Arbeitnehmer Kündigung zum 31.07, hat man einen vollen Urlaubsanspruch?

Lt. Eines Artikels der ihk Darmstadt , habe ich nach meinem Verständniss anspruch auf meinen vollen Urlaub lt. Arbeitsvertrag.

Hier ein Auszug

Regelmäßig stellt sich im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Frage, wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer in dem Jahr der Beendigung zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis unterjährig, also im laufenden Kalenderjahr beendet wird. Insbesondere gehen viele Betroffene auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite davon aus, dass der Urlaubsanspruch nur anteilig bestehen würde. Der folgende Beitrag soll dabei helfen, sich in diesem Bereich der komplexen Materie "Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers" zu Recht zu finden. I. Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach der gesetzlichen Regelung in § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat ein Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche (von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche). Dieser Mindesturlaubsanspruch ist unabdingbar. Dies bedeutet, dass eine anderweitige geringere arbeitsvertragliche Vereinbarung unwirksam wäre. Eine Vereinbarung, die einen höheren Urlaubsanspruch vorsieht, ist dagegen selbstverständlich möglich und häufig auch die Regel. Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ist zu unterscheiden zwischen einer Beendigung bis einschließlich 30.06. oder zu einem späteren Zeitpunkt. ... 2. Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06.: Bei einem Ausscheiden beispielsweise zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage. In welchem Umfang der darüber hinaus arbeitsvertraglich vereinbarte Zusatzurlaub in Anspruch genommen werden kann, hängt davon ab, ob im Arbeitsvertrag eine "pro rata temporis"-Regelung getroffen wurde (dt. etwa zeitanteilig). Dies ist eine Klausel, nach welcher der Urlaub im Jahr des Eintritts in ein Unternehmen oder im Jahr des Ausscheidens der Urlaub nur anteilig gewährt werden soll.

Solch eine pro.rata temporis Regelung liegt bei mir nicht vor.

Hier der link https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870#titleInText1

Arbeit, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer
Kann mein Hausarzt mich wegen einer Rezension als Patient einfach so kündigen?

Ich bin 17,und ging heute mit meinem Freund zum Arzt, dachte mir es sei besser lieber jetzt am Anfang der Woche noch medikamente(schmerz tabletten) zu holen, damit ich die Wochen befreit von Migräne bin, da ich schon über einer Woche die übelsten Migräne Fälle bekomme, Also quasi sehr sehr starke Kopfschmerzen. So, dort kam ich nun an, Erzählte der Frau da an der Rezeption was ich gerne hätte usw. Die Frau ging weg,ne andere kam, die die vorher war hat der zweiten was ins Ohr geflüstert und dachte ich höre nix. Sie sagte ihr nämlich dass sie erstmal im Computer schauen sollte. Sie nahm meine Krankenkassen karte die ich ihr schon vorher hinlag, und scrollte hin und her. Dann sagte die andere die am Anfang da war, 'sag der die soll den anderen hausarzt suchen' und diese sagte mir dann quasi wie stille Post, Ja sie müssen nen anderen Hausarzt suchen, Ich war schockiert erstmal und wusste nicht was das soll so plötzlich, Ich fragte warum und die sagte : ja wegen einer schlechten Bewertung oder so.

Wie auch immer, Meine Frage ist, Darf meine hausärztin mir einfach so wegen einer Rezension plötzlich kündigen? Ohne wirklich einen wichtigen Grund?

denn so wie ich mich erkundigt hatte, Dürfen Ärzte dies nicht, egal wie die Bewertung ausfällt, Denn dies gehört zur Meinungsfreiheit und Kommunikation und Austausch mit anderen Patienten usw darf ich. Das müssen die Ärzte hinnehmen und dürfen dies dem Patienten nicht verübeln. Ist eben Kritik und so ist das eben.

Meine zweite Frage ist, was soll ich nun tun? Einfach wechseln? Was ist wenn der nächste Arzt mich nicht annimmt ? Weil die sich vielleicht austauschen? Was ist mit meiner Patientenakte usw? Und müsste ich nicht nen Kündigungsschrieb bekommen? Ich könnt ja klagen oder so und weiter von der vielleicht behandelt werden , doch kann ich es nicht mehr da das Verhältniss bzw. die Beziehung zum Arzt nun total gestört ist. Ich muss ehrlich sagen dass diese Entscheidung sehr sehr kindisch von ihr war, aber so ist das nunmal.

Ich hab einfach so Kopfschmerzen und weiß nicht wohin damit nun.

Kündigung, Migräne, Arzt, Beschwerde, Hausarzt, patientenrecht, Rezension
Mehrere Ausbildungsverträge unterschreiben und danach wieder kündigen?

Hallo alle zusammen :) Ich bräuchte euren Rat.


Und zwar habe ich mich beworben und diese Woche ein VG bei Firma A bei dem mir direkt ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, ich wollte jedoch Bedenkzeit und soll ihnen meine Entscheidung dieses Wochenende noch mitteilen.

Das Problem ist, dass ich in den nächsten 2 Wochen noch 3 andere Gespräche habe, alle bei Firmen, die Ich viel lieber mag, da Firma A eigentlich nur als Plan B gedacht war. Bei Firma A wäre das erste Jahr nur Schule, danach 2 Jahre duale Ausbildung. Firma A sagte im VG auch, dass sie am liebsten alles bis zum Ende der nächsten Woche erledigt haben möchten und deshalb würde ich per Email schonmal zusagen und versuchen den Termin mit dem Unterschreiben noch hinauszuzögern, falls ich nächste Woche schon mehr weiß.

Sollten die anderen Firmen jedoch länger brauchen würde ich den Vertrag bereits unterschreiben, damit ich sicher etwas habe (hatte schlechte Erfahrungen) und wenn ich bei einer anderen genommen werde, diesen wieder kündigen. Ich habe schon das Web durchforstet, finde jedoch nur veraltete Threads und weiß nichts zur aktuellen Lage.

Hier ein paar Kernfragen:

  • Gilt meine Zusage per Mail schon als Vertrag?

  • Kann ich der Firma schreiben, dass ich meine Meinung geändert habe, wenn ich den Vetrag durchgelesen habe (da ich z.B in der Zwischenzeit eine andere Zusage bekommen habe)

  • Kann ich den Vetrag vor Beginn des Verhältnisses Kündigen? Und falls nicht kann ich einen zweiten trotzdem Unterschreiben und dann zur anderen FIrma wechseln?

  • Können irgendwelche Schadensforderungen geltend gemacht werden?

  • Kann es zu Problemen mit der IHK kommen? Alle Firmen liegen in der selben Stadt

  • Ich habe gehört es gibt Sperren von der IHK kommen, stimmt das?
  • Was ist wenn mich die Firma bereits bei der IHK und / oder der Hochschule angemeldet hat?

schon mal Danke im voraus :=

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