Wie komme ich aus der Zeitungsabo-Falle?

Ich bin in eine Zeitungsabofalle getreten. Am 12.5.2015, zwischen Tür und Angel, fragte mich ein Vertreter der Zeitung Christliche Woche der Liborius Verlagsgruppe, ob er die Zeitung an mich liefern darf, ich sagte ja, und unterschrieb naiv auf der postkartengroßen Bestellkarte. Er wies mich noch darauf hin, meine Unterschrift deutlich lesbar zu machen. Ich wollte dieses Abo aber nicht wirklich, und wollte es widerrufen. Auf der Internetseite gibt der Verlag eine Widerrufsrist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen ab Erhalt der ersten Ware an. Ich habe die erste Zeitung am 5.6.2015 erhalten und am 7.6.2015 widerrufen. Vor wenigen Tagen kam eine Antwort, dass ich die Frist überschritten habe. Daraufhin habe ich erwidert, dass ich mich an die Frist gehalten habe, mit Angabe des Tages des Warenerhalts. Heute kam dann ein Brief, indem sie mir die Bestellkarte vielfach vergrößert zurückschickten. Dort war über dem Feld der Unterschrift der Vermerk "Die erste Ausgabe habe ich heute erhalten." Was nicht stimmte. Am 12.5.2015 hatte der bereits die Karte ausgefüllt, und ich habe nur meine Unterschrift darunter gesetzt, ohne diesen Vermerk gelesen zu haben. Nun meine Frage, gibt es noch überhaupt eine Möglichkeit, dieses Abonnement zu kündigen? Denn ich weiß, wie naiv es war, aber ich möchte dennoch jedes Mittel nutzen, um wieder aus dem Vertrag zu kommen.

Kündigung, Recht, Widerruf, Vertrag, Abofalle
Ich möchte gerne meine Ausbildung abbrechen - was muss ich beachten?

Hallo Leute, ich möchte gerne meine Ausbildung abbrechen, weiß jedoch nicht so recht was ich dabei alles beachten muss. Die Gründe, weshalb ich meine Ausbildung abbrechen möchte, sind die, dass ich keinen Spaß am Beruf habe und ich mich teilweise ziemlich ausgenutzt fühle und ich schlecht behandelt werde - ich würde sagen, es grenzt schon an Mobbing.

Ich wusste von der ersten Woche an, dass die Ausbildung nichts für mich ist, jedoch dachte ich mir, probiere ich es trotzdem - immerhin ist es eine Ausbildung. Von Anfang an war es aber so, dass ich oft schlechte Laune hatte, wenn ich nach Hause gekommen bin und ich auch mit schlechter Laune zur Arbeit gegangen bin. Bei der Arbeit hab ich mich dann natürlich bemüht, so gut gelaunt wie möglich zu wirken. Auch war es so, dass ich von Anfang an Dinge machen musste, die wirklich Null mit meiner Ausbildung zu tun haben - und diese Dinge durfte ich dann noch nicht einmal in mein Berichtsheft schreiben. Mittlerweile werden es immer "extremere" Dinge, die ich machen muss. Wenn ich eine Frage stelle, wirken die Befragten oft genervt und geben mir dann auch oft pampige Antworten - ich trau mich fast gar nicht mehr, etwas zu fragen, weil ich Angst vor blöden Antworten habe. Wenn ich nach Hause komme, weine ich oft, weil ich so überfordert mit der ganzen Situation bin und ich mich einfach auch so mega unwohl in meinem Betrieb fühle. Auch habe ich keine Lust mehr auf Dinge, die total normal für Leute in meinem Alter sind (ausgehen, Freunde treffen,...). Ich möchte nach der Arbeit und am Wochenende einfach nur Zuhause sitzen und TV schauen. Am besten so früh wie möglich ins Bett - allgemein bin ich immer sehr antriebslos und müde. Ich habe oft Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Probleme - ich schätze, dass das alles eine sehr starke psychische Belastung für mich ist. Ich war auch schon beim Arzt, welcher mich dann gleich mal eine Woche krank geschrieben hat.

Naja, das war jetzt mal ein Teil der Gründe, weswegen ich meine Ausbildung abbrechen möchte. Ich hoffe, ihr könnt mir dazu weiterhelfen, denn ich möchte gerne wissen, ob es dringend notwendig ist, vor der Kündigung mit der IHK zu sprechen, um mich abzusichern oder ob ich auch so kündigen kann und was auf jeden Fall in die Kündigung rein muss. Außerdem hab ich noch 5 Wochen Urlaub zur Verfügung, welche ich gerne in Anspruch nehmen möchte. Ich weiß, dass wenn ich zum 01.01. des Jahres angestellt war und ich zur zweiten Hälfte des Jahres kündige, ich dann Anspruch auf den gesamten Urlaub habe. Nun würde ich jedoch gerne wissen, ob man da am Kündigungseingang rechnet oder ab wirksamwerden der Kündigung?

Tut mir Leid, dass der Text so lange geworden ist. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Danke schonmal im Voraus!

Liebe grüße

P.S. Ich mache übrigens eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement und bin im ersten Lehrjahr. Und ich bin 21.

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Massa Haus GmbH Hausvertrag kostenlos Kündigen?

Hilfe!

Über ein Angebot im Internet sind wir auf Massa Haus GmbH aufmerksam geworden. Also gleich angerufen um zu Fragen wo sich das Grundstück befindet. Am Telefon könne er es uns nicht sagen,wir sollten einen Termin machen. An dem vereinbarten Termin war unser Berater nicht da, was für uns ziemlich Ärgerlich war, weil wir gut 1 Stunde fahrt hatten. Ein Kollege hat sich dan um uns gekümmert. Problem war nur, das der Berater uns nicht sagen konnte wo das Grundstück ist. Aber wir haben uns trotzdem mehrere Pakette angeschaut und und waren sehr begeistert über den Aktionspreis Januar. Um die Frage wo das Grundstück ist, wollte er sich kümmern.  2 Tage später kam dann auch der Anruf und ein neuer Termin zwecks Besichtigung das Grundstückes wurde vereinbart.

Bevor wir das Grundstück sehen konnten, wurden Verträge gemacht "Das würde Zeitsparen und uns das Angebot sichern. Wir könnten jederzeit ohne Probleme zurück treten, da im Vertrag noch kein Grundstück eingetragen ist, kommt auch keine Finanzierung zustande"

Von dem Grundstück waren wir nicht begeistert. Alles dicht an dicht, Grundstück im Sumpf, so dämlich geschnitten das man nicht weiß wie man das Haus setzen soll und das Beste, die Eisenbahn 500meter weg.

Kann man uns zwingen das Grundstück oder ein Ähnliches zu nehmen und kann man Schadensersatz von uns vordern?

Haben nun einen Anwalt beauftragt

Kündigung, Kaufvertrag, fertighaus
Recht auf 13. Monatsgehalt bei Kündigung Schweiz?

Hallo Mein Arbeitsvertrag begann zum 01.11.12. Im Mai habe ich gekündigt. Durch die 2 Monatige Kündigungsfrist wird der Arbeitsvertrag zum 01.08.15 beendet. Besteht noch das Recht auf eine anteilige Anzahlung des 13. Monatsgehalts, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass dieses recht nicht mehr besteht. Ist dies rechtens??

Hier ein Auszug daraus:

Die Auszahlung des Lohns erfolgt monatlich über ein Bank- oder PC-Konto jeweils per 25. eines Monats. Der Anspruch auf anteilmässiges 13. Gehalt beginnt nach Beendigung der Probezeit zu Anfang des darauffolgenden Halbjahresanfangs mit folgender Einschränkung: Tritt ein MitarbeiterInn innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt aus der Firma aus, erlischt rückwirkend der Anspruch auf den 13. Monatslohn. MitarbeiterInnen die im Laufe eines Kalenderjahres durch unbezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit während insgesamt mehr als 20 Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen sind, erhalten den 13. Monatslohn gemäss OR anteilig ausbezahlt. Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn. Der 13. Monatslohn (Gratifikation) wird dem Arbeitnehmer anteilig jeweils am Ende und in der Mitte (ab dem 2-ten Anstellungsjahr) eines Jahres ausbezahlt.

Danke für eure Hilfe

Grüsse

Kündigung, Schweiz, Arbeitsrecht
Wechsel Stromanbieter / Kündigung wegen Umzug in neuer Wohnung wird ein neuer Verbrauch sein, da ich mit Freundin zusammenziehe

Hallo zusammen,

ich habe meinen Stromanbieter nun kündigen wollen und habe eine ordentliche Kündigung fertig gemacht zum nächst möglichen Termin. Den Vertrag habe ich im März geschlossen mit Beginn der Lieferung zu 15.09.2015. Nun hat sich aber ergeben, dass ich am 01.09.2015 mit meiner Freundin zusammenziehen werden.

Ich habe den Vertrag des neuen Anbieters ordentlich gekündigt, ohne Angabe des Umzuges. Das war wohl ein Fehler, da der Vertrag nun zum 14.09.2016 gekündigt und bestätigt worden ist seitens des Anbieters.

Jetzt muss ich den Anbieter über den Umzug informieren und würde von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. In den AGBs steht, dass das erhalten bleibt, wenn die mich aber in der neuen Wohnung beliefern können, das auch tun werden. Die AGBs habe ich mal beigefügt.

Jetzt würde ich die Sonderkünding mit Verweis auf Umzug fertig machen und hoffen, dass die mich nicht beliefern. Das hat folgenden Grund, wir möchten allgemein zu den Grundversorgern wechseln, da wir mit den Onlineanbietern prinzipiell bisher nur Probleme hatten.

Da mein aktueller Vertrag ja auf mich als Single läuft mit einem Verbrauch von 2500kW/h im Jahr, kann ich den in der neuen Wohnung ja nicht mehr gebrauchen, da wir vermutlich einen höheren Verbrauch haben werden.

Was ist wenn die mich beliefern können und die die Preise erhöhen? Dann kann ich doch außerordentlich Kündigen oder? Die Frage ist auch, ob ich in der Umzugs-Kündigen angeben muss, dass sich der zu erwartende Verbrauch deutlich erhöhen wird auf Grund vom Zusammenziehen?

Über ein paar schlaue Tipps wäre ich dankbar :)

Lieben Gruß Marco

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Kündigung, Umzug, Stromanbieter, sonderkuendigung
Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Stromverbrauch

Hallo, ich bin am 1. März 2015 in eine Souterrainwohnung (Keller) eingezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung war alles toll. Einige Tage später war ich bei der Vermieterin zuhause und habe den Mietvertrag unterschrieben. Dann kam es wie es kommen musste, ich wurde Krank und mir ging es grotten schlecht und lag nur im Bett. Am 27.02.2015 rief mich meine neue Vermieterin an und sagte wir müssten heute unbedingt die Wohnungsübergabe machen. Ich fuhr also zur Bank holte Geld und fuhr in meine neue Wohnung. Angekommen, schaute ich das alles ok war (war es) gab meiner neuen Vermieterin das Geld und habe das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Als wir dann die Wohnung verlassen haben und die Dame meinen Namen am Briefkasten angebracht hatte, kam es:

Die Dame meinte das der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Heizung etc.) über meinen Stromzähler laufen würde. Es ist ein Zwischenzähler eingebaut, allerdings müsse ich den Strom für die Allgemeinheit erstmal "vorlegen" und würde es am Ende vom Jahr wieder bekommen. Ich habe daraufhin regelmäßig die Zähler abgelesen und festgestellt, dass die "Allgemeinheit" in der Woche ca. 40 kWh verbraucht. Ich leige bei ca. 30-40 kWh. Als ich nun für 2 Wochen im Krankenhaus war und dann 4 Wochen in Reha, habe ich in meiner Wohnung alle Sicherungen ausgeschaltet außer einer Steckdose für meine Fritz!Box. Habe alle Stecker rausgezogen, Kühlschrank aus etc. Als ich nach 6 Wochen wieder kam und habe die Zähler abgelesen, stellte ich fest, dass auf "meinem" Zähler 35 kWh verbrauch waren und der "Allgemeinzähler" 55 kWh. Ich habe meine Vermieterin gebeten dies zu ändern und einen anderen Zähler einbauen zu lassen oder mir monatlich mit der Miete entgegenkommen soll. Beides hat sie in einem sehr frechen Ton abgelehnt.

Daher meine Frage: Kann ich das Mietverhältnis fristlos kündigen? Immerhin wurde mir das vorher nicht gesagt und im Mietvertrag steht auch nichts. Erst als ich die Wohnung übernommen hatte, habe ich davon erfahren. Umgerechnet nach Rücksprache mit meinem Stromanbieter muss ich nun für die Allgemeinheit im Jahr ca. 900 € vorlegen........

Kündigung, Mietrecht, Stromverbrauch, Mietvertrag, Kündigungsfrist
Keine Lohnzahlung wegen Abmahnung in Zeitarbeitsfirma?

Hallo

Ich habe jetzt seit über einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Vor vier Wochen wurde ich von einem Kunden, bei dem ich die ganze Zeit gearbeitet habe, abgemeldet. Anschließend hat mich die Zeitarbeitsfirma "vorsichtshalber" mit 4 Wochen Frist gekündigt.

Drei Tage später hatte mich mein Disponent versucht zu erreichen, aber ich war unterwegs. Einen Tag später habe ich mich bei ihm gemeldet. Ich hatte dann noch mit meinem Disponenten wegen neuen Arbeitsschuhen unterhalten und ob ich denn nun auf Abruf bereit sein soll. Das bejahte er! Und er meinte dann noch zu mir das ich mich besser krank schreiben lassen sollte! (Er sagte noch : Das bleibt unter uns) Das hat mein Arzt aber nicht mitgemacht.

Eine knappe Woche später kam eine Abmahnung das ich mich die Woche über nicht gemeldet habe. Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch das die sich nicht abgesprochen haben weil die Abmahnung auch von jemand anderes unterschrieben war. Eine Woche darauf kam die zweite Abmahnung das ich mich wieder nicht gemeldet habe.

Da mir das dann etwas komisch vorkam habe ich mich nun in der Firma gemeldet. Habe mich dann mit der Dame unterhalten die diese Abmahnungen geschrieben hat. Sie meinte das sie mir nicht glaubt das mein Disponent sowas zu mir gesagt hat - und mein Dismonent wäre dabei gewesen als sie die Abmahnungen fertig gemacht hat. Sie meinte dann noch das diese Zeit nicht von meinen Überstunden abgezogen wird und das ich die restlichen zwei Wochen Urlaub vom AZK machen kann. Der Disponent kommt morgen wieder und ich soll dann mit dem reden.

Mich beschleicht jetzt das Gefühl das der Disponent einfach bestreiten wird das er sowas gesagt hat. Und die Firma möchte mir für die zwei Wochen kein Geld zahlen.

Was kann ich da jetzt machen ? Sind die so im Recht und müssen nichts zahlen ??

Wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort weil ich ja schon morgen mit dem Dispo reden muss.

Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeitarbeit
Wie überlebt man eigentlich mit Arbeitslosengeld 1?

Hallo ich bin gerade irgendwie etwas ratlos bis entsetzt.

Ich habe gestern erfahren, dass ich in 4 Wochen arbeitslos werde. Ich war noch nich arbeitslos, und mal davon abgesehen, dass der Schock tief sitzt und ich so schnell wie möglich wieder in eine Anstellung kommen will - wie zur Hölle überlebt man eigetnlich mit ALG 1?

Ich habe nicht besonders viel verdient und habe ausgerechnet, dass ich 750€ ALG1 bekommen werde. Ich wohne allerdings in einer Wohnung die 505€ warm (Berlier Miete... :/ )kostet. Ich zahle 40€ Gas und 30€ Strom im Monat. Ich habe ein Jahresabo für Öffentliche Verkehrsmittel (monatlich 60€) und einen Handyvertrag mit 39,99€. Dazu kommen die Rundfunkgebühren. Ich bezahle 35 Euro im Monat für Internet/Telefon/Kabelanschluß. Soll heißen, ich habe monatlich laufende Kosten von knapp 725€. Dieser Betrag ist (achtung, jetzt wirds witzig), ZU HOCH, um eine Hartz4-Aufstockung zu bekommen.

Nach Adam Riese bleiben da noch 25 € über. Ich habe ausgerechnet, dass ich einen Wohngeldanspruch von 70€ habe. Zudem könnte ich 165€ dazuverdienen. Das heißt, ich hätte 255€ zum Leben. Wer soll denn das schaffen?! Ich bin total ratlos.

Es kann doch nicht wirklich so sein, dass jeder ALG1-Empfänger, egal, ob er vorher Topverdiener oder Geringverdiener war, nur 165€ dazu verdienen darf! Und Hartz-4-Empfänger 450€-Jobs machen dürfen UND ihre Miete dabei bezahlt kriegen. ALG1 Empfänger werden auch nicht von den Rundfunkgebühren befreit, Hartz 4 Empfänger schon.

Ich bin gerade total entsetzt und hoffe, dass ich einfach nur irgendetwas falsch verstanden habe? Habe ich etwas übersehen oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, sein monatliches Income zu erhöhen, falls man nicht direkt einen neuen Job findet oder bin ich jetzt tatsächlich gezwungen, nach mehreren Jahren Arbeit direkt in Hartz 4 zu gehen?

Ich weiß gar nicht was ich sagen soll, das schockiert mich gerade alles total. Vielleicht habe ich ja einfach nur etwas im ganzen Kündigungsschock von gestern Abend übersehen oder verstehe etwas falsch. Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Vielen lieben Dank!

Kündigung, Arbeitslosengeld, ALG I, ALG II, Hartz IV, überleben, Wohngeld, Arbeitslosengeld I, Bankrott
Möglichst lange Auszeit vom Beruf

Hallo, ich bin 49 Jahre und bin seit 7 Jahren bei meinem AG beschäftigt. Davor war ich immer beruflich Tätig. Nun habe ich seit fast 2 Jahren Probleme mit der Gesundheit, was ausschließlich auf Stress zurückzuführen ist. Alle körperlichen Untersuchtungen waren negativ. Mein Hausarzt möchte mich für ein paar Monate aus dem Verkehr ziehen, damit war ich noch nicht einverstanden. Die Belastung ist auf den Druck der Firma und zusätzlich durch das schlechte Miteinander von Kollegen auch untereinander entstanden. Damit ist gesagt, dass ich auf meine Anstellung keinen Wert mehr lege und mir meine Gesundheit viel wichtiger ist. Nun gibt es mehere Wege: Ich kann mich so verhalten, dass ich eine Kündigung bekomme. 3 Monate Kündigungszeit zum Quartal. Dann könnte ich in den letzten Wochen der Anstellung meinen Krankenschein nehmen. Die Krankenkasse zahlt dann das Krankengeld so lange, wie der Arzt mir die Bescheinigung ausstellt. Damit laufe ich Gefahr, nach einer langen Zeit die Kündigung des AG zu bekommen. Wenn das Krankengeld ausläuft, könnte ich noch 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Oder Ich mache mit meinen AG einen Aufhebungsvertrag, ob er mir eine Abfindung zahlt ? Es sollen eh Stellen langfristig abgebaut werden. In den letzten Tagen dann den Krankenschein nehmen ?

Oder Ich ziehe jetzt den Krankenschein und warte was passiert, nach 6 Wochen zahlt dann die Krankenkasse. Ob sich dann der AG meldet und mich dann kündigen wird wenn ein Ende der Krankschreibung nicht in Sicht ist ?

Wer hat Erfahungen oder kann mir Ratschläge geben ?

Danke vorab dafür Gruss Maik

Kündigung, Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, auszeit, Krankengeld
Nachbarwohnung stinkt bestialisch, Entsorgung des Katzenklos erfolgt nicht

Hallo miteinander,

wir haben ein Problem mit dem über uns wohnenden Mieter. Er hat sich vor einem halben Jahr zwei junge Kater zugelegt und uns versichert sich auch ordentlich um sie zu kümmern und alles sauber zu halten.

Vor einigen Wochen fiel uns im Treppenhaus, er hat einen eigenen Aufgang zur Wohnung der Werststoffsack mit den Futterdosen auf. Dieser hing da wohl schon ein paar Wochen und dies roch schon sehr widerlich. Wir sprachen ihn darauf an dies zu unterlassen und seinen Müll regelmäßig zu entsorgen und nicht wochenlang zu sammeln.

Nun hatten wir Handwerker im Haus die uns u.a. mitteilten, dass sie nicht mehr gewillt sind seine Wohnung bzgl. des Gestanks zu betreten. Ich musste zur Abnahme der Geräte dann auch seine Wohnung aufsuchen und bereits auf der Treppe schossen mir die Tränen in die Augen. So ein widerlich beißender Gestank von Urin...

Im Zimmer war es dann hart an der Grenze zum Übergeben.

Ich verließ fluchtartig die Wohnung, da ich mich nicht länger darin aufhalten konnte.

Die Handwerker teilten mir dann mit, dass er oben im Zimmer eine große Papiertüte mit dem Inhalt des Katzenklos vor der Heizung stehen hat und die Heizkörper in allen Zimmern bis zum Anschlag aufgedreht wurden. Sie verweigern weitere Arbeiten in seiner Wohnung.

Nun meine Frage:

Bzgl. des Gestanks hat er bereits eine Abmahnung erhalten. Doch ist so ein Gestank, hervorgerufen durch nicht entsorgte Katzenausscheidungen etc. ein Kündigungsgrund? Diesen Gestank werden wir sicher nicht mehr aus der Wohnung bekommen, da die Kater scheinbar auch an eine Wand im Zimmer uriniert haben.

Was können wir tun, um unsere Wohnung ein Stück weit zu retten?

Würde diesbezüglich auch eine außerordentliche Kündigung greifen oder müssen wir zur ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist zurückgreifen?

Vielen Dank im Voraus.

Kündigung, Gestank

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