Kurze Vorgeschichte:
meine Partnerin hat ein 2 jähriges Kind mit ihrem Exfreund und alleiniges Sorgerecht. Jedes zweite Wochenende ist das Kind bei ihm bzw. bei seinen Eltern, weil der nur den Anschein erwecken will, ein guter Vater zu sein, aber mit allem nicht klar kommt und sein Kind deswegen meistens nach einem halben Tag zu seinen Eltern gibt (seiner Aussage nach zu anstrengend mit dem Kind). Das Kind kommt nach dem Wochenende mit seinem Vater immer völlig verstört zur Mama nach Hause, deswegen überlegte meine Partnerin, ihm das Kind nicht vorzuenthalten, sondern er soll das Kind nicht mehr übers Wochenende haben. Ihr Vorschlag war, er darf das Kind sehen, allerdings soll er es am Ende des Tages zu ihr bringen und nicht mehr mehrere Tage über Nacht hin- und herreichen, wie ihm lieb ist. Das Kind braucht langsam einen Rhythmus mit dem gleichen Umfeld etc. Es weiß nicht, wo sein zu Hause ist im Moment. Jetzt probiert der Exfreund/Erzeuger mit allen Mitteln, geteiltes Sorgerecht zu erstreiten/erklagen. Umgangsrecht kann man ihm nicht entziehen. Jetzt möchte ich mit meiner Partnerin und dem Kind zusammen ziehen - Exfreund hat natürlich was dagegen.
Was passiert bei beispielsweise geteiltem Sorgerecht? Kann er mir den Umgang mit seinem Kind verbieten? Immerhin wohne ich ja dann zusammen mit meiner Partnerin und dem Kind und kann es schlecht vor die Tür stellen.
bräuchte hierzu ein paar Erfahrungsberichte