Schwerer Diebstahl- Aussage gegen Aussage?

Hey ihr Lieben!

Ich arbeitete von Januar bis Ende Mai als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt älterer Menschen. Vor ca. 5 Wochen wurde ich angezeigt, ich soll Geld im Wert von 1000€ und einen teuren Ring gestohlen haben. An dem Tag, an dem ich das getan haben soll, stand ich die ganze Zeit unter Beobachtung und habe am Ende noch 10€ extra aus ihrer Geldbörse bekommen, wo ich vorher (!) das Geld entnommen haben soll! Ich habe bei der Polizei eine detailierte Aussage gemacht. Nun bekam ich Post, dass ich Einspruch gegen die Anklage erheben könnte. (Was ich machen werde!)

Zudem hat die Besitzerin des Haushalts mich wegen dem Geld angeklagt, eine andere Familieangehörige (!) (der davon nur erzählt wurde), hat mich wegen dem Ring angeklagt. Ist das möglich?

Dazu muss man sagen: Ich habe den Sms Verlauf mit ihren Anschuldigungen noch und eine Voicemail, in der sie sagt, dass sie 2 Personen anzeigt, da sich 2 Personen an diesem Tag bei ihr aufgehalten hätten. Die Polizei wusste auf meine Nachfrage aber nur von mir. Allerdings kann ich die Voicemail kein zweites Mal abspielen bzw. sie ist gelöscht...Zudem ist ihr Mann ziemlich dement und häufig alleine!

Ich habe nicht's gestohlen!

Nun meine Fragen:

  • Es steht Aussage gegen Aussage und Beweise gibt es auch nicht. - Was kann mir passieren?

  • Entlasstet mich die starke Demenz ihres Mannes etwas? Ohne vorwurfsvoll klingen zu wollen, er könnte er rheintheoretisch gewesen sein

Ich weiss nicht weiter, da es für meine Aussage auch keine Beweise gibt und ich kurz vor meinem Ausbildungsabschluss stehe. Eine saftige Strafe würde mir alles versauen!

Ich hoffe ihr könnt helfen, ich bedanke mich für jede Antwort!

Liebe Grüsse

Geld, Polizei, Gericht, Diebstahl, Jura, Strafe, Aussage gegen Aussage
Angeblicher Auffahrunfall ohne Schaden?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Letzten Dienstag habe ich angeblich einen anderen PKW gerammt. Es stimmt zwar, dass ich unbeabsichtigt ziemlich nah an das andere Auto heran gefahren bin, aber von einem Auffahrunfall habe ich nichts mitbekommen, es gab keine Erschütterung, kein Geräusch und meiner Meinung nach kann dieser gar nicht stattgefunden haben. Die Frau im Auto vor mir ist jedoch direkt ausgestiegen und hat eine Szene gemacht. An ihrem Auto war an der Stoßstange ein Mini-Kratzer (der meines Erachtens nach nicht mal auf der Höhe meiner Stoßstange ist, mein Auto ist tiefer gelegt). Sie meinte direkt, sie möchte meine Kontaktdaten aufnehmen und den Unfall in der Werkstatt begutachten lassen. Habe ihr dann alle meine Daten gegeben und bin heim gefahren. Bei mir zuhause angekommen habe ich 5 verschiedene Bekannte meine Stoßstange untersuchen lassen - mit dem Ergebnis, dass dort nicht einmal ein Kratzer drauf ist.

Am nächsten Tag meldete sich die Frau und meinte, ich hätte ihren Rückfahrsensor auch beschädigt. Ich habe ihr dann gesagt, dass nie ein Unfall stattgefunden haben kann, weil mein Auto keinen Schaden hat und ich nichts von dem Unfall mitbekommen habe. Sie hat dann lange geschwiegen und als ich gefragt habe, ob sie noch dran ist, einfach aufgelegt.

Ich habe die Nummer dann blockiert, weil mir die ganze Sache zu dumm war.

Gestern haben sich dann durch Zufall mein Partner und ihr Partner bei uns im Treppenhaus getroffen, weil ihr Partner dort einen Bekannten besuchen war. Dumme Situation, denn er hat beim Anblick meines Namensschildes auf der Klingel direkt angefangen, auf meinen Freund einzureden, ich soll doch gestehen, es gäbe angeblich einen Unfallzeugen und der Unfall würde angeblich 700!!!€ kosten, 500 fürs Lackieren und 200 für den Rückfahrsensor, schätzt ER, nicht die Werkstatt, in der sie angeblich das Auto haben untersuchen lassen, denn die hat sich ja angeblich nicht zu den Kosten geäußert.

Kurz und knapp zusammengefasst: Er wollte meinen Freund erpressen, dass ich den Schaden zahlen soll, sonst gehen sie zur Polizei. Wie gesagt, ich habe das Auto meines Erachtens nach nicht berührt. Komischerweise ist bis Dato noch keine Schadenmeldung erfolgt und der Partner der "Unfallgegnerin" hatte auch überhaupt kein Interesse mit mir zu reden, wie es mein Partner vorgeschlagen hat, sondern meinte lediglich, er soll mich doch überreden, den Unfall zu gestehen.

Nun zu meiner Frage: Was würdet ihr in so einer Situation machen? Ich nehme nämlich an, dass der Zeuge kein richtiger Zeuge ist, sondern ein Bekannter, welcher lediglich dazu dienen soll, mich ebenfalls zu beschuldigen, denn am "Unfallort" hat sich keiner bemerkbar gemacht.

Denkt ihr, dass da jetzt irgendwelche Konsequenzen folgen oder die Sache wegen mangelnder Beweislast fallen gelassen wird, wenn weder an meinem noch an ihrem Auto Lackspuren oder Schäden auf gleicher Höhe zu finden sind?

KFZ, Unfall, Recht, Autofahren, Kfz-Versicherung, Jura, Lack, Schaden, Straßenverkehr
rechtskräftiger Vergleich vor dem Amtsgericht, Klägerin hält sich nicht dran...was tun?

wir (die Klägerin und ich) haben einen rechtskräftigen Vergleich vom Amtsgericht von einer Richterin entschieden vorliegen. Nun hält sich die Klägerin nicht an die im Vergleich bestimmten Zahlungen ... desweiteren war dieser Vergleich aussergerichtlich, es fand keine Verhandlung statt. Meine Anwältin hat trotzdem eine Verfahrensgebühr erhoben und eine "Vergleichswgebühr"; nach meiner Meinung hat gar kein Verfahren stattgefunden. Was ist zu tun? Muss ich nun meinen part trotzdem erfüllen obwohl die Gegenseite ihren part nicht erfüllt hat und was kann ich tun? Kann die Anwältin in der gleichen Sache nachhacken? Ich habe im Prinzip auch keine Lust die Anwaltsgebühren zu begleichen (derzeit, da die angelegenheit unzufriedenstellend verlaufen ist). Die Klägerin ist meine Mieterin, die die Miete kürzte um 30% Fenster moniert hat, ich ihr nun 2 Fenster und ein Bad angeboten habe, sie mir jedoch schriftlich mitteilte, dass sie nur von 8-9 und Samstag und Sonntag Zeit hat. Für mich ist und war das arglistige Täuschung und Vorsat z nur um weniger Miete zahlen zu müssen. 10% Abzug sind nun lt. Vergleich p.M. bewilligt und sie musss mir den Rest zurückzahlen. Ausserdem habe ich vor ein paar Tagen gesehen dass die ganze Wand in der Toilette durchnässt ist, dies hat sie mir nicht gemeldet, hier möchte ich Schadenersatz einfordern.

Rechtsanwalt, Vergleich, Mietrecht, arglistige-taeuschung, Jura, Vermietrecht
Wie viele Prüfungen für BAföG mitschreiben, ohne dass Verdacht auf früheren Studienabbruch besteht?

Hallo,

ich ziehe ernsthaft in Erwägung, mein Studium nach diesem (dem 2.) Semester abzubrechen. Noch ist nichts entschieden und diese Woche geht die Prüfungszeit los. Ich war die letzten Wochen kaum in einer Vorlesung und hab nur die Pflichtveranstaltungen mitgemacht. Ich konnte auch nicht die Motivation aufbringen, großartig zu lernen. Die erste von sechs Prüfungen schreibe ich morgen mit, werde aber höchstwahrscheinlich durchfallen.

Jetzt weiß ich ja, dass man nur solange BAföG-berechtigt ist, wie man ordentlich studiert, sprich: ab dem Moment der inneren Entscheidung gegen das Studium läuft offiziell die Berechtigung aus. Ich habe mich noch nicht dagegen entschieden, habe aber Angst, dass wenn ich nur diese eine Prüfung mitschreibe und durchfalle und mich für alle restlichen mangels Sinn wieder abmelde und stattdessen arbeiten gehe, mir das BAföG-Amt bei einem tatsächlichen Abbruch am Ende dieses Bewilligungszeitraums (Ende September) nachzuweisen versucht, dass ich ja schon viel eher abgebrochen hätte (da kaum Prüfungen geschrieben) und ich dann Rückzahlungen leisten muss.

Dies wäre katastrophal, da ich das BAföG brauche, um meine Miete und mein Essen zu bezahlen, und ich werde auf jeden Fall bis Semesterende (Ende September) noch hier wohnen bleiben müssen.

Sollte ich am Ende wirklich abbrechen, reicht es mit einer einzigen (nicht bestandenen) Prüfung einfach keinen Folgeantrag zu stellen und das BAföG einfach "auslaufen" zu lassen? Wie groß ist der Ehrgeiz des Amtes, mir einen früheren Abbruch nachzuweisen, um sich Rückzahlungen zu sichern? Wie viel bekommen die überhaupt davon mit, zu welchen Prüfungen ich mich angemeldet habe und wo ich hingegangen bin?

Noch eine zweite Frage: Eine der Prüfungen ist eine von zwei Teilnoten eines Moduls, wobei meine andere Teilnote besser als 2,0 ist. Wenn ich mich für die Prüfung anmelde und nicht hingehe, bekomme ich dann einfach die 5,0 und hab insgesamt bestanden, oder muss ich dafür zur Prüfung erscheinen, meine Anwesenheit unterschreiben und einfach ein leeres Blatt abgeben? Macht das einen Unterschied? Ein weiteres bestandenes Modul in diesem Semester wäre BAföG-technisch sicher gut.

Danke und entschuldigt den langen Fragetext.

Studium, Prüfung, Recht, BAföG, Jura, Universität
Polizisten verklagen, aber wie?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei meiner Frage.

Ein Polizist hatte den Auftrag von der Staatsanwaltschaft Zeugen, für eine Straftat zu suchen.

Vor Gericht stellte sich dann heraus, das der Polizist mit absicht Fake Zeugen oder auch ,,Geschädigte" besorgt hat, damit die Klage gegen mich erfolg haben würde. Kurz gesagt: Die richtigen Zeugen bzw. Geschädigten, die ich mittlerweile Ausfindig machen konnte, verzichteten auf einen Strafantrag gegen mich bei ihrer Vernehmung durch den Polizisten. Ohne Strafantrag konnte die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen mich setzen. Also hat sich der Polizist Fake Zeugen bzw. Geschädigte geholt die Strafanträge gegen mich stellten.

Wie gesagt, ich war vor Gericht konnte Beweisen, das die Zeugen bzw. Geschädigten Fake sind und der Polizist sie sich bewusst ausgesucht hatte. Ich bekam dann natürlich meinen Freispruch vor Gericht.

Ich stellte Strafantrag gegen den Polizisten, die Sache liegt schon seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft und nichts passiert. Ich habe Eidesstattliche Erklärungen, der tatsächlichen Geschädigten, die in ihrem Schreiben versichern, das der Polizist sie bedroht hatte, damit sie Strafantrag gegen mich stellen. Sie verzichteten jedoch darauf, weil ihnen die Sache vollkommen egal war.

Ich will nun den Polizisten auf Schadenersatz verklagen. Wie gesagt die richtigen Zeugen habe ich gefunden und mir liegen Eidesstattliche Erklärungen vor.

Wie verklagt man einen Polizisten? Mss ich dazu die Landesregierung bzw. dessen Justizministerium verklagen, seine Polizeidienststelle oder ihn Persönlich direkt????

Danke schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

Betrug, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Arzt, Europäische Union, Gesellschaft, Gutachten, Gutachter, Jura, Justiz, Ordnungswidrigkeit, Partner, Sohn
Prüft die Steuerbehörde Kontotransaktion in einem Erbfall?

Hallo,

mal angenommen man ist sehr vermögend, hat keine Kinder, Eherpartner bereits verstoben und auch keine weiteren Familienmitglieder mehr. Zudem weiss man dass der liebe Gott einem in den nächsten Monaten zu sich holen wird. Nun gibt es eine Person die einem sehr Nahe steht und kein Verwandte ist. Weil mal diese Person sehr gerne mag versucht man nun dieser Person sein Hab und Gut zu übertragen. Nun ist es so, das eine üppige Erbschaftssteuer greifen würde wenn etwas an die Person verebt werden soll bei der kein direktes Verwandtschaftsverhälnis besteht. Nehmen wir mal an es sollen 500.000€ verebt werden.

Jetzt zu der Frage: Wenn man nun diese Geld nach und nach in hohen Summen vom Konto abhebt. Es unter dem Kopfkissen lagert, worauf nach dem eigenen Ableben diese nahestehende Person Zugriff hätte und man somit quasi so die Erbschaftsteuer umgehen würde, würde bei der Abwicklung der Erbschaft nach dem Tot geprüft werden ob Transaktionen von Konto gemacht wurden und ob hier möglicher Steuerbetrug vorliegt? Wird soetwas von Behörden geprüft und was würde passieren wenn ein solcher Verdacht tatsächlich besteht (Nehmen wir mal an es hätte sich wirklich so zugetragen und man weiss nur das grosse Geldmengn in kurzer Zeit abgehoben wurden und das Konto von 500.000 auf 20.000 geschrumpft ist)?

Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Erbschaft, Jura, Justiz, Strafe
Wann darf ein Sicherheitsdienst einen Platzverweis erteilen?

Eine Gruppe von 15-20 (volljährigen) Jugendlichen haben sich in öffentlichen Raum getroffen. Der Raum ist kurz gesagt ein Wald nahe des Strandes in einem Ort an der Ostseeküste. Dort wurde vor einigen Jahren rechts und links vom Waldweg einige infotafeln und interaktive Gegenstände errichtet um den regionalen Wald zu Zeichen und Baumarten zu erkennen und sowas. Dazu gehört auch ein unterstand aus Holz mit einigen Sitzgelegenheiten. Dort hielt sich diese Gruppe zu später Stunde auf, hörte laut Musik und konsumierte Alkohol. Die Lautstärke hielt sich in Grenzen, was letztendlich egal ist da weit und breit keiner in der Umgebung wohnt. Wald halt. Nun kamen Sicherheitsbeamte, im Auftrag der Gemeinde. Sie forderten die Gruppe auf den Platz zu verlassen. Es sei ein Spielplatz, und ihr macht ein Partyraum daraus. Und es würden im Ort des öfteren Spielplätze kaputt gemacht. Man beachte... Es war nichts kaputt, nichts dreckig und niemand verletzt oder belästigt. Der Raum ist zu dem nicht gesondert abgesperrt und ebenso mit keiner Hausordnung versehen geschweige denn einer Spielplatzkennzeichnung. (Wenn das ein Spielplatz wär denn Top 10 der schlechtesten im Deutschenland xD)
Die Konkrete Frage ist: Dürfen die das?
Und wenn ja/nein welche Rechtsgrundlage existiert da? (Wenn nein am besten mit Quelle um nächstes mal etwas in der Hand zu haben.)
Vielen Dank im Voraus
LG BedRull

Polizei, Gesetz, Jura, Sicherheitsdienst, Unrecht, verwaltungsrecht, öffentlich, Platzverweis
Darf die Polizei mein Auto in der Garage kontrollieren?

Schönen Abend zusammen,

leider konnte ich auf meinen Fall bezogen noch keine hilfreiche Antwort finden, daher frage ich:

Darf mir die Polizei zuhause "auflauern" bzw warten bis ich zuhause bin und dann mein Auto, dass in meiner Garage steht kontrollieren?

kurzer Hintergrund: Meine (meiner Meinung nach geisteskranke, nicht böse gemeint) Nachbarin, die wohl ein Problem mit mir hat, hat heute die Polizei "auf mich gehetzt". Aus welchem Grund auch immer. Wie mir berichtet wurde stand genau ab dem Zeitpunkt, an dem ich normalerweise von der Arbeit komme, eine Polizeistreife vor meiner Tür und haben minutenlang gewartet, sind mal ein Stück gefahren und wieder das selbe, öfter. Da ich zu einem Zeitpunkt gekommen und gleich in die Garage gefahren bin, als sie grade gedreht haben, hab ich sie lediglich ein letztes mal vorbeifahren sehen. Da mein Auto modifiziert ist, würde ich es nur ungern freiwillig kontrollieren lassen, denn wenn sie wollen, finden sie immer was. Darf die Polizei mit so einem Hinweis (welcher, keine Ahnung, ich bin noch nie in irgend einer Weise vorbelastet gewesen) einfach zu mir nach Hause, und eben auf mich warten oder gar in die Garage/mein Auto kontrollieren? Wenn es einen wirklich triftigen Grund gebe würde, der gegen mich vorliegt, hätte ich schon längst Meldung bekommen nehme ich mal an. (Wird aber auch nicht der Fall sein).

Nur noch kurz hinterher, ich leide nicht unter Verfolgungswahn, oder habe mich in einem Nachbarschaftsstreit verloren, es gibt gute Gründe sowas anzunehmen, auch wenn ich bisher immer versucht habe, einfach leben zu lassen :)

Kann mir da einer rechtlich auf die Sprünge helfen?

Vielen lieben Dank schon mal

LG

Auto, Polizei, Recht, Gesetz, Jura
Vorbestraft und trotzdem mit Cannabis erwischt - Folgen?

Hallo Liebe Community,

Vergangenes Jahr wurde ich zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt, weil ich in meiner Wohnung eine recht üppige Menge Hanf angebaut hatte. Da ich vor der Verhandlung durch freiwillige Besuche bei der Drogenberatung glaubhaft vermitteln konnte, dass ich nicht mehr Cannabis konsumiere, bekam ich außer einer Geldstrafe keine weiteren Bewährungsauflagen auferlegt.

Vor kurzem ereignete sich jedoch ein für mich höchst unerfreulicher Zwischenfall. Während einer großen öffentlichen Veranstaltung habe ich stark alkoholisiert scheinbar irgendetwas unangebrachtes gemacht, sodass ich einen Platzverweis erhalten habe. Den Grund dafür kann ich leider nicht nennen, da ich von der ganzen Sache wegen Filmriss ohnehin nur lückenhafte Erinnerungen habe. Scheinbar hatte ich jedenfalls den Anordnungen der Beamten nicht Folge geleistet, sodass diese sich dazu entschieden hatten mich erstmal in die Ausnüchterungszelle zu stecken. Bei der Durchsuchung fanden Sie dann allerdings bei mir einen Grinder mit 0,2g Cannabis.

Ein paar Tage später erhielt ich einen Anhörungsbogen in dem stand, dass gegen mich wegen des Erwerbs und Besitzes von BtM ermittelt würde. Ich äußerte mich daraufhin schriftlich zu dem Vorfall und gab an, dass es sich nicht um meine Cannabis-Mühle handelte und ich mich durch den Alkohol nicht erinnern könne, wie ich in Besitz des Grinders mit dem Cannabis gekommen war.

Lange hatte ich nichts mehr von der Angelegenheit gehört, bis heute morgen ein Einschreiben mit einer Anklageschrift wegen Besitzes von 0,2g Cannabis ins Haus flatterte. Nun habe ich 2 Wochen Zeit potentielle Einwände gegen die Zulassung der Klage zu erheben.

Ich habe also scheinbar ein Problem und hatte gehofft an dieser Stelle ein paar Antworten auf die folgenden Fragen zu finden:

1) Wird die Anklage trotz der geringen Menge zugelassen? 2) Ist es wahrscheinlich, dass meine Bewährung aufgelöst wird? 3) Wie schätzt ihr die Situation insgesamt ein? Welche Folgen erwarten mich? 4) Sollte ich wegen dieser "Bagatelle" nun einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank für das Interesse an meinem Problem und ich freue mich über eure Antworten.

Recht, Bewährung, Cannabis, Jura
Drohen Externen bei der Anwendung eines Epipens rechtliche Konsequenzen?

Hallo, wurde kürzlich auf Bienengift allergisch getestet und habe nun ein Notfallset bekommen. Dazu gehört auch ein Adrenalin-Pen. Jedenfalls habe ich vom Arzt für die Schule einen Notfallplan bekommen. Dort ist das Vorgehen bei einer anaphylaktischen Reaktion usw. geschildert, allerdings steht da nix zur Rechtslage. So würde sicherlich die Sekretärin, vor der ich (im wahrscheinlich günstigsten Falle) nach einem Stich zusammenbreche, den Pen meiner Meinung nach nicht anwenden. Auf dem Blatt steht genau, wo das Notfallset in der Schultasche zu finden ist, viele Erwachsene, die ich mal Interessehalber gefragt habe, sagten mir, dass sie aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen diesen Pen NICHT anwenden würden. Deshalb würde ich gerne irgendetwas auf das Blatt schreiben, dass dem Anwender einen Garant gibt, keine rechtlichen Folgen fürchten zu müssen. Mal ganz abgesehen davon, dass im Falle des Falles niemand auf die Idee kommen wird, in meine Akte zu sehen.... Eventuell sollte ich noch eine Kopie in unser Absentenheft legen, dass auch die Klassenkameraden bescheid wissen. Jetzt aber, was kann ich schreiben? "..... Des weiteren drohen dem Anwender des Adrenalin-Pens keine rechtlichen Folgen, da das Benutzen, sofern Ich das nicht mehr selbstständig übernehmen kann, AUSDRÜCKLICH erwünscht und hat signifikante, positive Auswirkungen auf die allergische Reaktion. So etwas ungefähr? Beste Grüße und vielen Dank, Adrian13J:)

Medizin, Schule, Recht, Anwalt, Jura, Notarzt, Notfallmedizin
Was tun bei nicht erbrachter Leistung in der Nebenkostenabrechnung?

Hallo,

ein Frage an die Immobilien und Rechtsexperten.

Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit einem kleinen Garten vor dem Haus sowie einer relativ grossen Grünfläche hinter dem Haus. Links und Rechts von dem Haus gibt es 2 weitere, direkt anliegende, Mehrfamilienhäuser mit der gleichen Architekur die demselben Vermieter gehören. Die Grünflächen vor und hinter den Häusern werden gemeinsam genutzt und gehören alle zu den Häusern.

Nun haben die Mieter eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten. Hier wird u.a. der Punkt Gartenpflege aufgelistet der auf alle 3 Häuser verteilt ca 4000€ / Jahr beträgt. Leider ist nicht erkennbar das eine Gartenpflege vor oder hinter dem Haus gemacht wurde. Man sieht vielmehr das seit Monaten niemand mehr die Hecken geschnitten hat, die Wiese mittlerweile 25 cm hoch ist und zum grossen Teil vertrocknet ist, an den Häusern das Unkraut herauswächst usw..

Im Gespräch mit dem Nachbar ist u.a. herausgekommen das jemand auf 400€ Basis für die Gartenpflege vom Vermieter beauftragt wurde. Diese Person hat sich allerdings das letzte mal vor 1 Monat blicken lassen und war nach 10 Minuten Gartenarbeit auch wieder weg. (Ob der Vermieter den aktuellen Zustand kennt weiss ich nicht)

Frage: Was kann man als Mieter (kein Mitglied in Mieterschutzbund) gegen diese Nebenkostenabrechnung rechtlich tun (es wurde für die aufgelisteten Kosten für die Gartenpflege ganz offensichtlich keine Leistung erbracht). Ich würde dem Vermieter gerne ein Schreiben aufsetzen in dem das gemeldet wird und wäre für ein paar Tipps (u.a. bzgl den Rechten als Mieter) sehr dankbar.

Haushalt, Finanzen, Wohnung, Garten, Miete, Geld, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Immobilien, Jura
Was zur Hölle soll ich nun mit meinem Leben anfangen?

Ich bin jetzt mit der Schule fertig und habe ein nicht ganz so glänzendes Abitur hingelegt (3,2). Wie man sich vielleicht denken kann, weiß ich nicht so recht, was ich nun studieren soll. Ich würde gerne dieses Jahr zum Wintersemester anfangen, und habe mich für Jura beworben und wurde angenommen. Nur bin ich mir extrem unsicher, ob das was für mich ist. Die diesbezüglichen Vorurteile/Klischees werde ich jetzt nicht niederschreiben, da bestimmt jeder weiß, was gemeint ist. Jura an sich ist mit Sicherheit ziemlich interessant, jedoch bin ich nie ein guter Auswendiglerner gewesen, wie man bescheidenerweise vermuten kann. Eine andere Alternative wäre Soziologie, aber da dieser Studiengang fast überall zulassungsbeschränkt ist, kann ich mir das abschminken. Ich weiß einfach nicht, was ich machen soll. Mich plagen Zukunftsängste; seit Tagen kann ich nur einige Stunden schlafen. Ich weiß, dass ich Zeit habe und nicht zwangsläufig dieses Jahr schon anfangen muss zu studieren, aber ich würde wirklich gerne dieses Jahr schon anfangen. Eine Ausbildung möchte ich nicht. Ich interessiere mich auch für Psychologie und finde den Beruf als Jugendgerichtshelfer sehr interessant, man muss jedoch dafür Soziale Arbeit studiert haben.
Was soll ich tun?

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Gibt es eine Verpflichtung zur Vorlage von Beweise im Strafrecht?

Habe kürzlich Strafbefehl erhalten wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Wert 3.99 EUR StA verlangt das 400 EUR (40 TS a 10 EUR) also das 100 fache. Als Beweismittel wird angeführt: 1. Ihre Angaben (was das sein soll ist mir schleierhaft, da ich kein schriftliches Geständnis abgab) 2. Zeugen (der Ladendetektiv und der von diesem gerufene Polizist) 3. Bundeszentralregisterauszug (was dieser zur Tat beweisen soll ist mir ebenfalls unklar) - Nun die Beweise beweisen eigentlich gar nicht, nur eventuell der eine der beiden Zeugen etwas. Der Polizist wurde erst später gerufen, kann eigentlich zur Sache nur aus zweiter Hand aussagen. Der Ladendetektiv sah auf Monitor das ich etwas in die Tasche steckte. Aufgrund seines frechen Auftretens mir gegenüber trug ich nicht zur Sachverhaltsaufklärung bei, deswegen rief er die Polizei. welche den Ladendetektiv vorbehaltlos glaubte, mich erst gar nicht zur Sache befragte. - Kurzum der Vorwurf ist unbegründet da es meine eigene Sache war, die ich in die Tasche steckte, was ich auch mit Kassenzettel beweisen kann. Doch das Corpus Delicti ist als Beweismittel gar nicht aufgeführt, was hat die Polizei damit gemacht? Der Kassenbeleg ist eigentlich nur in Verbindung mit der Ware ein Beweis. - Ich würde gern das Beweismittel bis zur letzten Instanz im Rechtsweg zurückhalten, da aufgrund des Kassenbeleges jegliches Urteil wieder aufgehoben werden muss also Freispruch in letzter Instanz. Nun meine Frage: Gibt es bei Freispruch in letzter Instanz alle Kosten rückerstattet oder nur die Kosten der letzten Instanz? Bin ich als Angeklagter verpflichtet Beweismittel zu meiner Entlastung vorzulegen?

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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangel §434?

Hallo liebe GuteFrage.net Community, ich habe folgendes Problem, mein Fingerabdruckscanner meines Galaxy ALPHA funktioniert nicht mehr, es kommt beim Versuch des Einrichtens immer die Fehlermeldung: " Es ist ein Fehler beim Fingerabdrucksensor aufgetreten. Starten Sie das Gerät neu, wenn die Meldung häufiger auftritt. " Nach mehrfachem Auschalten ( bestimmt um die 50 mal ) ,-warten auf ein eventuelles Update und heute sogar das Zurückstellen des Handys auf die Werkeinstellungen, kommt die Meldung immernoch!! Es handelt sich also wohl um einen verseckten Sachmangel. Nun meine Frage Samsung hat zwar die Rechte theoretisch 2-mal nachzubessern ABER nutzen die das auch? Das Internet ist voll mit diesesm Mangel ( Beweise hätte ich also genug, dass der Mangel bei der Übergabe schon bestand ). Zu dem ist mein Akku deffek (5h Laufzeit), das Telefon überhitzt regelmäßig und fährt sich von selbst runter! Am einfachsten wäre also eine Nacherfüllung wie zum Beispiel der Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw ein neues oder besseres Modell, gerne auch mit Zuzahlung! Das Handy ist etwas über ein Jahr alt, hab also noch Gewährleistung!

Ich hoffe hier melden sich welche, die wirklich Ahnung und Erfahrung in dem Thema haben. PS ich bin 17, die Verkäfufer denken da ja oftmals, SIe können einen verar***en, auch deshalb ist es nicht verkehrt über die Sache besser bescheid zu wissen!!

MfG

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