Hallo, nachfolgend möchte ich euch chronologisch unseren Stand darlegen:
- 23.09.2014: Ich, mein kleiner Sohn und mein ehemaliger Mann mieten eine Wohnung (138qm, Untervermietung bedarf Genehmigung) an, regelmäßiger Besuch meines großen Sohnes mit und ohne Übernachtungen bei meinem kleinen Sohn.
- ca. 2018: Mein Ehemann verlässt mich (steht noch im Mietvertrag), Eröffnung einer WG (2 Mitbewohner) um weiterhin die Wohnung finanzieren zu können. Ohne den Vermieter zu fragen :(
- Ende 2019: Eigentümer möchte Wohnung verkaufen, Untermieterin Frau N. überlegt über Kauf der Wohnung
- Juli 2020: Ich ziehe mit meinem kleinen Sohn größtenteils aus (im Keller sind noch Sachen), melde die Wohnung als Zweitwohnsitz an und lasse meinen großen Sohn mit seiner Freundin ohne Untermietvertrag und Mietzahlungen einziehen
- 14.09.2020: Ich kündige der Untermieterin N. das möblierte Zimmer zum 15.12. (Vetrag sieht 3 Monate Kündigungsfrist vor)
- 13.10.2020: Hausverwaltung verschickt ein Einschreiben Einwurf mit Titel "fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, hilfsweise ordentlich" und räumt 2 bis 4 wöchige Räumungsfrist ein. Gründe sind: Unerlaubte Untervermietung an 4 Parteien, ausgebliebene Mitteilung der Adressänderung, angebliche Tierhaltung weil wir einen Hund für eine Woche zu Besuch hatten
- 16.10.2020: Schreiben erhalten
- 20.10.2020: Ich verschicke ein Schreiben mit Titel "Widerspruch gegen die fristlose Kündigung", Anmängelung der fehlenden Abmahnung
- 13.11.2020: Email mit Einräumung einer "Nachfrist" bis zum 13.12.2020 und Androhnung einer Räumungsklage erhalten
- 16.11.2020: Kündigung des zweiten Untermieters zum 15.12.2020
Man könnte argumentieren, dass ich vorhabe im Sommer die Wohnung vorübergehend für 3 Monate zu nutzen und dich dadurch auf das folgende Urteil zu stützen: AG München, Urteil v. 2.3.2016, 424 C 10003/15
Als wie wahrscheinlich erachtet Ihr es, dass ich und mein großer Sohn die Wohnung weiter mieten können und die Kündigung unwirksam ist?
Da uns der Vermieter nicht ernst nimmt, wie können wir den Vermieter zum einlenken zwingen?
Ist die Nachfrist notwendig? Kann Sie vor Ablauf der Räumungsfrist beginnen?