Angenommen: Man filmt jemanden bei einer Straftat. Der Verbrecher weiß, dass er sie begangen hat und gefilmt wurde. Es kommt zur Gerichtsverhandlung mit vielen Anwälten. Nun meine Frage. Auf dem gesamte ist aber alles verwackelt und verschwommen, schlechte Lichtverhältnisse und der Ton ist auch weg. Sprich: man erkennt gar nichts. Dürfte man ihn mit dem Video überzeugen selbständig aufzugeben, da man eigentlich verlieren würde? Die Person weiß ja nicht genau wie viel man auf dem Video sieht und bestimmt will sie das auch nicht so herausfinden. Bluffen eben. Wäre das aber dann nicht Betrug? Zwar entsteht kein Vermögensvorteil. Die Vortäuschung falsche Tatsachen bleibt bestehend.
Wann ist bluffen erlaubt und wann fängt der Betrug an?
Recht
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