Fitnessstudio akzeptiert Attest nicht?

6 Antworten

Schau in den AGBs nach. Da sollte was dazu drinstehen. Sofern nicht abweichend geregelt, gilt folgendes.

Du hast erstmal einen Vertrag bis August 21. Wenn du den regulär kündigen willst, hast du deine Frist und kannst das jederzeit machen. Dann bezahlst du bis einschließlich August nächsten Jahres.

Dein Attest bescheinigt dir eine Spirtunfähigkeit bis einschließlich Juli 21. Das hat dein Studio doch auch akzeptiert. Denn, der Vertrag wurde pausiert. Bedeutet, für die Zeit, die du nicht trainieren darfst, musst du auch nix zahlen. Aber, es bedeutet auch, dass sich der Vertrag automatisch um die Pausenzeit verlängert. Das heißt, er geht jetzt bis Juni 22.

Ist relativ einfach nachzuvollziehen. Jemand unterschreibt einen Vertrag über 24 Monate. Bedeutet, er muss 24 mal den Beitrag bezahlen und darf dafür trainieren. Wenn jetzt 10 Monate im gegenseitigem Einverständnis Pause gemacht werden, müssen die nachgeholt werden. Um auf die 24 mal bezahlen zu kommen.

So weit, so gut.

Du willst jetzt vermutlich eine außerordentliche Kündigung. Dafür brauchst du aber einen Grund. Der ist aber nicht da. Weil du ja ab 1.8.21 wieder Sport machen darfst und somit der Vertrag weiterlaufen kann. Der Grund wäre lediglich gegeben, wenn du eine dauerhafte Sport Unfähigkeit hattest. Dann könntest du fristlos kündigen.

So halt nicht.

Schau in die AGB des Fitnessstudios, die du ja sicher nur vergessen hast im Vorfeld zu lesen.

ein Fitnessstudio muss ein Attest nicht akzeptieren. Das ist schliesslich keine gemeinnützige Firma.

Es muss seine Verträge aber akzeptieren, und da stehen deine Kündigungsmöglichkeiten und Fristen drinnen. Strikt daran halten, dann müssen sie sich an den Vertrag halten - aber du eben auch.

Du könntest höchsten den Vertrag an sich in Frage stellen, aber das kann dann nur über Rechtsanwalt gehen.

Natürlich kannst du ganz normal kündigen. Mußt bis 31,08. nächstes Jahr bezahlen.

Die Zeit wo du Krankheitsbedingt nicht trainieren kannst brauchst du, wenn es vertraglich so festgelegt ist, nicht zahlen.


ST998 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 13:58

Die wollen meine Vertragslaufzeit bis Dato aber pausieren, das bedeutet dass mein Vertrag dann so lange länger geht wie ich Attestiert bin, und ich will ihn ja kündigen und nicht pausieren

ST998 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 14:03
@berlina76

Ich bin bis zum 01.08.2021 Attestiert dass ich KEINE sportlichen Aktivitäten tätigen darf. Warum sollte ich dann zahlen ??

Und mein Attest gilt fast so lange wie mein Vertrag geht, weshalb sollte ich dann nicht kündigen dürfen, das wäre meine Frage

berlina76  14.09.2020, 14:06
@ST998

LIES DEINEN VERTRAG, was steht im Vertrag zum Thema Krankheitsbedingt nicht trainieren zu können. Wenn dazu nichts drin steht, dann muß das Studio den Schein nicht akzeptieren und du mußt zahlen obwohl du nicht trainieren kannst.

In dem Fall ist die Pausierung des Vertrages mit Verschiebung der Kündigungsfrist ein entgegenkommen des Studios.

ALSO: Was steht im Vertrag?

ST998 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 14:33
@berlina76

DAS hier steht im Vertrag zum Thema Außerordentliche Kündigung:

Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

berlina76  14.09.2020, 14:48
@ST998

Eine Vorrübergehende Krankheit ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Was steht zum Thema nicht Trainieren können wegen Krankheit im Vertrag, hab ich gefragt.

Elizabeth2  14.09.2020, 13:57

an den FS: Betonung auf: wenn es vertraglich festgelegt ist!

Grundsätzlich sind die erstmal im Recht. Zum Sonderkündigungsrecht kommt es zunächst mal bei einer dauerhaften Unfähigkeit. Da deine Unfähigkeit auf den ersten Blick nicht dauerhaft ist, sondern sogar noch innerhalb des Zeitraumes endet, dürfte das Fitnessstudio im Recht sein.


ST998 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 13:56

Es ist nur ein Monat unter meiner Vertragslaufzeit. Das ist doch eigentlich dauerhaft genug

1900nick  14.09.2020, 14:06
@ST998

Das wäre dann im Einzelfall zu klären, da würde ich es aber nicht drauf anlegen :D

Du hast ja einen Vertrag und AGBs von dem Fitnessstudio. Da steht das doch alles drin.

ozz667  14.09.2020, 14:46
@ST998

Dauerhaft hat doch nix mit der Laufzeit zu tun. Dauerhaft bedeutet für immer.

1900nick  14.09.2020, 15:01
@ozz667

dau·er·haft

/ˈda͜uɐhaft,daúerhaft/

Adjektiv

einen langen Zeitraum überdauernd

ozz667  14.09.2020, 15:13
@1900nick

Falsches Stufienfach.

Das, was du geschrieben hast, ist Germanistik. Verträge sind Jura.

Juristisch gesehen ist dauerhaft das Gegenteil von vorübergehend. Ich gebe dir insofern recht, die Bezeichnung "für immer" ist nicht ganz korrekt. Aber, das muss es auch nicht. GF ist ein Laienforum und da darf man sich auch mal laienhaft ausdrücken. Fakt ist aber "bis 01.08." ist juristisch eindeutig "vorübergehend".

ozz667  14.09.2020, 15:19
@1900nick

Davon abgesehen bezog sich das Kommentar nicht auf dich. Erkennt man daran, was oben nach dem @ steht.

1900nick  14.09.2020, 15:27
@ozz667

Hatte leider keine klare juristische Definition von "dauerhaft" gefunden, daher hab ich oben geschrieben, dass das im Einzelfall zu klären wäre. Wollte keine Einschätzung abgeben, da ich juristisch keinerlei praktische Erfahrungen habe, nur ein bisschen theoretisches Grundwissen. Aber wenn das noch klar vorübergehend ist, lag ich ja mit der Vermutung in meinem ersten Beitrag korrekt.