Muss ich die Inkasso kosten tragen?

3 Antworten

In dieser Höhe nicht ansatzweise durchsetzungsfähig. Es waren lediglich 18 Euro an Inkassogebühren zu zahlen ( 15 € Inkassokosten plus 3 € Auslagenpauschale) da einfache Schreiben , was bei Inkasso-Firmen meistens der Fall ist, nur mit 0,3 RVG abgerechnet wird.

Logischerweise versuchen ikus mehr an Gebühren einzufahren. Ist zwar " erlaubt" aber nicht einklagbar

Gib Mal mehr Infos !


beagel07  11.11.2021, 09:25

Wie sieht es mit einer Forderung von Immoscout aus wo ich verpennt habe.

50 Euro Forderung.. Inkasso möchte jetzt 130.. kann das sein.. was ist 0,3 RVG... Danke für die Hilfe

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Das Inkasso ja, die Gebühren in der Höhe nein.

15,00 € + 3 € Auslagen zzgl. HF.
Zinsen nur wenn sie berechnet sind.

Wie also in der Email stand zu zahlen 70 Euro grad gekommen

Dann nur 10 Cent Auslagen. Die 3 € nur wenn was per Post gekommen ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

Ratefuchs007  27.01.2021, 19:03

Das Kind ist 13 Jahre alt.

Und irgendwann falle ich hier vom Glauben ab...

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to123310 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 19:01

UjeE

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Comp4ny  27.01.2021, 19:04
@to123310

Ich wollte nur folgende Posten haben:

  • Hauptforderung 13,58 €
  • Verzugszinsen 0,05 €
  • Inkassokosten entsprechend einer 1,0 Geschäftsgebühr 49,00 €
  • Auslagenpauschale 9,80 €

HF ist okay. Zinsen auch. Inkassogebühren zu hoch, habe ich schon Erklärt, die Auslagenpauschale in diesem Sinne auch.

Ergo musst du Bezahlen: 31,63 € (inkl. Auslagen)

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nanfxD  27.01.2021, 18:55

Die Inkassogebühren richten sich doch nach RVG und da wären es 58,50+ Zulage + Forderung dann sind 70 wohl ok.

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Comp4ny  27.01.2021, 18:56
@nanfxD

Nein wären hier 0.3 Gebühr RVG, somit nur 15 € Inkassogebühren + 3 € auslagen.
Da es aber per E-Mail kam, sind 3 € streng genommen zu viel.

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Comp4ny  27.01.2021, 19:01
@nanfxD

Das ist einfach. Ein Inkasso macht keinen aufwendigen Aufwand. Ein Inkasso versendet nur "ein Schreiben einfacher Art". Mehr ist ein Inkassoschreiben nicht. Eine 1.3 Gebühr ist niemals für solch eine Tätigkeit gerechtfertigt.

So entschied auch ua. der Bundesgerichtshof bereits. Gegen Infoscore (Paigo) gibt es sogar ein rechtskräftiges Urteil, damals nur maximal 0.5. Danach kam der BGH.

Ein Inkasso wird niemals klagen.

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nanfxD  27.01.2021, 19:03
@Comp4ny

Hmm klingt zumindest nicht unmöglich, danke für die Hinweise.

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EXInkassoMA  29.01.2021, 08:29
@nanfxD

Nein, es handelt sich doch nur um ein einfaches Mahn Schreiben bzw E-Mail. Da "darf" mit O,3 bis max 0,5 RVG abgerechnet werden.

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to123310 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 18:52

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to123310 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 18:52
@Comp4ny

Also muss ich 70 Euro zahlen

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Comp4ny  27.01.2021, 18:56
@to123310

NEIN du musst keine 70 € bezahlen.

Wie setzt sich die Forderungsaufstellung zusammen`?

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Du musst die 60 € extra, nur Zahlen wenn du mit der Zahlung im Verzug (also verspätet) bist.


to123310 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 18:51

Wie also in der Email stand zu zahlen 70 Euro grad gekommen

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