Darf die Firma nach Stornierung Geld verlangen?

Hallo Zusammen,

Ich habe gestern einen Kauf auf einer Internetseite getätigt (etwas personalisiertes).

Im Nachhinein habe ich eine Bestellbestätigung von einer Chinesischen Email erhalten.

Da ich die Bestellung zeitnah benötige habe ich mich im Internet etwas informiert, um auch sicherzustellen, dass das Paket wie versprochen innerhalb von 12 Tagen bei mir ankommt... Und dort laß ich dann die schlechtesten Bewertungen überhaupt (Schlechte Qualität, schlecht Personalisiert, lange Lieferzeit,...)

Weder auf der Internetseite noch bei der Bestellbestätigung konnte ich meine Bestellung stornieren-schrieb also eine Mail an den Support (war ca 5-10 Minuten später).

Nun bekam ich heute Morgen die Nachricht, dass es bei meiner Stornierung zu Materialverzug kommt und wollen mir als "Versicherung" Schlüsselanhänger andrehen. Ich bestehe aber nachwievor auf die Stornierung, da ich bereits ein neues Geschenk gefunden habe.

Ich rege mich gerade etwas auf, da man das personalisierte Bild innerhalb von 24 Stunden noch ändern kann, es kann also nicht sein dass es schon produziert wurde!!

Nun die Frage: in Ihren AGB's verlangt die Firma bei der Stornierung 30% (!!) der bereits bezahlten Kosten.

Dürfen die das verlangen, obwohl ich unverzüglich danach storniert habe und mein Produkt zu 100% noch nicht erstellt wurde?

Bitte verurteilt mich nicht, die Internetseite sah professionell aus.

Danke an jeden, der sich das durchließt und mir helfen kann!

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Was kann man tun, wenn man einen Schlüssel weitergegeben hat, und...?

die Person, die den Schlüssel hat, um eine leerstehende Wohnung regelmäßig zu konrollieren, diesen nicht mehr herausrücken will?

Erstmal die Geschichte: Ein Freund hat von seinem Vater eine Wohnung geerbt, die jahrelang leer stand, und vom Opa nur sporadisch als Übernachtungsgelegenheit genutzt wurde.

Eine im Haus wohnende Dame hat sich dann die restliche Zeit immer um die Wohnung gekümmert, mal lüften, mal bisschen staubsaugen, mal ihre eigenen Übernachtungsgäste unterbringen ;-))

Nachdem der Senior verstarb habe ich mich dann darum gekümmert, dass die Wohnung vermietet wird. In der Wohnung eine schicke Einbauküche, mit passender Eckbank und Sitzmöbeln, und in den anderen Räumen noch anderes Mobliar, dass der Senior beim Wohnungskauf mit abgelöst hat, und das sehr großzügig.

Nun wollten wir von der alten Dame die Wohnungsschlüssel zurück haben, die sie aber mit der Begründung, sie bekäme vom Senior noch Geld, nicht herausgibt.

Angeblich habe sie für 300 Euro den Balkon reinigen lassen, nachdem dort eine Silvesterrakete alles verdreckt hatte. Eine Rechnung will sie aber nicht vorlegen, weil sie das schwarz hat machen lassen (Häh???). Sowas ist ein Versicherungsschaden, und die Rechnung würde dann eingereicht...(Der Balkon ist nicht viel größer als ein Badetuch)

Fürs Kümmern und Lüften kann sie ihr Geld gerne bekommen.

Wir fingen dann an, die Möbel, die eindeutig Schrott waren auszuräumen und sie sukzessive zu entsorgen. Dann kommen wir in die Wohnung, und alles was an Möbeln noch gut war...WEG! Die Tür NICHT aufgebrochen!

Kann also nur besagte Dame gewesen sein, die die Dinge entfernt hat.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, Recht zu bekommen, wenn wir sie wegen Diebstahls anzeigen und den Rechtsweg beschreiten?

Sie hat den Wohnungsschlüssel (unseres Wissens sogar zwei von drei vorhandenen, und das Haus hat eine Schließanlage),

ist das dann trotzdem Diebstahl?

Oder einfach nur unsere Dummheit?

Kann sie die Schlüssel so einfach einbehalten um angebliche Auslagen auszugleichen?

Hat das Eine überhaupt mit dem Anderen zu tun? Kann man das verbinden?

Wir mussten auf unsere Kosten einen Schlüssel nachmachen lassen und das Schloss der Wohnungstür austauschen, bis die fehlenden Schlüssel wieder in unserem Besitz sind. Die Dame war bekannt dafür gewesen, auch bei ihren eigenen Mietern plötzlich in der Wohnung zu stehen um zu schauen, ob auch alles sauber ist...

Auf unseren Brief, indem wir um Herausgabe der Schlüssel gebeten haben (höflich! aber mit Einschreiben) hat sie nicht reagiert.

Was sollen wir jetzt tun und wo stehen wir rechtlich?

Sorry fü den langen Text

Und schonmal Danke für Antworten

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