Ich bin Student, seit letzten Monat zahlen meine Eltern einen vom Jugendamt festgestellten Unterhaltsbetrag an mich, davon bezahle ich Miete an sie, Essen, Hygieneartikel, Kleidung usw. alle regelmäßigen Kosten. Jetzt war ich beim Zahnarzt und der stellt mir für eine Behandlung einen Eigenanteil von 200€ in Rechnung. Ich gehe natürlich erstmal davon aus, dass ich das vom Unterhalt absparen muss, also selbst bezahlen. Allerdings bekomme ich ja noch nicht lange genug Unterhalt um mir davon einen kleinen Teil für solch unvorhersehbare Sonderkosten beiseite gelegt zu haben. Das finde ich "unfair" aber so ist die Welt, dacht ich mir. Allerdings bin ich jetzt durch Zufall auf einen Artikel gestoßen in dem folgendes geschrieben steht: "Sonderbedarf Im Gegensatz zum Mehrbedarf kann Sonderbedarf nur wegen eines unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarfs verlangt werden. Es muss sich also um einen Bedarf handeln, der nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden konnte bzw. in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten ist. Sonderbedarf ist somit eine Ausnahme und wird eher selten zugestanden, da der Unterhaltsberechtigte gehalten ist, Rücklagen für voraussehbare, zukünftig entstehende Kosten zu bilden. Wie bei Mehrbedarf haften die Eltern auch für den Sonderbedarf anteilig nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Beispiele Zum Sonderbedarf gehören z.B. unvorhergesehene Krankheitskosten, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die Erstausstattung eines Säuglings oder die Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs. Kosten einer Klassefahrt, Nachhilfestunden, Kosten der Kommunion, Konfirmation oder Klassenreisen werden in der Regel nicht als Sonderbedarf angesehen. Je kleiner die monatliche Unterhaltsrente ist, desto eher wird ein Anspruch auf Sonderbedarf in Betracht kommen, da bei geringen laufenden Unterhaltszahlungen eine Rücklagenbildung eher ausgeschlossen ist, als wenn regelmäßig monatlich großzügige Beträge zur Verfügung gestellt werden" Für mich klingt das so, als sei "das Gesetz" der Meinung, Eltern müssten in meinem Fall für die Zahnarztbehandlung aufkommen. Wie gesagt, ich hätte nie mit sowas gerechnet. Allerdings rechne ich immer mit zu wenig denn ich rechnete auch nicht damit während meines Abiturs oder Studiums überhaupt mit Geld von meinen Eltern unterstützt zu werden, oder dass sie meine Studiengebühren übernehmen müssen. Wie ihr seht bin ich was meine Ansprüche angeht etwas verunsichert, da ich in der Vergangenheit immer auf weniger bestand als mir eigentlich zugeständen hätte und zB. erst nachdem ich mir von der Bank Geld für die Studiengebühren geleiht hatte und diese dann selbst bezahlt habe, erst später habe ich erfahren dass meine Eltern meine Studiengebühren hätten zahlen müssen, aber jetzt ist es zu spät. Ich will nicht, dass mir das gleiche nochmal passiert daher frage ich hier; besteht eine Chance, dass meine Eltern den Zahnarzt zahlen müssen?