Wenn unser Unternehmen einen Artikel von einem Privatverkäufer online gekauft, den aber nicht erhalten hat, haben wir dann Anspruch auf eine Rückerstattung?

Im Juli 2023 kaufte unser Unternehmen von einem Privatverkäufer auf Kleinenanzeigen.de 3 Arbeitsschutzhelme für insgesamt 400 Euro (inkl. Versand). Der Privatverkäufer gab an, dass die Versandkosten in diesem Betrag enthalten seien.

Nach einiger Zeit verschickte der Verkäufer die Ware mit DHL und schickte uns ein Foto des DHL-Nachweises mit der Sendungsverfolgungsnummer.

Aus irgendeinem Grund wurde uns die Ware nicht geliefert (und ist es bis heute nicht). Die Tracking-Nummer gibt keine Auskunft. Wir informierten den Verkäufer, der daraufhin einen Nachforschungsantrag bei DHL stellte. Die Untersuchung des Falles dauerte lange und unser Steuerberater verlangte entweder die Lieferung der Ware oder eine vollständige Rückerstattung.

Wir haben den Verkäufer informiert, aber er hat uns gemieden und nicht auf unsere Nachrichten geantwortet.

Heute hat er uns eine Nachricht geschickt, in der er uns mitteilt, dass er als Privatverkäufer weder für den Verkauf der Ware noch für die Lieferung an uns verantwortlich ist. Er sagt (Zitat):

„Wenn das Paket verloren geht, trägt der Käufer das Risiko. Ich bin kein Händler, das dürfen sie nicht vergessen. Fragen sie einen Anwalt für mich, ich habe es getan“.

Bevor wir uns an einen Anwalt wenden, wollen wir unsere Position in diesem Fall verstehen. Wie wahr sind die Angaben des Verkäufers? Sind unsere Rechte als Käufer wirklich so schutzlos?

Wir empfinden dieses Verhalten als Betrug, da keiner von uns nachweisen kann, was genau der Verkäufer in diesem Paket geschickt hat.

Wir bitten um Ihre Hilfe - die Hilfe des Kollektiven Wissens!

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Verkauf bei Kleinanzeigen Konsequenzen?

Habe vor 3 Wochen Beats Kopfhörer verkauft, die so gut wie nie benutzt wurden. Selbst verständlich habe ich sie vor dem Verkauf getestet und sie haben funktioniert. (So nebenbei: Mein Vater hat dieselben Kopfhörer, sogar länger als ich und diese funktionieren auch einwandfrei). Da die Kopfhörer schon ein paar Jahre alt sind war der Preis gerade mal 25€ inkl. Versand. Nach 3 Wochen meldete sich der Käufer, dass er aus dem Urlaub zurückgekommen sei und die Kopfhörer jetzt nicht gehen würden, er sie auch zurückgesetzt hat und sie würden sich nicht anschalten lassen. In meiner Anzeige stand, dass ich keine Artikel zurücknehme und auch keine Gewährleistung auf die Kopfhörer biete. Ich habe aber angeboten 20% des Kaufpreises zurückzuschicken, ich will ja niemanden übers Ohr hauen. Zurücknehmen werde ich die Kopfhörer aber nicht, da man ja auch einfach seine eigenen alten und defekten Kopfhörer zurückschicken könnte (diese Masche gibt es tatsächlich recht häufig) und ich leider keinen Nachweis über die Seriennummer habe. Wenn der Käufer jetzt folglich Kleinanzeigen einschaltet (der Verkauf fand nicht über das Kleinanzeigen-System statt und die Bezahlung über PayPal Freunde), können diese von mir das Geld zurückverlangen? Ich verkaufe schon seit Jahren über Kleinanzeigen, auch Elektronik und ich hatte noch nie einen Fall, dass etwas nicht funktioniert hat.

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Defekte Kamera bei Kleinanzeigen zurück nehmen?

Ich habe vor kurzem eine gut erhaltene DJI Kamera bei Kleinanzeigen verkauft. Wurde über die eigene "Sicher bezahlen" Bezahlmethode von Kleinanzeigen abgewickelt.

Obwohl meine Elektroartikel sehr gepflegt behandelt werden, prüfe ich vor dem Versand und Verkauf immer ob alles funktionstüchtig ist. Akkustand wurde geprüft und nochmal aufgeladen. Eingepackt und abgeschickt.

Ein paar Tage später nachdem es bei dem Käufer angekommen ist, bekam ich einen Tag später eine Nachricht dass die Kamera defekt sei und diese sich nicht einschalten lässt. Ich hatte es sehr gut und gepolstert verpackt, sodass ich es ausschließen kann..

Hatte gefragt was das Problem genau sei etc. der Käufer ist nicht viel auf die Fragen eingegangen und hatte direkt geschrieben er hat es bei Kleinanzeigen als Problem gemeldet und schickt mir es zurück. Na gut dachte ich mir, hatte ein ungutes Gefühl dabei gehabt dass es sich um die zurück geschickte Ware nicht um meine Kamera handeln wird..

Nach etwas über zwei Wochen ohne Rückmeldung, wendete ich mich an den Support von Kleinanzeigen und schilderte das Problem mit Screenshots etc. dieser Antwortete mir zum Glück schnell und gab mir Recht und hat mir das Geld freigegeben. Aussage vom Support: "Keine Rückmeldung vom Käufer bis zur genannten Frist."

Einen Tag später war das Geld bei mir drauf, der Käufer bekam natürlich auch an dem Tag eine Nachricht von Kleinanzeigen dass die mir das Geld freigegeben haben. Er ist anscheinend dann wach geworden und hat mir an dem Abend geschrieben "Wurde abgeschickt." Einen Tag später war es da. Habe es ausgepackt und mir die Kamera mal genauer angeschaut, es handelt sich definitiv nicht um meine abgeschickte Kamera. Hab zum Glück noch detaillierte Bilder vor dem abschicken gemacht und einige Kratzer die bei mir drauf waren sind auf der neuen nicht vorhanden. Kamera lässt sich garnicht einschalten und das Display bleibt schwarz und der Gimbal richtet sich nichtmehr aus...

Käufer hat mir vor ein paar Tagen geschrieben dass mir das Geld wohl irgendwie freigegeben wurde und ob ich es zurück schicken kann. Wie würdet ihr nun reagieren? Am ende hat Kleinanzeigen meiner Meinung nach richtig entschieden und ich habe zum Glück das Geld freigegeben bekommen, ob der Käufer nicht warten wollte bis die Frist abgelaufen ist und ich wär am ende ohne alles auf meine Kosten sitzen geblieben..

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