Gibt es (juristisch/begrifflich) einen Unterschied zwischen einer Einverständniserklärung und einer Einwilligungserklärung?

3 Antworten

Ein Einverständnis gibt man vor einer Handlung.

Bei einer Einwilligung ist die Handlung schon passiert, bzw. passiert gerade.

Im Grunde genommen das gleiche. Nur die Einwilligungserklärung kann auch ohne Einverständnis geschlossen werden