wird. Dies fand aber nie statt und den angeblichen Zettel hat sie nach mehrmaliger Aufforderung noch nicht hergezeigt.

Nun ist die Frage - was tun? Der Mieter möchte ohne Probleme am 15.10 ausziehen - dies war auch so abgestimmt. Zudem, da an der Wohnung keinerlei Beschädigungen sind, möchte er natürlich auch die volle Höhe der Kaution zurück. Was kann man da machen? Bei der Frau muss man Angst haben, dass wenn es zu einem Gespräch kommt, sie einen Herzinfarkt erleidet. Wir hatten schon an ein "Anwaltsschreiben" gedacht. Leider kennen wir keinen.

Danke!

Kündigung, Wohnung, Mietrecht, Kaution, Mietvertrag
Negativer feedback vom Chef inn der Probezeit

Liebe Kommunity, ich bin am Boden zerstört. Gestern hatte ich ein Feedbackgesprech. Gesagt wurde: "Du stralst kein Wohlfühlen aus","Du bist ängstlich", "Du wirkst unsicher, das passt nicht zu uns, denn wir sind im Wachstum", "Wenn ich vorbei gehe, beobachte ich dich in sich gekehrt".

Ich muss sagen dass das stimmt und dafür gibt es objektive Gründe. Nämlich in meinem Aufgabenbereich sollte ich eine Teil der Aufgaben eines Freelansers übernehmen. Und zwar ich solte ihn das selbst mitteilen und mich von ihn einarbeiten lassen. Das erste, was er sagte - er wusste von nichts. Er würde nichts abgeben. Nachfolgend hat er keine Termine mit mir wahrgenommen, mir ausgewichen und nebenbei Rufmord getrieben. Ich bin immer mehr unter Druck geraten, wurde immer nerwöser, und dann habe ich 2 blöde Fehler auch noch gemacht (natürlich zu seiner grössten Freude). Ich musste schließlich in eine Dienstreise mit ihn, um ihn "über die Schulter zu schauen". Das war so unangenehm!!!..

Irgendwann habe ich es versucht meinem Chef das ganze beizubringen, was zu Folge hatte dass der Typ noch pefieder wurde. Der Kreis hat sich geschlossen.

Was mache ch denn jezt. Morgen ist der Fortsetzung, Feedbackgesprech 2. Dabei fühle ich mich bereits gekündigt. Vor Allem was kann ich gegen diesen schlechten Versagerin-Gefühl machen? - Ich leide Angst, Übelkeit, Trauer. Ich fülle mich von allen nicht ernst genommen, belächelt und nicht für voll genommen.

Kann ich noch was retten, oder bin ich für alle Zeiten unten durch? Gruße und Danke

Kündigung, Angst, negativ, Probezeit, Versagen
Abzocke durch Vodafone!

Hallo zusammen,

folgender schlimmer Sachverhalt: Ich habe aufgrund von Umzug Anfang Mai meinen Vertrag bei Vodafone gekündigt und die neue Adresse mitgeteilt. An diese neue Adresse kam dann Ende Mai auch eine Kündigungsbestätigung mit der Ankündigung einer Abschlussrechnung. Auf diese Abschlussrechnung habe ich gewartet, aber es geschah nichts, stattdessen kam Anfang Juni ein Schreiben vom Inkasso BFS Risk & Collection, die 2 Monatsraten für Vodafone forderten, plus 10 € Mahngebühren plus 70 € fürs Inkassobüro! Diese 2 Monatsraten sind nicht rechtmäßig gefordert, da von mir längst überwiesen (schon vor 1 Monat!), dies kann ich durch Kontoauszüge belegen! Alles was noch offen ist, wären 10 Tage Restlaufzeit meines Vertrages gewesen, weil es durch die Kündigung kein voller Vertragsmonat mehr war. Habe bei Vodafone angerufen, dort teilte man mir mit, es wäre nach der Kündigungsbestätigung (die bereits an meine neue Adresse ging) noch eine Abschlussrechnung geschickt worden, allerdings an meine alte Adresse (?). Das verstehe wer will, aber durch den Nachsendeauftrag hätte die mich trotzdem erreichen müssen, bei mir kam aber diese Abschlussrechnung niemals an, weder an meiner alten, noch an meiner neuen Adresse! Vodafone teilt mit, ich solle das gefälligst alles mit dem Inkassobüro klären, weil der Fall dorthin abgegeben wurde.

Ich habe Vodafone und dieses Inkassobüro angeschrieben und mitgeteilt dass ich keinen cent zahlen würde ausser für die paar Tage Restzeit meines Vetrages, aber dafür hat mir ja noch niemand eine Abschlussrechnung geschickt, die Forderung über die letzten 2 Vertragsmonate ist nicht rechtmäßig, mein Kontoauszug beweist es! Jetzt warte ich auf Antwort.

Meine Frage: Wem ist sowas Ähnliches mit Vodafone schonmal passiert? Und wie ist das ausgegangen?? Muss ich mir wegen dieses Inkassobüros Sorgen machen??? Ich meine, das klingt als hätte es bei denen System, man behauptet es wäre eine Abschlussrechnung geschickt worden, die aber nie ankam, stattdessen warte ich 3 Wochen drauf und bekomme dann Post von Inkasso, die unglaubliche Summen fordern, was soll das?? Und ich war 10 jahre Kunde bei denen... nie wieder!

Kündigung, Betrug, Inkasso, Vodafone
Kann man sich nach fristgerechter Kündigung in der Probezeit krank melden?

Hallo Ich arbeite seit ca. 4 1/2 Monaten als Krankenpfleger in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Am vergangenem Freitag wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht ins Team passe und man die Probezeit nicht verlängern wird. Sofort wurde mir eine fristgerechte Kündigung zum 30.09.2014 ausgestellt. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mich das total umhaut. Es gab keine Anzeichen dafür und ich war total unvorbereitet. Aber das nur am Rande. Ich sehe mich unter diesen Voraussetzungen nicht in der Lage, mit psychisch kranken Kindern oder Jugendlichen zu arbeiten. Außerdem würde man mich in den nächsten 4 Wochen nur noch minderwertige Arbeiten machen lassen und mich nicht mehr an den Patienten lassen. Seitens der Patienten, bei denen ich stest beliebt war, würden Fragen entstehen, warum ich mich nicht mehr um sie kümmern würde. Ich denke nicht, dass ich eine passende Antwort parat hätte. Auch würden mich die Kollegen so gut es geht in meiner Arbeit ausbremsen. Da ich schon langjährige Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie habe, muss ich sagen, dass ich mir so einen Zustand nicht antun will. Deshalb jetzt meine Frage: Kann ich mir einen Krankenschein für die verbleibende Zeit holen, oder droht mir dann eine fristlose Kündigung? Immerhin habe ich ja schon eine Kündigung, die auf den 30.09. datiert ist, kann der AG diese zurücknehmen und in eine fristlose umwandeln? Ab dem 20.09. habe ich Urlaub, den ich natürlich nehmen muss. Mein Plan wäre, sich bis zum einschließlich 19.09. krank zu melden. Den Urlaub möchte ich nicht durch einen Krankenschein blockieren. Bitte antwortet nur, wenn ich Ihr euch sicher seit.

Kündigung, Mobbing, Arbeitsrecht, Krankheit, Probezeit
Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz

Hallo,

mein Arbeitgeber ist insolvent und ich wurde schon gekündigt (fristgerecht laut Vertrag) zum 30.09.2014. Also bin ich offiziell ab 01.10. arbeitslos. Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.

Nun möchte er mich ab 01.09. freistellen, da er keine Arbeit mehr für mich hat.

Mein GEhlat habe ich für Juli noch ganz normal bekommen, dann wurde die Insolvenz beantragt.

Ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld (3 Monarte rückwirkend ab Insolvenz-Feststellung - das wird der 01.10.2014 sein). Also bekomme ich für August und September.) Das Insolvenzgeld zahlt der Staat/ bzw. das Arbeitsam und es ist in der selben Höhe wie mein volles letztes Netto-Gehalt.

Was bin ich dann ab 01.09.? Und wie muss ich mioch verhalten? Der Insolvenz-Verwalter (mein jetziger Arbeitgeber sozusagen) muss mich ja bis 30.09.2014 anstellen laut Vertrag und Kündigung. Wenn er mich nun ab 01.09. für den letzten Monat freistellt, muss er mich bezahlt freistellen. d.h. ich habe auch Anapsruch auf dieses volle Insolvenzgeld und bin angestekkt bei ihm un d erst ab 01.10. arbeitslos oder????

Er sagt nun folgendes: wir bekommen dann für September 70 % vom Amt und 30 % Differenz von ihm aus der Insolvenzmasse. So dass wir unterm Strich auf das volle Gehalt kommen.

Ich verstehe das alles nicht. Bin ich dann doch schon ab 01.09. arbeitslos und muss mich melden??? Was bin ich dann und von wem bekomme ich welches Geld???

Ich will, wie vertraglich vereinabart, bis 30.09. angestlellt bleiben, das werde ich auch vor dem Arbeitsgericht so einklagen zu versuchen, wenn es nicht anders geht.

Vielen Dank für ein paar kompetente Antworten, von Menschen, die schon in der selben Lage waren oder vielleicht beim Amt arbeiten.

Viele Grüße

Insolvenz, Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, freistellung, Kündigungsfrist
Einschreiben mit Kündigung nicht zugestellt und trotzdem angekommen wie stellt sich das rechtlich da

Moin, Habe ein Einschreiben mit einer Kündigung fristgerecht in die Post gebracht an meinen Vermieter. Dieses konnte jedoch durch die Post nicht zugestellt werden da die Vermieter nicht mehr dort wohnen. Nun nach Ablauf der Zustellung ist das Einschreiben an mich zurück geschickt worden da es die gleiche Adresse ist nur in meinen Briefkasten geworden soweit die Aussage der Post. Auf den Briefkasten von mir haben drei partein zugriff da dieses ein gemeinschaftsbriefkasten ist was durch die Vermieter so gemacht wurde. Nun habe ich dieses Einschreiben nach Ablauf jedoch nicht erhalten sondern eine nachweislich dritte Person hat das Schriftstück aus meiner Post entnommen und es in die Post der Vermieter geworfen da sie aufgelaufene Post für den Vermieter sammelt und ihm übergibt. Somit hat mein Vermieter also trotz nicht Zustellbarkeit des Einschreibens das Einschreiben dennoch erhalten.

Nun meine frage: 1. wie steht die rechtliche Handhabe gegenüber dem dritten? 2. durch die Zustellung welche ja nun eigentlich ja nicht erfolgt sein dürfte. Was habe ich für Möglichkeiten meine Kündigungsfrist dennoch durchzusetzen? 3. was ist bei einer solchen Konstellation rechtlich zu beachten?

Den ich habe 1. bereits eine neue Wohnung und 2. absolut kein Interesse dort weiter zu wohnen.

Über Tipps etc bin ich dankbar.

Kündigung, Miete, Einschreiben, Zustellung
Sonderkündigungsrecht bei der Telekom durch Umzug

Hallo, da die bisherigen Fragen nicht zu meinem Problem passen würde ich gerne Wissen ob Ihr eine bessere Idee als den Weg zum Anwalt seht. Ich werde in einigen Monaten Umziehen, da ich mich vorher schon um alles kümmern wollte und es auch weiter tue ist natürlich auch der Umzug des Telefonanschlusses mit auf der Liste. Nun bin ich bei der Telekom und dort wurde mir mitgeteilt das mein Anschluss aus technischen gründen nicht am neuen Standort verfügbar ist. Das neue Angebot ist ein teurer neuer Vertrag mit weniger Internetleistung als das was ich jetzt habe und ohne die Flats die ich jetzt auch habe. Nun habe ich im Internet gelesen das es ein Gesetz gibt das geregtl hat das ich ein Sonderkündigungsrecht habe wenn es aus Technischen Gründen nicht möglich ist meinen Anschluss mit zunehmen. Also Einschreiben mit Sonderkündigung geschickt und darauf aufmerksam gemacht das es ja aus Technischen Gründen nicht möglich ist den Anschluss mit zu nehmen. Als Antwort bekam ich die Info das mein Vertrag bis 25.04.2015 noch läuft und somit eine Sonderkündigung zum 25.07.2015 möglich ist. Bei der Hotline werd ich angemault das die Telekom nicht daran schuld ist das ich Umziehe und froh sein soll das ich zum 25.07 aus dem vertrag darf. In den Fillialen der Telekom werd ich stehen gelassen und wenn ich anfange dort etwas lauter zu werden mit der Info nach Hause geschickt das ich die Hotline anrufen soll. Bei der Hotline und auch in der Filiale wurde mir sogar dazu geraten einen Anwalt zu nehmen, das kann es doch echt nicht sein. Bin jetzt seit fast 10 Jahren Kunde und möchte ungern den Weg zum Anwalt gehen und schon garnicht die Inkasso Firma von denen am Hals haben wenn ich mich einfach weigere für etwas zu zahlen was ich dann nicht habe, den der Anschluss würde bei einer Kündigung nicht mit umziehen das wurde mir schon klar gemacht.

Hat einer eine Idee ausser dem Weg zum Anwalt?

Kündigung, Telefon, Umzug, Vertrag, sonderkuendigung, telefonanschluss
Fitnesstudio akzeptiert mein Attest nicht.

Hallo Leute,

brauche dringend eure Hilfe...

Ich rennen nun schon länger meine Vertragskündigung im Fitnesstudio hinterher und zum zweiten mal kommt nun Post das ich genauere angaben zu meiner Krankheit preisgeben solle.

im Attest Steht:

"Aufgrund einer, seit drei Wochen bestehenden schweren Gesundheitsstörung (starke LWS-Beschwerden) kann Herr * keine Sportlichen Aktivitäten ausführen.

Die Teilnahme an jeglicher Sportlichen Aktivität muss aus medizinischer Sicht vermieden werden um eine Verschlechterung der Gesundheitsstörung auszuschließen.

Über weitere Zusammenhänge zwischen der Festgestellten Diagnose und der Tauglichkeit seiner Sportlichen Aktivität dürfen wir aufgrun der Schweigepflicht uns des Datenschutzgesetzts keine Angaben machen"

Daraufhin kam nun wieder ein Schreiben es reicht nicht um den Vertrag Außerordentlich zu kündigen. nun wollte ich Fragen ob ich mit dem Kündigungs schreiben voll und ganz richtig liege oder ob es da verbesserungen gibt? dazu ob ich im recht liege, kann ich bei so einer Situation die Einzugsermächtigung einziehen? theorätisch liege ich im Recht und nicht das Fitnesstudio. bitte Helft mir.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung auf Ihr Schreiben.

Laut dem Aktenzeichen 211 C 44/09 muss und werde ich Ihnen keine genaueren angaben zu meiner Erkrankung preisgeben da sie meine Intimsphäre zu berücksichtigen haben.

Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Bankverbindung (,,,***) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung und darüber hinaus.

Das ärztliche Attest in Kopie liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement - Azubi hat Fragen

Hallo, ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Fachinformatikerin bin im ersten Lj. Ich habe heute eine Einladung zu einem BEM- Gespräch erhalten da ich mehr als 6Wochen in 365 Tagen krank war.

Naja , am Anfang war ich eigendlich kaum krank, ich habe aber ein sehr schlechtes Imunsystem und einen Reizmagen. Zudem hatte ich vor 1,5 Jahren eine schwere lebensbedrohliche OP, Ärzte meinten das ich sie nicht Überlebe. Zu der Zeit hat mich dann auch mein damaliger Freund betrogen und schluss gemacht. Das alles zusammen hat mich sehr hart getroffen.

Nach einer gewissen Zeit fühlte ich mich in der Ausbildung immer unwohler. Ich verstand mich nicht mit den Mitazubis, wobei ich sonst eigendlich immer ein sehr kontaktfreudiger Mensch war.

Naja umso mehr ich mich unwohl fühlte, umso öfter wurde ich wirklich krank. Ich bekam hohes Fieber , Bindehautentzünungen, Magendarmgrippe und als letztes hatte ich 2 Wochenlang eine Lungenentzündung mit starkem Fieber. Zwischendurch hatte ich öfter die Folgen von Reizdarm und konnte desshalb nicht zur Arbeit. So häuften sich dann die Krankmeldungen und umso länger ich krank war, umso weniger kam ich bei dem Stoff der Ausbildung mit. Was mich noch mehr unter stress setzte und nun habe ich mittlerweile sogar jeden Morgen angst zur arbeit zu gehen, aus angst zu versagen.

Aber da ich alleine Wohne und die Miete alleine 450€ kostet, brauche ich den Job, meine Eltern helfen schon wo sie können , jedoch sind die beiden auch nicht sehr Wohlhabend. Kündigen kann man die Wohnung auch noch nicht und das möchte ich auch ungern. Ich würde mittlerweile sehr gerne die Ausbildung wechseln zur Bürokauffrau in Büromanagement, da ich denke das es mir einfach besser liegt. Ich war sonst immer eine Streberin , Klassenbeste etc. und nun habe ich einfach nurnoch das gefühl zu versagen.

Ich frage mich nun was ich dem Betriebsrat bei dem Gespräch sagen sollte und was nicht, da ich den Job brauche um meine Wohnung und alles zu bezahlen. Die Bilden auch andere Stellen aus. Aber da ich in letzter Zeit einfach nichts mehr auf die Reihe bekomme vor stress, mein Abteilungsleiter dazu sehr lange auf Geschäftsreise war und ich dann noch die 2 Wochen krank war, davor hatten wir eine Woche Schule, hatte ich mein Berichtsheft 8 Wochen nichts eingeheftet und Unterschreiben lassen. ( Ich habe es jeden Tag geschrieben ). Dazu kam dann noch das die Post meine eine AU nicht ausgeliefert hat. ( Ich habe sie wir immer gleich nach dem Arzttermin in Briefkasten geworfen ) Doch sie kam nie an , wesshalb ich eine Verwarnung bekam.

Und das alles nun , wo ich kurz davor war , mich zu trauen meine Ausbilder nach einem Wechsel zu fragen. Ich nehme zur Zeit auch Citalopram, die mir nach der OP mein Psychater verschrieben hat, ich denke sonst würde ich garnicht mehr klar kommen.

Nun weiß ich aber einfach nicht was ich denen sagen sollte und was nicht und was überhaubt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. MfG

Kündigung, Arbeitsrecht, Krankheit, Psychologie, Azubi
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, Umschulung, Krankengeld?

Hallo. Kann mir jemand bitte helfen. Ich habe seit 10 Jahren starke Hautprobleme (Extrem ausgeprägter Neurodermitis, zum teil dadurch auch psychische Probleme und seit 2 Jahren ist auch ein Berufsallergen bekannt). Bin seit 19 Jahren Friseur. Habe sehr viel ausprobiert (Kliniken, Ärzte, Alternativmedizin usw.). Seit Januar 2014 bis Heute bin Ich Krankgeschrieben und warte auf eine Umschulung. Als erstes haben die Ärzte Anzeige bei der Berufsgenossenschaft eingereicht, die aber sehr Langsam sind. Mittlerweile habe Ich mit Agentuer für Arbeit zu tun da Sie wahrscheinlich die Umschulung übernehmen werden falls die BGW die Betufskrankheit als solches nicht anerkennt. Meine eigentliche Frage ist:

Die Krankenkasse hat mich schon zweimal angerufen und meinten Ich soll aus Gesundheitlichen Gründen kündigen!!! So habe Ich keine Sperrfristen bei Arbeitsamt und kriege noch Lohn in der zeit wo Kündigungsfrist läuft vom Arbeitgeber bezahlt. Und im Falle das Ich weiter krankgeschrieben bin, verfällt erstmal auch das Krankengeld nicht. Mir klingt das aber irgendwie zu riskant, da Ich noch nicht weiss wie es mit der Umschulung aussieht, wann diese überhaupt stattfinden wird usw. Ich habe beim Arbeitsamt angerufen und Sie meinten Ich sollte das noch nicht machen bis Ich Eignungstest usw. beim Amt gemacht habe und wir einen klaren Plan haben. Und natürlich ist Arbeitslosengeld noch weniger als Krankengeld. Das klingt ja alles so verwirrend das Ich nicht weiss was am Besten zu tun ist. Kann mir jemand bitte helfen?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Berufskrankheit, Krankenkasse, Kündigungsfrist, Umschulung, Unfallversicherung, Verletztengeld
Kündigung wegen Mülltrennung?

Guten Morgen, wie ich bereits in einer vorangegangenen Frage erwähnt habe, wohnen wir in einer neuen Wohnung, es ist ein Zweifamilienhaus. Unsere Wohnung liegt oben, unten die Wohnung der Eltern vom Vermieter.

Nun gab es einige Streitigkeiten bzw Diskussionen bezüglich der Mülltrennung. Zunächst:wir haben eine Tonne für Plastik. Wenn diese voll ist, stellen wir unsere gelben Säcke für Plastik daneben, fest verschlossen. Dies sollen wir nicht mehr, da dies Ratten und Mäuse anlockt . Ich wusste bisher noch nicht dass Ratten und Mäuse Plastik fressen. Nun ja, wir sollen die vollen Säcke auf dem Balkon lagern. Und am Tag der Abholung an die Straße stellen.

1.Kann verlangt werden, dass wir dies tun?

Weiterhin trennen wir unseren Müll, wie es der Normalfall ist, in Bio, Plastik, Restmüll und Papier. Unsere Fleisch und Knochenreste packen wir in den Bio. Nun sollen wir dies auch nicht mehr, die Fleischreste und Knochenreste sollen in einer verschlossenen Tüte in den Restmüll. Meiner Meinung nach falsch, aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. Begründung ist:Dadurch würden weniger bis gar keine Maden entstehen. Nun haben wir es, aufgrund des lieben Frieden Willen so gemacht. Außerdem wollten sie damals ihren Sohn,unseren Vermieter informieren dass wir Fleisch in die Biotonne werfen. Also, Fleisch in den Restmüll, nun sehe ich eben, als ich den Müll entsorgen wollte, dass im Biomüll trotzdem Maden sind. 2.Ich ahne es zwar, aber wodurch entstehen Maden? 3.Da wir nun Fleisch in den Restmüll werfen, kann es doch nicht an unserer "falschen" Mülltrennung liegen? 4.Was sollen wir tun, wenn sie uns dies vorwerfen und fordern, dass wir die Tonne reinigen? 5.Haben Sie jetzt einen Grund den Vermieter zu informieren, bzw vorher? 6.Kann uns deswegen gekündigt werden?

Noch eine Frage, wir haben einen kleinen Kellerraum zur Verfügung bekommen, haben dort Waschmaschine und Kleinkram. Außerdem sind dort die Wasseruhren für beide Mietparteien. Laut Mietvertrag darf dieser nicht verschlossen werden. Ist auch ok, nun wollte ich die Tage Wäsche anmachen, da stand meine Tür offen, vom Keller. Ich schloss sie von innen, auf einmal ging diese auf und der Vater von Vermieter steht da und meint :"Er müsse da mal ran",bevor ich was sagen könnte, war er raus, mit irgendwas, was aber nicht mir gehört.

Abgemacht war, das der Keller offen bleibt, damit man an die Wasseruhren kann. Nun lief er da aber so rum. Darf er das?Ist ja immerhin mein Keller.

Ich bin wirklich ein friedliebender Mensch und möchte niemand etwas böses. Nur jeden dritten Tag ist was mit dem Müll oder Keller, und langsam bin ich entnervt, schließlich bin ich ja auch Kompromisse eingegangen.

Vor uns hat ihr Sohn (unser Vermieter), danach seine Oma hier gewohnt, vielleicht tut das was zur Sache. Vielen Dank für eure Hilfe.

LG

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mülltrennung
Vermieter will uns mit allen Mitteln raus haben

Einen guten Tag wünsche ich und hallo,

zu meinem Problem.. Unser Vermieter will uns raus haben und er tut all das was in seiner Macht ist. Kleines Beispiel.. Er hat uns vorgeworfen, wir würden vor unserer Haustür nicht kehren und sollen dafür 15 € im Monat zahlen, weil er es macht. Das ist aber nicht das tragische..

Wir haben heute ein Schreiben bekommen, indem er uns eine "Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ..Objekt..) zukommen lassen hat, schriftlich.

Er macht sich anhand seines Sonderkündigungsrecht gebrauch und möchte uns das Mietverhältnis kündigen. Darin wurden wir aufgefordert, das Haus binnen 10 Tage ihm zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

Es kam vor einigen Tagen zu dem Vorfall, indem meine Mutter beim Film schauen eingeschlafen ist und dabei der Film bis nach 22.00 Uhr lief und angeblich etwas laut gewesen sein soll. Er betrat das von uns angemietete Grundstück und klopfte ihr ans Schlafzimmerfenster (sehr laut). Voll erschroken und verwundert kam mein Sohn hinzu und sah nach wer sowas tut. Auf Auforderung das Grundstück zu verlassen und an der Haustür zu klingeln, bekam er die Antwort, das ist alles meins und mein Haus ich betrete es wann ich will.

Er schildert das alles anders und behauptet mein Sohn hätte ihn körperlich angegriffen, obwohl er meinen Sohn an den Hals gepackt hat und mit seinem Kopf schon im Schlafzimmer drinne war. Deshalb hat mein Sohn ihn geschubst um sich von seinen Griff zu befreien.

Das entspricht im Schreiben alles nicht der Wahrheit.

Sie tun alles, um uns raus zu haben.. Wir zahlen jeden Monat die Miete. Auch hinter unserem Haus ist ein Grundstück was zu uns gehört.. Wir sollen uns da aber nicht hinsetzen, weil dort die Sonne hinscheint und bei Ihnen nicht.. Sie haben ihr Haus mit nebengeliegen Garten neben uns. Uns wurde eine Plantage auf der anderen Seiten des Haus errichtet und wir haben für 400€ uns wegen Sichtschutz gekümmert, weil uns sonst jeder beliebige Bürger in unserer Privatsphäre beeinträchtigen würde.

Ich weiß jetzt nicht, was taktisch der schlauste Schachzug wäre.. Der Vorfall ist am 17.07.2014 gewesen und wir haben bislang nichts unternommen..

Bin über jede Antwort dankbar.. Die Zeit drängt.

Liebe Grüße

Kündigung, Mietrecht, Vermieter
Kündigung/Aufhebungsvertrag nach Aussteuerung

Hallo,

ich bin seit Anfang 2013 arbeitsunfähig. Nun kommt es im August 2014 zur Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich werde aber vorher über diesen Zeitpunkt hinweg zur Reha fahren. Mit Rückkehr von der Reha muss ich mich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld 1 beziehen zu können. Es wird sowohl von meiner Seite aus, als auch von Seiten meines Arbeitgebers NICHT auf eine Weiterbeschäftigung in meinem alten Bertieb plädiert. Höchstwahrscheinlich werde ich nach der Reha meine alte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nicht wieder aufnehmen können. Meine Frage jetzt: In welcher Form sollte das Arbeitsverhältnis beendet werden?

Habe von zwei Möglichkeiten gehört:

Die eine ist ein Aufhebungsvertrag, welchen ich aber nur bei definitiv festgestellter AU in meinem alten Beruf unterzeichnen darf, da sonst eine Sperrzeit des Arbeitsamtes kommt.

Die zweite wäre die Abgabe des Direktionsrechts an das Arbeitsamt, wobei das Beschäftigungsverhältnis endet, aber das Arbeitsverhältnis bleibt. Nun steh ich - ehrlich gesagt - ziemlich bedeppert da, da mein Arbeitgeber langsam wissen will, woran er ist; vom Arbeitsamt bekomme ich dazu aber keine Infos)

Soweit ich weiß, steht mir für 2013 auch noch der gesamte Resturlaub und für 2014 anteilig Urlaub zu. Inwieweit wird und in welcher Form wird dieser dann ausgezahlt?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, arbeitsunfaehig, Aussteuerung

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