Meine ex chefin möchte mir keinen Arbeitszeugniss ausstellen?
Ich habe heute meine schlüssel abgegeben da ich gekündigt habe und die chefin ist ziemlich pisst auf mich weil ich auch einer der vielen bin die nicht mit ihr zusammenarbeiten konnte da sie als person einfach zu qnstrengend ist jedenfalls hat sie mir direkt mit anzeige und polizei gedroht falls ich die schlüssel nicht abgeben sollte ich habe ihr davor als nachricht ausdrücklich gesagt das ivh einen arbeitszeugniss haben möchte ihre schlüssel hat sie alles svhon erhalten von meiner seite aber als ich sie gefragt habe wegen meinem arbeitszeugnis hat sie nut arrogant ihr gesicht verzogen und provokannt gemeint "tja den hab ich noch nicht" une hat mich provokant angegerinst sie meinte sie weis nicht mal ob sie eins ausstellen dürfte und laut
§ 109 der Gewerbeordnung enthält keine Einschränkungen dahingehend, dass man ein Arbeitszeugnis erst nach der Probezeit erhalten muss. ... Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln kann ein Arbeitnehmer schon nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen.
Weswegen ich mich jetzt frage:
Kann/darf ich ihr eine frist geben bis wann sie mir mein arbeitszeugniss aushändigen soll ?
Ich möchte mit der ganzen sache nichts mehr zutun haben die frau stresst mich total unnötig ich habe quch schon einen neuen job und da läuft alles prima gott sei dank
Schon mal danke an euch
2 Antworten
Das Recht auf ein einfaches Arbeitszeugnis hat jeder Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Austritts aus dem Unternehmen. Das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht ebenfalls, allerdings muss der Arbeitnehmer es einfordern, also würde ich an deiner Stelle jetzt schon eines anfordern und eine Frist von max. 2 Wochen setzen. Der Arbeitgeber darf das qualifizierte Arbeitszeugnis nicht verweigern. Es muss außerdem wohlwollend formuliert sein.
ich habe quch schon einen neuen job und da läuft alles prima
wofür noch ein Arbeitszeugnis? das musst einklagen https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/arbeitszeugnis-einklagen.html