Ausbildungsvertrag ordentliche Kündigung?
Sehr geehrte Leser,
ich bin im 2. Lehrjahr meiner Ausbildung angekommen und möchte trotzdem einen anderen Weg einschlagen. Ich besitze noch 26 Urlaubstage (5 Tage Woche) und möchte am 05.10.2020 kündigen,für die 4 Wochen Frist möchte ich meinen Urlaub nehmen und die restlichen sechs Tage ausgezahlt bekommen.
Ich habe einen Mustertext aus dem Internet genommen und frage mich was alles noch reingehört damit dass mit den Urlaubstagen geregelt ist und nicht verloren gehen.
Vorlage:
--------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Ausbildungsvertrag, den ich am 01.09.2019 mit Ihnen geschlossen habe, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist von 4 Wochen zum 05.11.2020.
Ich habe mich dazu entschieden, beruflich einen anderen Weg einzuschlagen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bedanke mich für alles, was ich während meiner Ausbildung bei Ihnen lernen durfte.
Freundliche Grüße
--------------------------------------
und wie läuft eine Kündigung genau ab, denn das wäre meine erste Kündigung in meinem Leben.
Vielen Dank im voraus
3 Antworten
unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist
- wie alt bist Du ? (müssen Deine Eltern noch mit unterschreiben ?)
- i.d.R. sind Kündigungen von Arbeitsverträgen nur zum 15. und Letzten eines Monats zulässig.
- es besteht ein Unterschied zwischen den Zeiträumen 4 Wochen und einem Monat
- Urlaubsansprüche, die nicht mehr (in Freizeit) gewährt werden können, sind finanziell abzugelten.
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
...
Wie lange hast du denn noch?Also insgesamt Ausbildung`? Es ist immer gut einen anderen Weg einzuschlagen,aber hast du dir das gut überlegt? So hättest doch wenigstens was in der Tasche.... Und ich würde den Satz `´Ich habe mich dazu entschieden, beruflich einen anderen Weg einzuschlagen. ´``raus nehmen...Die Daten zur fristeinhaltung reichen völlig aus,mehr gehört da nicht rein... Wie läuft sowas ab... Du bekommst eine Bestätigung und arbeitest dann noch so lange oder eben urlaub,solltest du keinen erhalten,muss er dir anteilig ausgezahlt werden.Das mit den Urlaubstagen besprichst du so mit deinem Vorgesetzten... Ich glaube,Berufsschule musst du auch irgendwie abmelden,da bin ich mir aber nicht sicher
Keine Sache. Ich hätte es wahrscheinlich selber nicht mehr auf dem Plan gehabt wenn ich nicht diese Woche den Abschnitt zufällig recherchiert hätte.
kann der Arbeitgeber etwa auch eine Kündigung ablehnen?
les mal hier https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730
Ich würde den letzten Satz mit dem Verständnis usw weg lassen. Das wirkt sehr geschleimt.
Achtung, nach §22 BBiG muss ein Kündigungsgrund angegeben werden.