Protectum Wohnungsbaugenossenschaft?

2 Antworten

Was "der Herr" gesagt hat, ist ziemlich uninteressant, weil Du es nicht beweisen kannst. Interessant ist nur, was auf den Papieren steht, die Du unterschrieben hast. Steht da irgendetwas von Kündigungsfristen?

Eventuell kann man noch etwas machen, wenn Klauseln im Vertrag gegen Gesetze verstoßen, das kann aber wohl nur ein Anwalt herausfinden. Im ersten Anlauf hilft vielleicht auch die Verbraucherberatung.


fluffy113396 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 15:39

Auf diese Anteile 2 Jahre und komplett 5 Jahre Kündigungsfrist. Ich hätte in den ersten 2 Wochen zurücktreten können und die Mitgliedschaft kann nur durch Ausschluss, Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens oder Auflösung einer Juristischen Person oder Personengesellschaft des Handelsrecht beendet werden.

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spelman  16.09.2020, 15:41
@fluffy113396

Das sind harte Bandagen. Ob man das als "sittenwidrig" oder sogar gesetzeswidrig zurückweisen kann und damit den Vertrag anfechten, kann nur ein Jurist sagen.

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ab zur nächsten Verbraucherzentrale. Die kümmern sich darum.