Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?

Ich habe an dem Tag, an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe vier Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung von einem Mitarbeiter ausgehändigt bekommen, das war allerdings nicht mein zugeteilter Berater. Darauf habe ich mich allerdings nicht beworben, weil ich nicht in dieser Branche arbeiten möchte. Ich habe mir also selber einige Stellen rausgesucht, wo ich mich beworben habe, die meiner Ausbildung entsprechen. Ich habe mich also wirklich bemüht. Ich wusste leider nichts von dieser Belehrung und habe sie übersehen, weil sie auf der Rückseite stand. Der Berater hat mich darauf leider auch nicht hingewiesen.

In dem Termin wollte ich mich eigentlich über meinen beruflichen Werdegang beraten lassen, aber er sagte nur, er sehe mich im Verkauf und damit war die Sache erledigt. Ich wurde leider überhaupt nicht beraten und auch nicht gefragt, was ich möchte. Jetzt kam ein Brief mit Androhung einer Sperrzeit und einer Anhörung, warum ich mich nicht beworben habe. Was muss ich jetzt tun, damit mir keine Sperre droht? Der einzige Punkt, der im Formular in Frage kommt lautet:"Ich möchte mich nicht mit dem AG in Verbindung setzen." Aber was soll ich da als Begründung eintragen?

Ich bekomme nur 300 Euro im Monat und wenn das gestrichen wird, bin ich obdachlos. Muss man sich rechtlich gesehen wirklich auf Stellen bewerben, die einem völlig anderen Tätigkeitsfeld entsprechen als der Ausbildung bzw. dem Berufswunsch?

Ich habe bisher noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil ich nach acht Wochen immer noch keinen Termin bei meinem zugeteilten Barater bekommen habe.

Falls mir das Geld trotzdem gesperrt wird, was soll ich dann tun? Ich kann es nicht zurückzahlen und auch die Krankenkasse nicht bezahlen... Hartz IV wurde auch abgelehnt.

Anhörung, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Vermittlungsvorschläge
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