Welches Datum einsetzen bei Kündigung?

2 Antworten

Nachdem da steht "ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist kein weiteres Datum nötig außer dem Übergabedatum der Kündigung. Du forderst ja den Arbeitgeber auf dir das Datum der Kündigung anschließend mitzuteilen.

"Hiermit kündige ich das mit Ihnen seit (Eintrittsdatum) bestehende Arbeitsverhältnis" kann man schreiben zur besseren Zuordnung damit sie quasi deinen Arbeitsvertrag von damals schneller finden/ Alternativ einfach Personalnummer oder Ähnliches angeben. Oben im Titel würde ich es weglassen um Verwirrung zu vermeiden.