Hallo Zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag steht:

"Die Kündigungsfristen richten sich beiderseits nach den tarfilichen / gesetzlichen Bestimmungen. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragspartner."

Vom Betriebsrat habe ich folgenden Auszug aus dem Tarifvertrag erhalten:

" Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt, (.....) nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit zum Ende eines Kalendermonats ein Monat. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen ununterbrochen 5 Jahre bestanden hat - zwei Monate- , 8 Jahre bestanden hat - drei Monate-, (...) jeweils zum Ende eines Kalendermonats. (...) "

Lt. Betriebsrat gilt für mich die Kündigungsfrist von 4 Wochen, trotz Beschäftigungsbeginn in 2006. Ich bin mir da aber nicht ganz sicher, wegen dem Satz im Arbeitsvertrag mit "Eine Verlängerung der Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt für beide Vertragspartner".

Wer kann mir hier weiterhelfen?

Mit Grüßen