Abgesprochener "Kampf" mit Freund, ab wann (il)legal?

Sehr geehrte Gutefrage - Community

Vorab, meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Lage mit Veranstaltungen im öffentlichen Raum, im Zusammenhang mit Kampfsport

Direkt zum Punkt, ein guter Freund und ich wollen sich im sportlichen Zweikampf messen (Beide Kampfsport erfahren). Wir haben fast alles schon geplant, zB das wir nach einem leicht abgeändertem MMA Regelwerk kämpfen, einen dritten Freund als eine Art "Ringrichter" dabeihaben damit es einen unparteiischen gibt der Stoppages macht, oder bei Verletzungen den Kampf beendet (Kennt sich sehr gut in Sachen Sportverletzungen und Kampfsport aus), und auch jeder 1-2 corner leute hat die ihn mit eis, wasser, etc. versorgen. Für Vaselin haben wir natürlich auch schon gesorgt

Für alle Skeptiker: Ja wir wollen und werden das machen, ja wir wissen dass wie immer beim Kampfsport ein hohes Verletzungsrisiko besteht, und ja wahrscheinlich gibt es weitaus intellektuellere Methoden einen "Wer ist stärker" Kontest zu lösen.

Kontext bezüglich "rechtliche" Bedenken

Wir haben uns mit paar freunden "lustig" darüber gemacht dass wir bald kämpfen werden, und aus Spaß gesagt dass ruhig ein paar Leute als Publikum kommen können. 1-2 Wochen später, und es lief alles bisschen außer Kontrolle nämlich würden vom jetzigen Stand um die 30 Leute kommen, und es ist das Gerücht aufgekommen dass wir wetten machen wodurch der Ringrichter provisorisch schonmal geplant hat wie wir das machen könnten. Während meinem "gegner" und freund alles ziemlich gleichgültig ist und sich logisch eher, wie ich auch, freuen würde wenn wir durch den Kampf verdienen würden (auch wenn wir es nach wie vor hauptsächlich aus Stolz tun), kommen mir und dem Ringrichter erste Bedenken auf.

Daher schließlich zu der bzw den Fragen:

  1. Ursprünglich geplant war es auf einer großen wiese die noch mehr oder weniger zu einem Spielplatz gehört den Kampf anzuhalten. Als kleine Gruppe von maximal 8 Leuten kein Problem. Wenn jedoch 30 anwesend sind macht das logischerweise weitaus mehr lärm. Zählt dass dann schon als (illegale) Veranstaltung? Privat Gelände bietet sich nichts an, daher wäre im öffentlichen die einzige Alternative. Mit vermeintlichen Schaulustigen werden wir ohne Probleme fertig, aber meine Bedenken dass die Justiz schnell Sachen falsch versteht und dann taub für unsere worte wird ist leider als vorhanden.
  2. Wie ist es mit dem Kämpfen an sich? Mir ist bewusst dass MMA eine andere Art Zweikampf als Tennis ist, allein schon der unterschied wenn man zwei Jugendliche Fußball spielen sieht oder mit Handschuhen kämpfen.
  3. Trotz verlockendem Angebot halte ich es für eine bessere idee das wetten zu lassen da obwohl ich mich rechtlich sehr wenig auskenne dass schon für mich in Richtung illegales Glückspiel/Casino geht. Darf man trotzdem nach "spenden" fragen?

Das sind zurzeit meine Hauptbedenken. Ich entschuldige mich für den langen Text, und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann. Vielen, vielen dank für jeden der eine Antwort dalässt

lg

Sport, Kampfsport, Streetfight, Gesetz, Rechtliche Lage

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