Rücktritt eines Ghostwriting Vertrag`s

Hallo Freunde,

vielleicht hat der eine oder andere eine ähnliche Erfahrung bereits gehabt. Wie im Titel zu entnehmen ist, geht es um den Rücktritt eines Werkvertrages mit einen Ghostwriter. Es handelt sich hierbei um eine wissenschaftliche Arbeit welches der Ghostwriter mir Korrekturlesen und erweitern sollte. Ich bekam Angst, Probleme mit der Universität zu bekommen, folglich bin ich aus den Vertrag zurückgetreten. Ich habe eine Vorleistung bezahlt, allerdings bekam ich keine Teillieferung. Der Ghostwriter hat sich nicht an den Liefertermin der Teillieferung gehalten. Meine Frage: Mach ich mich strafbar? Also generell weil ich auch einen Auftrag erteilt habe? Es war ja zumindest ein Versuch, allerdings bekam ich keine Ergebnisse. Im Vertrag steht folgendes:

8) Nicht-Kenntnis über die Verwendung der zu liefernden Texte Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es gemäß deutscher Gesetze nicht gestattet ist, andere als selbst verfasste Texte an deutschen Hochschulen einzureichen, um einen akademischen Grad zu erlangen. Aus diesem Grund weist der Auftraggeber darauf hin, dass er keine Kennt- nis darüber hat welchem konkreten Zweck die Texte dienen, die er bearbeitet oder erstellt und auch keinerlei Bemühungen anstellen wird, Kenntnis über den Zweck der Texte zu erlangen.

Ich wäre dankbar, wenn mich hierzu jemand aufklären würde. Leider habe ich bisher weder in google, noch im Strafgesetzbuch hierzu was finden können.

Recht, Wissenschaft, Strafrecht
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