Liebe Leute!! Ich habe Frage bezüglich fristlosen Arbeitkündigung. Ich bin Student und momentan arbeite Bei Daimler im Hamburg als Helfer( Ferienjob) und mein Vertrag endet am ende August aber ich möchte mein arbeit wegen meines Studium und wegen gesundheitliches Problem fristlos kündigen. In meinem Bertrag steht ungefähr so Probezeiti ist 4 wochen, das arbeitsverhältnis endet spätestens mit ablauf der vereinbarten höchstdauer, ohne dass es einer künidgung bedarf. vorher kann es von beiden seiten unter einhaltung der gesetzlichen fristen, innerhalb der ersten 3 monate mit einer frist von 3 kalendertagen, gekündigt werden" heisst das, dass ich erst nach 3 tagen kündigen darf? Muss meister meine Kündigung bestimmen? Kann er anlehnen? Ich bitte um Ihre Hilfe