Ausbildungsvertrag ordentliche Kündigung?

3 Antworten

unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist
  • wie alt bist Du ? (müssen Deine Eltern noch mit unterschreiben ?)
  • i.d.R. sind Kündigungen von Arbeitsverträgen nur zum 15. und Letzten eines Monats zulässig.
  • es besteht ein Unterschied zwischen den Zeiträumen 4 Wochen und einem Monat
  • Urlaubsansprüche, die nicht mehr (in Freizeit) gewährt werden können, sind finanziell abzugelten.
Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie lange hast du denn noch?Also insgesamt Ausbildung`? Es ist immer gut einen anderen Weg einzuschlagen,aber hast du dir das gut überlegt? So hättest doch wenigstens was in der Tasche.... Und ich würde den Satz `´Ich habe mich dazu entschieden, beruflich einen anderen Weg einzuschlagen. ´``raus nehmen...Die Daten zur fristeinhaltung reichen völlig aus,mehr gehört da nicht rein... Wie läuft sowas ab... Du bekommst eine Bestätigung und arbeitest dann noch so lange oder eben urlaub,solltest du keinen erhalten,muss er dir anteilig ausgezahlt werden.Das mit den Urlaubstagen besprichst du so mit deinem Vorgesetzten... Ich glaube,Berufsschule musst du auch irgendwie abmelden,da bin ich mir aber nicht sicher


JollySwgm  23.09.2020, 09:27

Achtung, nach §22 BBiG muss ein Kündigungsgrund angegeben werden.

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JollySwgm  23.09.2020, 09:32
@elflein72

Keine Sache. Ich hätte es wahrscheinlich selber nicht mehr auf dem Plan gehabt wenn ich nicht diese Woche den Abschnitt zufällig recherchiert hätte.

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Ich würde den letzten Satz mit dem Verständnis usw weg lassen. Das wirkt sehr geschleimt.


GutenTag2003  23.09.2020, 09:34

Er darf durchaus so höflich sein, wie er ist.

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