Kein Geld für die Berufung?
Wenn der Kläger in Berufung geht, der Beklagte aber kein Geld für die Berufung hat und auch keine PKH erhält, was wird dann aus der Berufung?
2 Antworten
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Den Fall kann es eigentlich nicht geben. Denn da hat der Beklagte ja im Umfang der Berufung in der ersten Instanz gewonnen. Dann ist ihm aber in der Berufung PKH zu bewilligen, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichend sind.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Dann muß der Beklagte für die Kosten sparen. Der Kläger muß da keine Rücksicht nehmen. Allerdings wenn er verliert, zahlt er die Kosten und der Beklagte nichts.