Ist es Euch schon einmal passiert, dass Ihr einen Artikel bei einer eBay-Auktion für einen deutlich zu niedrigen Preis verkaufen musstet?

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Ja das ist schon passiert.

Durch einen eBay Fehler ist mein (hochpreisiger) Artikel nicht angezeigt worden. Es gab dann nur einen Bieter. Natürlich musste ich zu dem Preis liefern. (Das passiert, nicht ärgern)

Andersrum: Ich hatte mal ein Opel-Autoradio angeboten.

2 x endete die Auktion welche mit 1€ startete, OHNE ein Gebot.

beim 3. Mal "stritten" sich plötzlich mehrere Bieter um das Radio und es wurde zu einem über 3-stelligen Betrag verkauft.

Ich habe aber auch oft Schnapper gesucht. Z.B, wenn jemand versehendlich ein hochwertiges Werkzeug in der falschen Rubrik (Babykleidung) eingestellt hatte.

Früher gab es dazu auch Programme, welche das automatisch übernahmen. (Webscala, Kaufagent etc....) diese hat eBay aber mittlerweile kaputtgeklagt.

Früher habe ich mit eBay als gewerblicher Händler mein Geld verdient. Seit man da seit 2016 diverse (schwachsinnige) Änderungen eingeführt hat, ist das vorbei. Ich bin doch nicht blöd.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 12 Jahre erfolgreicher Onlinehändler/eBay Verkaufsagent

verreisterNutzer  12.02.2024, 11:46
Durch einen eBay Fehler ist mein (hochpreisiger) Artikel nicht angezeigt worden. Es gab dann nur einen Bieter. Natürlich musste ich zu dem Preis liefern. (Das passiert, nicht ärgern)

Was war der eigentliche Wert des Artikels? Für wie viel Euro musstest Du ihn dann schließlich verkaufen?

Colopia  12.02.2024, 12:08
@verreisterNutzer

Nein. Das habe ich NIE machen müssen. Mindestpreise sind immer immer Gebotsbremsen.(Die Leute wollen Schnapper machen, auch wenn sie am Ende mehr bieten, als da an Mindestpreis stehen könnte) Durch solche kleinen Fehlschläge habe ich mich nicht abhalten lassen, da ich meistens wesentlich mehr für mein Zeug bekommen habe, als ich haben wollte.

ist mir schon passiert, hab aus Versehen 1€ Sofortkauf statt Startpreis für Auktion angegeben. Hat natürlich auch sofort einer gekauft und darauf bestanden den Artikel zu bekommen. Konnte es aber mithilfe von Ebay rückgängig machen. War irgendwie Glück im Unglück, denn ich hatte ausdrücklich Selbstabholung festgelegt und Versand ausgeschlossen. Er verlangte aber Versand...

War, glaube ich ne Kamera im Wert von ca. 500€

Ist aber auch schon ungefähr 10 Jahre her


verreisterNutzer  12.02.2024, 11:08

Hast Du die Kamera dann später für einen angemessenen Preis verkaufen können?

Nö - wenn ich einen Mindestpreis haben wollte, dann habe ich das auch von vornherein so eingestellt.

Fast....hab dann einen Freund drum gebeten mit zu bieten, damit das etwas hochgepusht wird...kam dann zum Glück doch mit plus da raus.


verreisterNutzer  12.02.2024, 11:07

Rechtlich gesehen ist es illegal, wenn ein Familienmitglied oder Bekannter mitbietet.

blackand123  12.02.2024, 11:09
@verreisterNutzer

Was soll daran verboten sein, wenn z.B. die Person auch Interesse an dem Artikel hätte? Wüsste nicht dass es illegal ist. Hast du eine Quelle?

verreisterNutzer  12.02.2024, 11:14
@blackand123
Bei eBay ist es nicht gestattet, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding”). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen. – ebay.de
Bei Ebay fürs eigene Angebot zu bieten oder Freunde zu Schein­angeboten anzu­stiften, ist verboten. Es droht heftiger Ärger mit Ebay, dem Staats­anwalt und Bietern. – test.de
Written5423  12.02.2024, 11:17
@blackand123

In den Richtlinien Von EBay stent, dass das mitbieten auf Auktionen von Freunden intersagt ist.

Ob es gesetzlich verboten ist kann icht nicht sagen, könnte mir vorstellen, dass es inter Betrug fällt, aber EBay untersagt dies Von vornherein.

Colopia  12.02.2024, 11:20
@verreisterNutzer

Es gab auch mal ein Programm, welches shill bidding ermitteln konnte. Es hiess "Sellers Best Friends" und hat alle Auktionen nach Bietern durchforscht und diese dann schön aufgelistet.

Written5423  12.02.2024, 11:22
@Written5423

Quelle:
https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/selling-practices-policy/shill-bidding-policy?id=4353

Ein eBay-Mitglied verkauft seinen MP3-Player auf eBay. Während der Angebotsdauer bietet ein Freund des Verkäufers ebenfalls auf den MP3-Player, obwohl er diesen nicht kaufen und nur den Preis oder die Nachfrage nach oben treiben möchte. Eine dritte Person bietet daraufhin EUR 5,00 mehr und ist bei Angebotsende Höchstbietender und hat den Artikel gekauft. Das frühere Gebot des Freundes war unzulässig, da dieser den Artikel nicht wirklich kaufen wollte und der Höchstbietende dadurch einen höheren Preis gezahlt hat.

Ein eBay-Mitglied verkauft sein Fahrrad auf eBay. Die Schwester des Verkäufers bietet mit. Da sich die Schwester des Verkäufers einen Informationsvorteil gegenüber anderen Bietern verschaffen kann, ist es ihr untersagt auf das Fahrrad zu bieten, auch wenn sie es wirklich kaufen möchte.