Nach jeder Bemerkung sowie Anschreien ständige Angst, entlassen/"gekündigt" zu werden (Warenverräumung) - normal?

Da ich durch meine schulische Ausbildung nichts verdiene, versuche es mit einem Nebenjob zur Warenverräumung,wofür ich allerdings nach dem 1. Versuch (Probearbeiten) nicht angenommen wurde. Glücklicherweise hat man mir jedoch eine 2. Chance gegeben. Nachdem ich zum 2.Mal am Probearbeiten teilgenommen habe, meinte einer von der Firma, welche sich mit Warenverräumung beschäftigt sowie Berwerbungsunterlagen annimmt und Arbeitsstellen verteilt,dass ich 4 Tage hinterreinander kommen einfach solle. An drei von diesen 4 Tagen musste ich in einem bestimmten Edeka arbeiten. Am 1.Tag dort ging es um Verräumungen von Alkoholflaschen. Irgendwie konnte/kann ich mir nicht merkten,wo welcher Wein steht. Beispielsweise steht der französischer Rotwein neben dem deutschem Weißwein usw. Zudem können ja sich bestimmte Flaschen sehr ähnneln oder gar gleich aussehen. Aber NEIN, ganz unten steht doch auf der einen Strawberry während auf der anderen bspw. Grapes steht

Irgendwie konnte ich mich damit durchquälen, bis ein etwas älterer Herr (nenne ihn jetzt mal H) mit ner Brille,welcher einen Pulli mit einem langärmligen Hemd untendrunter trug,auf dem Edeka draufstand auf mich plötzlich zukam und meinte,ich solle gefälligst eine Reihe von allen Alkoholsorten eine Reihe bilden,anstatt sie kreuz und quer - mal nebeneinander, mal in einer Reihe - hinzustellen. Zudem sollten die vordersten möglichst an den Rand des Regal gestellt werde. Solle ich so weiter machen,könne ich hier nicht arbeiten

Am 2. Tag in diesem Laden sah ich wieder einen äkteren Herrn mit genau der selben Haarfarbe, wie Herr "H. ".. Zudem beschäfttige er sich mit genau den selben oder ähnlichen Dingen wie Herr H. : Beide scannen scheinbar entweder jede einzelne Ware oder sitzen im Büro. Als ich an diesem Tag beim Einräumen von Milchtüten war und er mich sah,machte er mir ne Bemerkung, nach welcher 2 weitere von ihm kamen

Als ich das letzte Mal dort war,hatte ich zwar nichts mit ihm zutun,da er in letzter Zeit häufiger nicht im Laden ist. Jedoch wurde ich von meiner Mitarbeiterin, welche für mich zuständig war/ist,fast nur angeschrien. Ein Beispiel: Einmal meinte sie,dass wir schauen sollen, ob das Regal mit Tempos voll sei. Und wenn nicht,dann solle ich die vonden letzten Wochen übrig gebliebene Verpackungen mit diesen Tempos in die Regal an die Orte legen, an denen noch Platz sei. Da ich in dem Moment einen Blick auf ne andere Ware hatte,reagierte ich darauf nicht sofort. Jedenfalls schrie sie mir daraufhin "Hallo Es muss nach den Tempos geschaut werden.." extrem laut ins Ohr. Nachdem ich dies getan hatte,brachte ich ihr Mitarbeiterin die Reste (Verpackungen,welche ins Regal nicht mehr reingepassten)worauf sie meinte: "Bring sie weg." Daraufhin stellte ich all die Reste auf den Boden neben der Palette. Nachdem sie dies gesehen hatte, brülle sie: "Weg damit, ganz weg". Ich machte mir beinahe in die Hose,aus Angst gekündigt zu werden

Und worin unterscheidet sich der Begriff Chef vom dem Begriff Markleiter?

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Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Abmahnung wegen Arbeitszeit trotz nicht vorhander Zeitschaltuhr?

Hallo zusammen, meine Kollegin, 55 und Schwerbehindert, hat nun eine zweite Abmahnung innerhalb von 8 Wochen erhalten, da sie Ihre Minusstunden von 9 Stunden, richtig, 9 an der Zahl, nicht wieder abgearbeitet hat. Sie ist schwerbehindert und hat momentan einen kranken Vater im Krankenhaus. Dazu kommt der weite Fahrtweg pro Strecke mit mind. 45 Minuten, im Moment immer wieder Staus, sie selbst hat gerade viele Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von 2 Knie Ops und die Minusstunden darf sie lt. Personalcheffin nicht ausgleichen, trotz vorhandenen Urlaubstagen. Eine Zeitschaltuhr gibt es nicht, ihre Arbeitszeiten wurden von wem auch immer notiert, in all unseren Arbeitsverträgen steht nur... 40 Stundenwoche und die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Dazu wurde ihr nun nahe gelegt, ab kommenden Montag von 40 auf 30 Stunden wöchentlich zu gehen, da sie ihre Stunden nicht mehr schafft. Sie schlug erst mal 35 Stunden vor, denn 10 Stunden weniger sind schon eine große Geldeinbuße. Das wurde nicht akzeptiert. Ihre jetzigen 9 Minusstunden werden beim nächsten Gehalt abgezogen. Sie tut mir so leid und ich finde das Verhalten der Personalcheffin so ungerecht. Darf sie überhaupt gekündigt werden? Sind die Abmahnungen rechtens? Ihr Vorgesetzter lobte bei dem Termin sogar ihre fachlichen Kompetenzen und dass er eigentlich zufrieden mit ihr ist. Unglaublich. Ich würde meiner Kollegin gerne zur Seite stehen. Was kann ich ihr empfehlen? Welche Tipps? Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

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Wie lange darf eine Versicherung ein Kündigungsschreiben ignorieren?

Mittels Einschreiben haben wir vor etwa einem Monat einige Versicherungen bei der Signal Iduna gekündigt. Obwohl es den Versicherer eigentlich nichts angeht, geht aus den Kündigungsschreiben eindeutig hervor, dass es sich bei der Kündigung um eine wohlüberlegte Entscheidung aufgrund der unverschämten Versicherungskonditionen handelt und jeder Rückgewinnungsversuch etc. daher zu unterlassen ist.

Statt Eingangsbestätigung ab wann genau die Kündigung greift bzw. wann mit Auszahlung von Rückkaufswert bzw. Ansparungen zu rechne ist, erhielten wird bisher nur ein merkwürdiges Schreiben, dass uns doch sehr stutzig machte:

" Sehr geehrter ... bezugnehmend auf ihr Schreiben vom ... Ein Mitarbeiter wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen um vor einer Kündigung ein Beratungsgespräch zu vereinbaren... wir weisen darauf hin... möglicherweise erheblicher Schaden, wenn Sie nicht versichert sind... blah alte Verträge, tolle Konditionen blah... Bitte beachten sie, dass dieses Schreiben weder eine Bestätigung des Eingangs noch eine Annahme ihrer Kündigung darstellt."

Ist das zulässig? Wie kann denn das sein, dass man sich inhaltlich auf eine Kündigung bezieht, von der man sich aber offen lassen will, sie gar nicht erhalten zu haben? Und kann die Versicherung auf ein Beratungsgespräch bestehen bevor sie die Kündigung umsetzt. Wie viel Zeit hat die Versicherung um der Kündigung nachzukommen? Und welche Möglichkeiten haben wir noch, wenn die Versicherung so ignorant auf Kündigungsschreiben reagiert?

Kündigung, Versicherung, Recht, Einschreiben, Verweigerung, Signal Iduna
Kann die gesetzliche Krankenkasse einen arbeitslosen verbieten versicherungslos zu sein und ihn zwingen weiterhin freiwillig versichert sein zu müssen?

Hallo, Ich war eine Zeit lang beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und gleichzeitig gesetzlich krankenversichert. Anschließend habe ich mich aus dem Amt selbständig abgemeldet ,habe dann auch keine Leistungen mehr bezahlt bekommen und aus meinem Ersparten gelebt. Anschliessend gab es eine Phase von 6 Wochen wo ich weiterhin arbeitslos war aber nicht mehr beim Arbeitsamt gemeldet. Also weder das Amt noch ein Arbeitgeber trug die KV kosten. Jetzt habe ich mich mit meiner alten Krankenkasse (DAK) in Verbindung gesetzt und die behaupten ich müsse mich für den Zeitraum der letzten 6 Wochen als ein freiwillig Versicherter Gebühren zurückzahlen und in Zukunft ebenfalls weiterhin bei denen ,,freiwillig" versichert sein. 1. weil man in Deutschland egal was versichert sein muss. 2. Wegen einer angebliche18 monatigen Bindungfrist an die gesetzliche Krankenkasse. ( d.h. man darf 18 monate die krankenkasse nicht wechseln/kündigen und bei mir wäre das nicht vorbei gewesen)

Meine Fragen jetzt. Darf die gesetzliche Krankenkasse rückwirkend für die 6 Wochen mich als freiwillig Krankenversichert einstufen und Gebühren zurückverlangen? Darf die Krankenkasse mich auch weiterhin zwingen bei denen freiwillig versichert zu sein obwohl ich arbeitslos bin und aus meinem Ersparten lebe. Oder kann ich einfach aus der Krankenkasse aussteigen und überhaupt nicht mehr Krankenversichert sein?

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Kündigung während der Probezeit am Monatsanfang?

Hallo Zusammen,

ich bin seit dem 01.07. in einem Job angestellt welcher mir absolut keinerlei Spaß gemacht hab & weshalb ich mich nebenbei beworben habe. Dies ist mir insoweit geglückt, als dass ich eine neue Stelle spätesten zum 01.11. antreten kann.

Nun ist es derzeit ein Job im Außendienst, wo mein Chef mich

  1. bestimmt nach meiner Kündigung nicht mehr sehen will (da es auch mal gut gekracht hat zwischen uns) &

  2. er weiß dass ich keine Leistung mehr bringen werde, Termine mache oder beim Kunden allerernstens tolle Laune haben werde

Nun steht im Vertrag jedoch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Heißt Oktober müsste ich noch arbeiten...

Meine Idee war es deshalb im vorzuschlagen auf mein Oktobergehalt zu verzichten etc. und das wir eine Kündigung zum 01.10. vereinbaren ganz einfach, und ich somit dann im Oktober keiner Arbeit nachgehe, da es echt unvorstellbar in diesem Job ist wenn ich mich null damit identifiziere und er mich auch nicht sehen will...

Meine Frage hierzu war jedoch bevor ich das so vorschnell vorschlage welche anderen Wege es noch gibt?

Habe 30 Tage Urlaub im Jahr, dachte somit für das halbe Jahr 15 Stück noch, aber schon Google überflogen, dass es wohl nicht so ist sondern ich mir nur ein paar "erarbeitet" habe?

Wollt einfach wissen ob es irgendeine andere Möglichkeit gibt?

Müsst er mir dann die Urlaubstage eig. auszahlen oder so? Nein, oder?

Und ja, ich weiß ich könnt auch einfach weiterarbeiten aber in diesem Fall unvorstellbar, da sind Dinge passiert die kann man niemandem erzählen...

Freue mich über Ratschläge

Arbeit, Kündigung, Job, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rechte, Jobangebot, kündigen, Kündigungsfrist, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Abmahnung... was für Folgen?

Hallo Liebe gutefrage.net Gemeinde.

Folgende Frage: Am Dienstag dieser Woche hatten wir in der Berufsschule eine Vertretungsstunde Ich hatte meinen Taschenrechner nicht dabei. Dies hat dem Lehrer nicht so gefallen deswegen Fragte ich ob Ich mein Handy Benutzen darf um wenigstens am Unterricht teilnehmen zu können. darauf sagte er das ich Morgen meinen Taschenrechner mitbringen soll.

Habe dann die restliche Stunde meinen Handy Rechner Benutzt. Am Nächsten Tag wurde unsere Klasse etwas unruhig da vereinzelte wieder ihre Arbeitsmaterialien Vergessen hatten.

Er Drohte mit der Kontaktierung der Betriebe. Dies Tat er dann auch. Mir wurde der "Verstoß" gegen die Schulordnung vorgeworfen.

Meinen Chef hat das Garnicht Gefallen.

Habe mich dann nochmal Schriftlich über eine E-Mail mit diesem Lehrer zu einem Gespräch verabredet. Dieses Gespräch verlief Klärend und alle Differenzen wurden beidseitig aus dem Weg geschafft.

Aber mein Chef ist natürlich immer noch extrem Sauer auf mich und mich erwartet zu 100% eine Abmahnung.

Natürlich habe ich mir in meiner Vorherigen Ausbildungszeit auch 1-2 Dinge geleistet Unter anderen auch eine 4 auf dem Zeugnis Und eine Auseinandersetzung mit einem Ausbilder aus einer ausbildungs Stelle auserhalb des Betriebes. Bei diese Auseinandersetzung war zwar Ich im Recht aber mein Chef war trotz allem nicht erfreut.

Naja und jetzt noch diese absolut Dämliche Sache. Habe eine Schriftliche Vorladung bekommen und bereite mich schon mal Seelisch auf eine Abmahnung vor.

Was für Folgen werde ich davontragen oder auf was muss ich mich einstellen ?

Befinde mich im 3. Lehrjahr und wollte eh nach meiner Ausbildung diesen Affenzirkus verlassen.

Verfällt diese Abmahnung oder wird die mir jetzt ewig auf die Füße fallen wenn ich mich in 1 1/2 Jahren wo anders bewerben werde ?!?

Danke für eure Hilfe.

Kündigung, Schule, Recht, Abmahnung, Ausbildung und Studium
Nachbar unterstellt uns Geruchsbelästigung! Was tun?

Guten Tag, Mein Freund und ich leben knapp zwei Jahre zusammen in unserer ersten Wohnung. Wir haben den Tipp von einem guten Freund bekommen damals, da dieser gleichzeitig der Sohn der Vormieterin war.

Danach ging eigentlich alles sehr schnell wir wurden uns alle einig und schlossen den Mietvertrag ab. Bei der Schlüsselübergabe dann verabschiedete sich die Mum unseres Freundes mit den Worten "ihr werdet noch viel Spaß haben mit dem" Damit meinte sie den Hausmeister, der übrigens die Wohnung neben unserer hat. Wir wohnen in einem Block, aber er ist wirklich schön wunderschöner gemeinschaftsgarten das einzige was mich beziehungsweise uns stört ist das der Balkon des Hausmeisters direkt an unseren angrenzt! Da ist also nicht viel Platz für Privatsphäre. Ich dachte mir nicht viel dabei.. Schließlich empfand ich ihn als ganz normal. Aber meine Meinung änderte sich schnell

Nun ja weiter im Text, wir haben uns dann eingerichtet.. Es hat ca ein Jahr gedauert bis wir den Balkon komplett hatten mit sichtschutz usw zudem hatte mir mein Freund ein Kätzchen zum Geburtstag geschenkt also haben wir auch noch ein Katzennetz montiert natürlich nicht in die Fassade verschraubt da dies verboten ist.

Schien ihm nicht so sehr zu gefallen. Genausowenig wie meine dekoration auf dem Balkon. Ich liebe Buddha paletten und mandala tücher alles in einem mein Balkon ist sehr bunt und gemütlich. Als ich die tücher aufhängen wollte anfangs als sichtschutz wurde ich von dem hausmeister direkt dabei "erwischt" Anstatt normal mit mir zu reden wurde ich direkt angemotzt vor den anderen Mietern die auf ihren Balkonen saßen ich könne mir das abschminken ich soll diese hässlichen Tücher sofort abhängen wir wären hier nicht bei den Zigeunern ... Gut.. die tücher hängen jz hinter meinem sichtschutz auf einer Höhe von 1,80 m.

Jetzt bekam ich jedoch eine Email aus dem Büro meines Vermieters Aus meiner Wohnung würde ein beißender Geruch kommen. Es wäre so schlimm, und riecht so sehr nach Katzenpipi und Katzenkot das innerhalb von 5 minuten nachdem ich die Balkontür öffne ein Geruch aufkommen der die Mieter der umliegenden Balkone belästigt. Wenn sich nichts ändert wollen sie einen Besichtigungstermin ausmachen und daran machen sie dann aus ob sie uns die Wohnung kündigen. Da dies nur Falsche Anschuldigungen sind habe ich einem Termin gern eingestimmt. Außerdem habe ich Freunde und Nachbarn gefragt diese bezeugten noch nie einen solchen Geruch bei mir vernommen zu haben. Ich ärgere mich darüber sehr. Da mir hier Sachen gegen den Kopf geworfen werden und ich bei meinem Vermieter schlecht dargestellt werde.. Mein Hausmeister arbeitet für mein Vermieter..

Was kann ich jetzt tun? Ist es überhaupt schlau etwas zu machen oder soll ich es ignorieren?

Kündigung, Katze, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Nachbarschaftsstreit, Rechtsschutz, Geruchsbelästigung
Was heißt "tapezierfähiger" Zustand?

Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt und heute war jemand von der Verwaltung bei uns und meinte, wir müssen die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand übergeben. Kurze Zusammenfassung der Räume: - Wohnzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton Cappuccino
- ein Kinderzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton dunkel Blau Die Verwaltung meint die Wände müssten nun weiß gestrichen werden.

Wir haben damals (vor 9 Jahren) vertraglich die Wohnung unrenoviert und im tapezierfähigen Zustand übernommen.

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen.

Was ist die genaue Definition zu "tapezierfähig"?

Der Begriff "tapezierfähig" heisst nix anderes, als daß Sie einen Untergrund haben, auf dem eine Tapete hält. (Aussage eines Malermeister) laut Google 

Wir sind der Meinung das die Wände auch mit den Farbtönen tapezierfähig sind. Das die Wände weiß sein müssen, steht nirgendwo.

Gibt es vielleicht zu sowas Gerichtsurteile? Müssen wir überhaupt etwas renovieren? Fragen über Fragen. Es wäre schön antworten zu erhalten Danke! VG AndreasKi

Kündigung, Wohnung, malen, streichen, Mietrecht, renovieren
Tagesmutter hat uns gekündigt?

Guten Morgen,
Wir hatten gestern einen Disput mit unsere Tagesmutter. Unsere Tochter ist knapp zwei Jahre alt und schon ein Jahr bei ihr.
Meine Frau sollte ein Gespräch mit ihr führen. Meine Frau hat eine halber Stunde früher Feierabend gemacht weil sie mit Bus und Bahn fährt. Als sie früher ankam hat sich die Tagesmutter nur um eine andere Mütter gekümmert.
Als meine Frau dann los musste zum Bus wurde sie patzig und sagte ich habe doch gesagt ich muss mit dir reden.
Meine Frau meinte nur ich muss meinen Bus bekommen weil ich meinen Sohn noch aus du hort abholen muss.
Die Situation hat sich dann aufgeheizt und die Tagesmutter meinte wenn du schlechte Laune hast dann geh. Daraufhin ist meine Frau auch gegangen weil die den Bus bekommen muss und es auch zu blöd war weil sie es vor einer anderen Mutter getan hat.
Es hat sich nur aufgeheizt weil wir einen Ersatz brauchen für den Ausfall.
Es ging darum das sie in den Herbstferien eine Woche Urlaub hat und und das nicht mitgeteilt hat. Die andere Sache ist das sie sich einer knie Operation unterziehen muss. Wir haben sie dann gebeten in dem Fall um einen Ersatz zu sorgen. Sie sagt es geht nicht.
Oder ständig so Sachen eure Tochter ist beim Mittagsschlaf früher wach geworden und macht die anderen wach.

Meine Frage ist nun , darf die Tagesmutter den Vertrag einfach so kündigen. Das ist ja wohl kein Grund zum kündigen. Wie sollen wir in vier Wochen eine neue Tagesmutter finden.
Ist das ein Grund zum kündigen ?
Eigentlich wollen wir auch nicht mehr das unsere Tochter da hin geht.
Können Montag erst beim Tagesmutter Verein anrufen und beim Jugendamt.
Bitte um Hilfe.

Kündigung, Anwalt, Rechte, Fristlos, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kinderbetreuung, Tagesmutter
Ausgleichsklausel bei Arbeitnehmerkündigung?

Gegenseitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis mit Lohnzahlung abgegolten, worauf bezieht sich diese Klausel?

Ich habe mein Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen form- und fristgerecht gekündigt. Da ich noch einen bestehenden Anspruch auf Resturlaub wie auch aufgelaufene Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto habe, bat ich in der Kündigung darum diese innerhalb der Kündigungsfrist abgelten zu können. Hierzu muss ich sagen, die Kündigung erreichte meinen Arbeitgeber ca. 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist von 4 Wochen. Resturlaub sind noch 9,5 Tage und AZK-Stundenaktuell +67,5 Stunden. Ausgehend von meiner vertraglich vereinbarten 40-Stunden-Woche sollten das insgesamt 3 Wochen zusammenhängend sein. Restliche, noch auflaufende +Stunden sollten mit der letzten Lohnabrechnung vergütet werden.

Nun habe ich eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten, aus der hervorgeht, dass mir das verlangte Arbeitszeugnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zugeht, wie auch folgender Satz, Zitat: "Alle gegenseitigen Ansprüche werden mit der Lohnzahlung für den Monat *... (*letzter Arbeitsmonat) abgegolten." Eine Ausgleichsquittung wurde mir bisher nicht zugestellt, sodass ich dieses Procedere ebenfalls gegenzeichnen müsste. Nun klingt diese Angabe für mich recht schwammig, da in dieser Kündungsbestätigung nicht detailliert auf die Anfrage bezüglich Resturlaub und Plusstunden eingegangen wird. Eine genaue Angabe hierzu bekomme ich jedoch von meinen Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung jedoch auf Anfrage auch nicht.

Meine Frage stellt sich demnach wie folgt: Welche rechtlich haltbaren Ansprüche bezieht diese Klausel mit ein? Muss mir mein AG den Resturlaub wie auch den Freizeitausgleich der Plusstunden nach dem Arbeitszeitkonto gewähren oder anders,  kann ich darauf bestehen? Eine Verweigerung des Urlaub und Freizeitausgleichs seitens des AG auf Grund Personalmangels oder nicht eingehaltener Fristen ist nicht gegeben und wäre streitbar. Sprich, dies könnte kein Grund für eine Verweigerung seitens des AG sein.

Ergo, kann ich meinen geltend gemachten Anspruch auf Resturlaub und Freizeitausgleich der +Stunden durchsetzen oder kann mein AG darauf bestehen diesen Anspruch zu Vergüten, woraus mir ein Nachteil entstehen würde, da die Vergütung voll versteuert würde und sich im Nachgang unverhältnismäßig zur Vergütung bei Freizeitausgleich verhalten würde?

Ich habe keine Lust darauf, im Nachhinein dazustehen, bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist gearbeitet zu haben und am Ende auf Grund dieser Ausgleichskausel auf meinen Anspruch verzichten zu müssen.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Antworten!

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kann ich den Vertrag kündigen und mein Geld zurückbekommen?

Ich habe online ein Abo für einen Online TV Rekorder abgeschlossen. Die Laufzeit war auf drei Monate eingestellt. Nun wurde mir Geld abgebucht für ein Jahr Laufzeit und ich wollte dies garnicht und möchte nun den Vertrag kündigen und eine Rückzahlung erhalten. Ich habe mal in die AGBs geschaut und dort folgendes (Auszug unten) gefunden. Für mich hört es sich so an als hätte ich die den Vertrag zu Kündigen und eine Rückzahlung zu erhalten. Verstehe ich das richtig?

  1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Zweigniederlassung: Save.TV Limited Friedrich-List-Platz 1 04103 Leipzig info@save.tv mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Support Webseite elektronisch ausfüllen oder uns per E-Mail an info@save.tv übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

vollständige AGBs: https://www.save.tv/stv/s/misc/terms.cfm

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Ist eine Ausschulung während Krankenstandes rechtens?

Hallo,

ich mache seid Februar diesen Jahres eine Umschulung die zwei Jahre dauern wird. Während dieser Zeit kann man 40 Tage Fehl- bzw. Krankentage haben (Bei schweren Fällen natürlich auch mehr, ist dann im Einzelfall zusammen mit dem Arbeitsamt zu klären) Jetzt bin ich am 11.07.2017 schwer an einer Niere erkrankt und sie musste leider entfernt werden. Bin bis einschlieslich den 31.08.2017 krankgeschrieben worden, befinde mich aber auf besten Wegen der Genesung und werde seeehr wahrscheinlich am 01.09.2017 meine Umschulung weitermachen können.Genau genommen waren insgs. 3 gelbe scheine aber diese Lückenlos bis zum 31.8.2017. Während dieser Zeit, wo ich Krank war, genau gesagt vom 24.07.- 11.08.2017 hatten wir Schulferien. Jetzt habe ich grade (ZUM ERSTEN MAL!!!) von der Schule Post bekommen das ich AUSGESCHULT wurde!!!! Auf gut deutsch....die haben mich, Zitat :" Aufgrund Ihrer krankheitsbedingten Ausfallzeit mussten wir Sie nun leider aus der Umschulung ausschulen...." Um das ganze mal zusammen zufassen, mit den läppischen 8 Tagen die ich VOR der Nieren-OP an Krankentagen schon hatte komme ich grade mal auf insgs. 31 Fehltage!!( Die Tage während der Ferien nicht mitgerechnet) Meine Frage ist jetzt: Dürfen die mir die Krankentage WÄHREND der FERIEN mit anrechnenen???(...ja, dann käme ich auf 46 Kranken/ Fehltage.) Aber es waren FERIEN...keine Menschenseele (zumindest Umschüler) waren in der Schule....es waren ja Ferien WTF!!! Tut mir leid wenn es etwas aggressiv rüberkommt aber meine Zukunft hängt von dieser Umschulung ab, und ich fühle mich grade total verarschtt!!! Jetzt muss ich bis Montag warten bevor ich da anrufen kann, weil Wochenende, deswegen schreibe ich hier, in der hoffnung das mir da der eine oder andere schon was zu sagen kann. Danke schon mal im Vorraus.

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Schriftliche Zusage für unbefristet Stelle aber noch kein Vertrag, alte Stelle trotzdem kündigen (befrister Vertrag TV-L)?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe einen auf 7 Monate befristeten Vertrag nach TV-L. Mir liegt eine vorbehaltliche Einstellung für eine unbefristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Schriftlicher Form von dem neuen Arbeitgeber vor. Am Sonntag bzw. Montag wird meine Probezeit beendet sein, weshalb ich nach § 30 (5) Satz 1 rechtlich nicht mehr ordentlich kündigen kann. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass er trozdem die Kündigung akzeptieren würde. Geplant ist, dass ich spätestens am 01.09. für den 30.09. kündigen soll, damit ich am 01.10. bei der neuen Stelle anfangen kann. Mein Problem ist jetzt, dass das Führungszeugnis, welches ich vor 14 Tagen online beantragt habe, dem neuen Arbeitgeber noch nicht vorliegt und er ohne dieses keine Einstellung vornehmen kann. Zudem stellt er immer nur zum Monatsersten ein. Eigentlich sollte ich schon zum 01.09. anfangen, aber zum geplanten Kündigungszeitpunkt lag das Führungszeugnis auch noch nicht vor, weshalb ich den Einstellungstermin verschoben hatte, weil mir das zu riskant war zu kündigen. Was soll ich tun? Trotzdem wie geplant kündigen oder Einstellung nochmals verschieben? Bis auf das Führungszeugnis liegen dem neuen Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen vor. Die Erstuntersuchung bzw. Einstellungsuntersuchung habe ich auch schon gemacht. Danke schonmal Ninebeere

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Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:

Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.

Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?

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