Arbeitsvertrag nichtig?

Hallo.

Ich wurde gestern nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch zur Vertragsunterzeichnung eingeladen. Was ihr wissen müsst: Arbeitgeber ist Randstat - eine Personalvermittlung für Zeitarbeit.

Mir wurde gesagt, zumal ich mich auf eine Festanstellung dort direkt beworben hatte, dass das für mich keine Zeitarbeit wäre. Auch wurde mir ein fester Standort in einer Randstat-Niederlassung versprochen.

Nun war ich gestern zur Vertragsunterzeichnung da. Als ich ankam, war der Chef, mit dem ich das Gespräch und auch den Vertragstermin hatte, im Stress, da er in einer halben Stunde einen wichtigen Termin hat.

Trotzdem wollte er mit mir alles besprechen und fertig machen. Er hatte schon alles vorbereitet und ich bräuchte nur noch unterzeichnen. Davor erklärte er mir noch grundlegende Sachen zu den EDV- Systemen und lag mir dann in den letzten 3 Minuten den Arbeitsvertrag vor.

Er erklärte mir im Schnelldurchlauf die Inhalte des Arbeitsvertrages und blätterte schneller um, als ich gucken konnte. Er müsse ja zu einem wichtigen Termin und er braucht die Unterschrift heute, damit er Zugänge und alles für mich beantragen kann (da ich in 4 Tagen dort anfangen soll und die Beantragung und Bearbeitung Zeit braucht). Ich habe mir da nichts bei gedacht. Zumal ich frisch aus der Ausbildung komme und das mein erster richtiger Arbeitsvertrag ist und ich keinerlei Erfahrung habe...

Unter gewissem Zeitdruck unterschrieb ich den Arbeitsvertrag, um meinen zukünftigen Chef auch nicht verärgern zu wollen. Er verabschiedete mich und brachte mich noch raus.

Ich war voller Freude und erleichtert, dass ich eine Stelle gefunden hatte, die mir zusagt und dass alles so schnell und reibungslos geklappt hatte.

Als ich dann aber zu Hause war, las ich mir den Arbeitsvertrag nochmal durch und alles, was er mir für die Vorbereitung noch mitgegeben hatte. Ich bin fast zusammengebrochen...

In dem Vertrag steht drin, dass der Mitarbeiter "vorwiegend bei Randstat-Kunden zur vorübergehenden Tätigkeit eingesetzt" wird. Der nächste Passus lautete: "Der Mitarbeiter kann in Wege einer Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden von Randstat eingesetzt werden. Der Mitarbeiter wird dann in den Kundenbetrieb eingegliedert und dem Weisungsrecht des Kunden unterstellt." und "Die Arbeitsleistung ist an verschiedenen Einsatzorten in der Regel im Gebiet Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Der Mitarbeiter klärt sich damit einverstanden, in Einzelfällen auch im gesamten Bundesgebiet eingesetzt zu werden."

Auch habe ich zwischen den anderen Unterlagen noch eine sogenannte Bewerberkarte gefunden, die ich ausfüllen sollte mit Angaben wie Schuhgröße, Kleidungsgrösse etc.

Das war für mich der letzte Hinweis dafür, dass ich einen Leiharbeiter-Vertrag unterzeichnet hatte und die mit mir machen können, was die wollen...

Ich brauche eure Hilfe... Wie komme ich da wieder raus? Bzw. ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam, da ich unter falschen Angaben unterschrieben habe?!

Arbeit, Kündigung, Betrug, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Vertrag, falsche angaben, Leiharbeit, Nichtig, Rechtswidrig
Vodafone HD - Sonderkündigungsrecht wegen arglistiger Täuschung?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich habe Vodafone HD (Kabel Pay TV) seit etwa 9 Monaten, abgesehen vom relativ schlechten Telefonservice, war ich eigentlich damit zufrieden, bis die 2. Störung eintrat und der Servicemitarbeiter mir am Telefon einen zusätzlichen Vertrag angedreht hat ohne meine ausdrückliche Zustimmung. Nachdem ich dem Servicemitarbeiter die Störung gemeldet habe, meinte dieser, dass ich aus Kulanz eine 5-Euro Gutschrift bekomme und er mir einen portugiesischen Sender freischaltet. Nach kurzer Überlegung antwortete ich ja, mit dem Gedanken, dass ich bereits alle Kanäle habe (ausser die Ausländischen) und ihm wohl nicht viel mehr übrig bleibt um aus Kulanz etwas anzubieten...

Soweit so gut, jedoch kam nach einer Woche ein Brief von Vodafone, mit dem Anschreiben, "Vielen Dank, dass Sie sich für das portugiesische Senderpaket entschieden haben...", für 5 Euro je Monat und der erste ist frei... Na toll, dachte ich, jetzt haben die mir einen Vertrag angedreht... diesen habe ich natürlich innerhalb der Frist gekündigt...

Nun zu meiner Frage: Ist es möglich diese unlauteren Methoden als Sonderkündigungsrecht für den Vertrag bei Vodafone zu benutzen?

Meiner Meinung nach ist das ein Vertrauensbruch zwischen den Vertragspartnern, wenn eine Störung dafür benutzt wird, den Kunden arglistig zu täuschen.

Vielen Dank im Voraus,

Viele Grüße, Thomas

Kündigung, Vodafone
Miete Fristlos kündigen: kein Warmwasser, keine Heizung?

Hi, ich habe am 30.5. einen Untermietvertrag für Miete ab den 1.6. geschlossen, bin aber erst gestern (9.6.) eingezogen. Ich hatte lediglich am 2.6. Sachen in die Wohnung gestellt, bin aber am selben Tag noch 300km zu meinen Eltern gefahren, bei denen ich bis zum 9.6. geblieben bin. Ich hatte am 2.6. die Vermieterin getroffen und ihr gesagt, dass ich erst in einer Woche einziehen würde.

Meine Vermieter (Hauptmieter) wollten ab Einzug einen Zählerstand machen, leider waren sie bisher und sind immer noch nicht Zuhause und ich weiß nicht wann sie wieder kommen. Ich habe gestern die Zähler abfotograftiert, damit mein Stromverbrauch bis sie wieder kommen, dokumentiert ist.

Da die Wohnung Souterrain (Keller) ist, ist sie sehr kalt. Sie verfügt über KEINE Heizung, aber es ist ein Gasheizer eingebaut, welcher bei Demonstration am Tag der Besichtigung nach einigen Versuchen funktioniert hat, nun aber gar nicht mehr!

Ich wollte heute duschen gehen, aber nach 10 Sekunden ist das Wasser eiskalt geworden.

Mein Verdacht ist/war, dass die Vermieter viell. das Gas abgestellt haben, weil die Zähler (Wasser + Strom) noch nicht abgelesen worden sind.

Aber Warmwasser gibt es immer in Schüben (10-40 Sekunden Warmwasser, dann kalt). Deshalb bin ich mir bei diesem Verdacht nicht sicher, ob das Gas abgestellt ist oder einfach die Gasleitung defekt ist?

Auf jeden Fall habe ich am 31.5. also schon vor Einzug die Warmmiete bezahlt. Jetzt sitze ich in einer kalten Wohnung ohne Möglichkeit meinen körperlichen Hygienestandard beizubehalten. Ich musste mir Wasser kochen, damit ich mich in einem Eimer (lol) waschen kann, aber dafür habe ich nicht bezahlt. Ich habe für eine ordungsgemäße Wohnung gezahlt, welche ich ordungsgemäß nutzen kann.

Ich habe mittlerweile eine andere Wohnung im selben Stadtteil gefunden und möchte einfach hier weg, weil anfangs alles super ausgesehen hat, aber nun Probleme nach Problemen erscheinen.

Kann ich fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen, da ich schließlich von meinem Geld nicht bekommen habe, wofür ich bezahlt habe?

Der Untermietvertrag ist unbefristet, die Vermieter sind Hauptmieter des Gebäudes, es gibt zwei weitere (Unter-?)Mietparteien, welche Standardwohnungen haben. Die Souterrainwohnung wird möbliert vermietet.

Danke!

Kündigung, Miete, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Rechte, Gesetz
Kann mir das wer einfacher Erklären?

wir teilen dir mit, dass eine vorzeitige Kündigung aufgrund eines Wohnortwechsels in eine andere politische Gemeinde, in der kein McFIT Fitnessstudio besteht, nur nach Vorlage einer Bestätigung (Meldebestätigung etc.) möglich ist.

Vorerst bestätigen wir dir den Austritt zum 04. Dezember 2017.

Vorsorglich weisen wir dich darauf hin, dass bis zur Vorlage der Bestätigung der Vertrag bis zum oben genannten Zeitpunkt, zu den dir bekannten Bedingungen weiterläuft.

Solltest du deinen Mitgliedsbeitrag per Abbuchungsverfahren entrichten, werden wir die Abbuchungen selbstverständlich mit Wirksamkeit der Kündigung einstellen.

Vorsorglich weisen wir dich darauf hin, dass der letzte anteilige Monatsbeitrag vom 01. - 04. Dezember in Höhe von 2,57 € mit dem Vormonat abgebucht wird.

Falls deine MemberCard zum Zeitpunkt der Kündigung ein Guthaben aufweist, verfällt dies mangels Rückforderung nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeendigung. Ein Anspruch auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Im Fall der Rückforderung wird das Guthaben auf das angegebene Girokonto überwiesen. Solltest du kein Girokonto angegeben haben, setze dich bitte mit uns in Verbindung.

Die MemberCard bitten wir in deinen Unterlagen aufzubewahren, da bei einer erneuten Mitgliedschaft die Aktivierungsgebühr entfällt.

Das McFIT-Team wünscht dir für die Zukunft alles Gute.

Bei Rückfragen stehen wir dir telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr gerne zur Verfügung.

Kündigung, McFit
Wie sage ich es meinem Vermieter, dass ich ausziehen möchte?

Würde mich über Eure Ratschläge freuen. Folgendes: Wir bewohnen zu zweit ein Einfamilienhaus. Der Vermieter (und Freund) ist vor einigen Jahren gestorben, die Tochter hat das haus geerbt. Sie wohnt jedoch nicht hier in der Gegend. Wir haben ihr versprochen, das Haus und Grundstück in Ordnung zu halten. Im Gegenzug hat sie die Miete nicht erhöht in den Jahren. Wir haben ein sehr gutes, fast familiäres Verhältnis, da wir uns schon 25 Jahre kennen. Wir sind beide Rentner, und das Riesengrundstück mit vielen Büschen und Bäumen ist von uns nicht mehr zu bewältigen. Hinzu kommt, dass das Haus nicht altersgerecht ist: Bad und Schlafzimmer sind in der 1. Etage - Küche und Wohnzimmer im Erdgeschoss. Es lässt sich auch nicht anders gestalten... Mein Mann ist fast 70, hat einige Bandscheibenschäden....Ich habe Bedenken, dass er irgendwann nicht mehr nach oben gehen kann (Lift anbauen ist unmöglich). Ich möchte eigentlich schon jetzt die Reissleine ziehen, bevor es zu spät ist. Habe mich bei einer Genossenschaft eingetragen und dachte, das dauert bestimmt lange, ehe die eine geeignete Wohnung für uns haben. Doch schon nach 3 Wochen hat man uns jetzt eine Parterrewohnung mit kleiner Terrasse und kleiner eigenen Wiese angeboten (wäre optimal für uns und unseren kleinen Hund). Die Wohnung wird komplett altersgerecht saniert und wäre Mitte Oktober fertig. Im August kommt die Tochter mit Familie hierher für ein paar Tage und ich habe jetzt schon Bauchschmerzen, es ihr zu sagen. Aber das Angebot muss ich annehmen, so etwas bietet sich so schnell nicht wieder. Ich möchte es nicht nur schriftlich machen...wie soll ich da jetzt vorgehen. Vielen Dank!

Kündigung, Wohnung
Räumungsklage Klage auf Räumung und Herausgabe und Zahlungsklage - was ist mit weiteren kombilnierten Klagen - ist das gestattet?

ich weiß nicht ob diese Frage hier erlaubt ist, ich frage trotzdem und hoffe auf brauchbare Antworten und gleich vorab - ja ich war schon beim Vermieterverein, der nur Interesse am rekrutieren neuer Mandanten für seine Kanzlei hatte und beim Haus- und Grundbesitzerverein, der auf meine Bitte an Ostern einen Anwortbrief auf den Brief des Mietervereins zu schreiben sagte: Wir haben leider keine Zeit!" Somit wendi ich mich immer wieder an Euch, denn hier habe ich die besten Tipps bekommen. Also, ich habe heute zu meinem den fleissigen Lesern/innen bekannten Fall die Räumungs- und Zahlungsklage ausgearbeitet, mit Begründung und Rechtlicher Würdigung nun meine Frage: ich würe gern noch die anderen Punkte, Falsche Selbstauskunft, mit Beweis und andere Vertragsverletzungen z.B. sich wiederholende unerlaubte Gebrauchsüberlassung unter Vorlage der Abmahnungen hinzufügen; kann mir emand sagen, wie ich dies juristisch einwandfrei in die Klage einfügen kann, oder könnte es passieren, dass deswegen die Klage abgewiesen wird? Danke. Und a, ich mache das ohne Anwalt, denn ich habe nur zwei Wohnungen vermietet und kann nicht ständig die teuren Anwälte zahlen, in zweiter Instanz muss ich dann einen Anwalt nehmen, was dann ggf. auch erfolgt.

Kündigung, Rechtsanwalt, Mietrecht, Untervermietung, Jura, Jurist, Räumungsklage, Vermietrecht, Zahlungsverzug
Kündigung da man keinen Nachtdienst machen kann?

Hallo ich arbeite in der Pflege im schichtdienst. Jedesmal wenn ich Nachtdienst habe geht es mir sehr schlecht. Natürlich geht es jeden nicht blendend weil man übermüdet ist. Aber ich kann dann kaum schlafen egal was ich mache habe schon vieles versucht und habe jedesmal Übelkeit bis zu erbrechen Kopfschmerzen, Herzklopfen schwitzen und bin total depressiv verstimmt. Sodass ich mich meisten nach der 1. von 3/4 Nächten krank melden muss da ich mich total krank fühle. Ich möchte das gerne mal mit meinem Hausarzt besprechen ob er mir ein Atest ausstellen kann wo drinne steht das ich keinen Nachtdienst machen kann. Damals war auch mein EEG auffällig. Zwar habe ich keine Epilepsie leide aber generell an einer Depressiven Verstimmung und Anpassungsstörung. Bin jetzt in Behandlung beim Psychologen.

Ist das eine Begründung so ein Atest zu bekommen? Nicht das ich mich drücken möchte ich würde auch gerne mehr Geld durch Nächte verdienen aber ich kann einfach nicht ich habe auch das Gefühl das die Nächte meine Depressive Verstimmung verstärken.

Darf mein Arbeitgeber mich deshalb kündigen? Wenn ich ihm so ein Atest bringe? Ich habe jetzt seit 8/9 Monaten versucht den Nachtdienr irgendwie zu machen ohne mich krankzumelden aber jedesmal reagiert mein Körper und es ist auch nicht toll sich so oft krankzumelden denn normalerweise bin ich körperlich im Tagdienst nie krank.

Gesundheit, Arbeit, Kündigung, Pflege, Recht, Nachtdienst
Ich hab Bammel vorm Kündigen. Bitte um Rat!?

Hallo Leute,

ich habe vor einiger Zeit beschlossen, meinen Job zu kündigen, da ich mich beruflich verändern möchte. Ich bekomme laufend Angebote und stoße des öfteren auf Jobinserate die mir mehr zusagen - vor allem weil sie eher meinem Interesse entsprechen.

Meine Kündigungsfrist dauert nur ein Monat und wenn ich den restlichen Urlaub bzw. Überstunden aufbrauche, dann werden es wohl nur noch 2 Wochen sein. Es gibt bestimmte Gründe, warum ich auf die 1-monatige Kündigungsfrist bestehe und diese der Kulanz halber auch nicht verlängern werde. Das kann dazu führen dass meine Stelle für ein paar Monate unbesetzt bleibt.

Die Kündigung bei meinem aktuellen Dienstgeber hat für meine Kollegen und auch für meinen Arbeitgeber fatale Folgen. Ich bin in meiner "Abteilung" der einzige - sprich: ich bin alleine für eines unserer Kompetenzfelder zuständig. Das bedeutet, es gibt zahlreiche Tätigkeiten die ausschließlich von mir verrichtet werden können.

Für meinen Chef, mit dem ich mich sehr gut verstehe, wird es aufgrund des geographisch ungünstigen Firmenstandortes schwer werden einen Ersatz zu finden - und jetzt im Sommer erst recht.

Auch meine Kollegen werden nicht sehr erfreut darüber sein. Mein nächster Vorgesetzter realisiert mit mir zahlreiche Projekte, die dann alle ins wanken kommen. Im schlimmsten Fall werden diese nicht mal fertig werden - zumindest nicht vor der vorgegebenen Deadline. Ich habe Angst, dass dies auch zu Unzufriedenheit bei unseren Kunden führt. Und wenn es ganz blöd hergeht, dann werden uns sogar welche abhanden kommen.

All das sind Gründe warum ich etwas Bammel vor der Kündigung habe. Viel schlimmer aber gehts mir mit meinem Gewissen. Ich will garnicht daran denken, was passiert wenn die oben genannten Folgen auch wirklich eintreten. Und mit großer Wahrscheinlichkeit WERDEN sie das auch. Als ich dort begonnen habe, haben sie auch 3 Monate gesucht und ich war der EINZIGE Bewerber.

Ich weiß nicht was ich machen soll. Aber kündigen werde ich auf alle Fälle.

Bitte um Rat. War jemand von euch schonmal in einer ähnlichen Situation?

Kündigung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigungsfrist
§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

Kündigung, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, BGB, Jura, Mieterschutz, Rechtsberatung
Mietaufhebungsvertrag: Angemessene Höhe der Abfindung?

Hallo,

Ich wohne mit meiner Familie in einem Reihenhaus seit 25 Jahren zur Miete. Nun möchte der Eigentümer verkaufen und der Makler hat uns gegenüber schon angefragt, ob wir prinzipiell zu einem Mietaufhebungsvertrag bereit wären, da wir 9 Monate Kündigungsfrist haben und die Immobilie so nur schwer zu verkaufen wäre (keine klassische Kapitalanlage). Nun meine Frage: Welche Abfindungshöhe ist hier angemessen? Wir wohnen wie gesagt bereits seit 25 Jahren hier und das ist schon etwas anderes emotional betrachtet. Außerdem ist hier der Wohnungsmarkt eher angespannt und wir brauchen dann zwei Wohnungen, in denen Katzen erlaubt sind. Da meine Schwester dann ausziehen würde, hätten wir zweimal die Kosten für Möbeltransporte sowie zweimal ggf. Maklercourtage zu zahlen. Ebenso müssen ggf. in den neuen Wohnungen Renovierungen vorgenommen werden oder eine Abschlagszahlung für die Küche wird nötig sein. Dazu kommen sowieso Kosten für die Ummeldungen und die Kautionen.

Im Gegenzug würden wir das Haus aber auch gerne besenrein verlassen, was so allerdings auch im Mietvertrag festgehalten ist. Lediglich Schönheitsreparaturen sind vorgeschrieben in bestimmten Abständen, aber der Vermieter weiß ja nicht, wann wir gestrichen haben.

Deshalb: Was wäre hier eine angemessene Abfindung? Möchten nicht unverschämt wirken, aber ausziehen möchten wir eigentlich nicht und es kommen ja einige Kosten auf uns zu. Wollen uns aber auch nicht "unter Wert" vertreiben lassen.

Viele Grüße

Kündigung, Miete
Aufhebungsvertrag nach Abschlussprüfung und vor schriftlichem Ergebnis?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem: Zur Zeit befinde ich mich in der Prüfungsphase zum Mediengestalter. Die schriftliche/theoretische Prüfung wird am Mittwoch den 17.Mai 2017 stattfinden. Die darauf folgende praktische Prüfung (Konzeption, gestalten der Produkte, etc.) findet im Anschluss daran, bis etwa Mitte Juni, statt. Zu guter letzt wird es noch eine Präsentation der Ergebnisse unserer Gestaltung vor dem Prüfungsausschuss geben. Diese findet allerdings aufgrund von Schulferien, die dazwischen liegen, erst ca am 5. Juli statt.

Da ich von meinem Betrieb nicht übernommen werde habe ich mir bereits eine andere Stelle gesucht und einen Arbeitsvertrag zum 1. Juli unterschrieben. (Mit der Anmerkung dass es sich aufgrund der Prüfung um ein paar Tage verschieben kann)

Da wir nach der Präsentation allerdings erst nur mündlich gesagt bekommen, ob wir die Prüfung bestanden haben oder nicht und uns die Ergebnisse erst etwa mitte/ende Juli zugeschickt werden, ist das allerdings trotzdem blöd da ich den zukünftigen Arbeitgeber auch nicht so langenehm hinhalten möchte.

Daher die Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Ausbidungsverhältnis bereits vor Erhalt der schriftlichen Ergebnisse zu beenden, so dass ich beim neuen Arbeitgeber direkt nach der Präsentation/dem mündlichen Ergebnis anfangen kann?

Vielen Dank für eure AntWorten.

Liebe Grüße

Kündigung, Arbeitsplatz, Ausbildung, Aufhebungsvertrag, Abschlussprüfung, Azubi, Mediengestalter, Jobwechsel
Kündigung wegen Heimweh?

Hallo erstmal. Ich bin letztes Jahr am 01.08.2016 von Dresden nach Münster gezogen wegen meiner neuen Ausbildung zur Altenpflegerin und um einen Neuanfang zu wagen. Ich hatte oft Heimweh, aber als die Ausbildung los ging, hielt es sich alles im Rahmen. Jetzt sind es schon 9 Monate die ich hier verbringe und immer wieder holt mich das Heimweh wieder ein. Ich dachte es wäre nur eine Phase,aber die Phase zieht nicht vorüber. Ich komme hier einfach nicht an. Freunde habe ich gefunden , die Stadt ist ganz okay. Aber es ist nicht das wonach ich mich sehne. Mir macht das Leben hier keinen Spaß. Ich nehme fast nie an Freizeit mit Leuten teil. Mache hier ungern was mit dem Teil der Familie hier . Seit ein paar Wochen merke ich selbst, dass ich depressiver werde . Ich zieh mich oft in mein Zimmer zurück, habe kaum Lust meinen Hobbys nachzugehen. Meine Ausbildung an sich läuft super.. Aber es reizt mich momentan gar nicht mehr so, weil ich mich einfach selbst nicht wiedererkenne und mir die Fröhlichkeit fehlt .

Ich habe meine Kindheit bis zum Erwachsenenalter in dresden erlebt.. Meine Freunde gefunden und meine Mama gehabt. Ich sehne mich nach meinem alten, schönen Zuhause. Ich bin öfter am überlegen ob ich meine Ausbildung hier abbreche und einfach neu in DD anfange. Ich würde ja nicht bei Null anfangen und könnte als Sozialassistentin erstmal arbeiten gehen, da ich die Ausbildung schon abgeschlossen habe. Also hätte ich etwas zu Absicherung. Ich weiss das ich das knapp eine Jahr in den Sand setzen würde, aber wenn ich mich selbst hier kaputt mache, werde ich in den nächsten zwei Jahren nicht glücklicher sein.. Ich bin ratlos was ich tun soll . Ich kann nicht mit meiner Familie hier reden, da sie es einfach nicht nachvollziehen können..

Kündigung, Heimweh
O2 Vertrag über mich von Ex-Frau, die vom Kundenservice angerufen wurde, abgeschlossen, Sonderkündigungsrecht?

Liebe Gutefrage.net-Community,

ich brauche dringend Rat.

Und zwar habe ich vor langer Zeit einen Mobilfunk-Vertrag bei O2 abgeschlossen, welcher jedoch für meine damalige Frau bestimmt war. Als wir uns dann scheiden ließen und ihr Vertrag, der über mich lief, allmählich ablief, verlängerte ich ihn für sie mit ihrer Einverständnis. Dieser Vertrag wiederum sollte jetzt im Februar enden, jedoch wurde meine Ex-Frau von einem O2-Mitarbeiter kontaktiert, der ihr einen "tollen" Vertrag für eine lächerlich-hohe Summe (für die entsprechenden Leistungen) anbot. Meine Ex-Frau teilte dem Mitarbeiter dann ausdrücklich am Telefon mit, dass wir geschieden seien und er es mit mir abklären sollte, worauf der Mitarbeiter mit einem: "Das geht schon" erwiderte. Meine Ex-Frau, die sich nicht sonderlich gut mit solchen Dingen auskennt, dachte sich dann: "Hmm, mein Vertrag läuft doch eh bald aus, ich zahle doch sowieso ganz viel im Monat, wieso nicht?" - Und schloss dann den Vertrag, der über mich, ihren ehemaligen Ehemann, laufen würde, ab - ohne jegliche Zustimmung meinerseits, sowohl schriftlich - als auch mündlich!

Ich frage mich deshalb: Gilt in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht, da ich, der Vertragsnehmer, in keinster Weise dem Vertragsabschluss zugestimmt habe?

Ich wäre euch sehr vergebens für hilfreiche Antworten

Kündigung, O2, Gesetz, kündigen, sonderkündigungsrecht, Telefonica
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

Kündigung, Freelancer, Freiberufler, Personaldienstleister, Vertragsrecht

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