Hallo,

ich habe zum 30.08. gekündigt. Wie bekannt, hat man nach Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern der Arbeitsvertrag keine "pro rata temporis" Klausel enthält.

Mein Vertrag enthält nun folgenden Satz: "Im Jahr des Ausscheidens hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die Urlaubstage, die bis zum Zeitpunkt des Ende des Beschäftigungsverhältnisses anteilig, d.h. 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat, erworben wurden."

Ist diese Klausel gültig obwohl der Hinweis auf einen gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaubstagen bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte fehlt?