Hallo Leute.

Ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung. Im Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum 1.6.2014. Die Arbeit wurde aber erst am 10.6.2014 in Angriff genommen. Im 1. Dienstjahr ist ja die Kündigungsfrist 1 Monat. Wenn die Kündigung nun am 15.5.2015 eingereicht wird, wird sie ja erst Ende Mai (31.5.2015) wirksam. Einen Monat Kündigungsfrist bedeutet ja nun, dass das Arbeitsverhältnis Ende Juni beendet wird. Ist es nun egal, dass die Kündigungsfrist sozusagen in das 2. Dienstjahr hineingeht? Ist nur der Kündigungseingang relevant?

Ich danke Euch im Voraus.