Was sind die strafrechtliche Folgen eines unerlaubten Untermietvertrag?

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Fall.

Eine Freundin und ich wollten berufsbedingt für ein paar Monate auf eine Untermiete zurückgreifen.

Wir haben zufällig ein Paar gefunden, das seine Wohnung gekündigt hat, jedoch aufgrund der Kündigungsfrist von 4 Monaten nicht sofort ausziehen konnte. Der verbleibende Zeitraum hat für uns perfekt für die Untermiete gepasst.

Somit haben wir mit ihnen einen Untermietvertrag abgeschlossen - Das Problem: der Eigentümer/Hauptmieter wusste davon nichts bzw. er hat keine Einwilligung zugestimmt, stattdessen wollte das Ehepaar, dass es so aussieht, als wären wir nur Freunde die die verbleibende Mietzeit dort "kostenlos" wohnen. 

Wir wussten, bevor wir auf diesen Vertrag eingegangen sind, nichts über die Unkenntnis des Eigentümers.

Während unserer Wohnzeit haben wir festgestellt, dass uns die Klingel- und Briefkastenbeschilderung ständig abgemacht worden ist ohne das uns jemand darüber informiert hat. Entprechend hatten wir viele Postrückläufer und konnten auch keine Pakete regelgemäß erhalten. Somit haben wir uns an das Paar gewendet und sie meinten, dass sie sich darüm kümmerten. Letzen endes hat es aber nicht funktioniert und das Paar schlug uns vor entweder die letzten 3 Monate damit zu "leben" oder den letzten Monat noch bleiben und dann auszuziehen mit Rückerstattung der Kaution. 

Sie meinten, wir sollen niemanden über diesen Untermietvertrag in Kenntnis setzen, wir sind "nur Freunde die dort kurz leben" - aus. 

Nun ist neulich unerwartet der Eigentümer aufgetaucht und hat uns zur Rede gestellt, ob wir hier dauerhaft wohnen oder warum wir die Klingel und der Briefkasten beschildert ist (was unerlaubt ist). Jedenfalls ist uns dann ausgerutscht, dass wir hier zur Zwischenmiete leben (sonst wäre es direkt gelogen). Der Eigentümer war sauer und hat mit rechtlichen Folgen für den Vermieter gedroht.

Jetzt ist die Frage, was die strafr. Folgen für wen sind? Ich habe mich in google ein bisschen informiert und konnte nur entnehmen, dass der Eigentümer fristlos die Wohnung kündigen kann. Allerdings wollten wir sowieso so schnell wie möglich ausziehen und das Paar hat sowieso schon gekündigt und wir nutzen ja ohnehin schon die Zeit der Kündigungsfrist als Untermiete.

Meine Freundin und ich haben Angst, dass es jetzt auch rechtliche Folgen für uns haben könnte. Das Paar weiß auch noch nicht, dass der Eigentümer hier war und wir diese Lüge nicht dem Vermieter mitgeteilt haben

Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.

VG

Recht, Mietrecht, Anzeige, Jura, Untermietvertrag
Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

Guten Tag,

hier eine Frage an alle Steuerexperten.

Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Nun gibt es da zwei Probleme:

  1. ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
  2. Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.

Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.

In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).

Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?

Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?

Steuern, Recht, Post, Finanzamt, Jura, Steuerbescheid
Könnte das Jobcenter Pfandflaschen theoretisch anrechnen?

Eine zugegebenermaßen abwegige Frage, aber dennoch eine, die lösbar sein sollte: Ist es möglich, dass Pfandflaschen vom Jobcenter (oder Sozialamt) als Vermögen angerechnet werden? Also, z.B. angenommen, jemand beantragt Hartz IV, und der Außendienst macht einen "Hausbesuch" (diese anmaßende und freiheitsberaubende Maßnahme soll ja mittlerweile des öfteren erfolgen), wühlt alle Schränke durch, geht in alle Zimmer, und findet irgendwo in der Wohnung oder dem Haus eine größere Ablagerung von Pfandflaschen, sagen wir mal, mindestens mehrere hundert. Jetzt wird das natürlich irgendwie ausgerechnet, gezählt, oder zumindest geschätzt. Also z.B. ca. 400 Platik-Pfandflaschen im Wert von je 0,25 €. Das wären ja 100€. Wenn derjenige, der Hartz IV beantragt hat, das Schonvermögen so gut wie ausgereizt hat, würden diese Pfandflaschen dann offiziell das Schonvermögen überschreiten? Oder zumindest zum Schonvermögen addiert werden? Also, wenn er 2500 € hatte, dann hat er jetzt offiziell 2600 €?

Ein etwas anderer, gewöhnlicherer und realistischer Fall: Es kommt ja des öfteren vor, dass etliche arme Menschen, inbes. Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung, in Innenstädten und an anderen Orten Pfandflaschen auflesen, sofern sie welche finden, die niemand mehr braucht, und diese dann in Supermärkten abgeben, um Pfandbons zu erhalten, die man an der Kasse einlösen kann. Falls das Jobcenter dies erfährt, könnte es die gesammelten Pfandflaschen als Einkommen anrechnen, und wenn ja, wie?

Recht, Sozialrecht, ALG, Grundsicherung, Jobcenter, Jura, Schonvermögen, Wirtschaft und Finanzen
Minijob im Supermarkt mit flexibler Arbeitszeit (Urlaub, Feiertag, Krankheit)?

Hallo,

ich arbeite seit etwas mehr als zwei Jahren (damals noch keine 18) in einem Supermarkt als Aushilfe.
Als ich damals angefangen habe, war ich noch in der Oberstufe und hab zumeist Freitag und Samstag von 15-19 oder 8-12 Uhr gearbeitet. Irgendwann dann auch je nach Bedarf unter der Woche usw. (ca 280 Euro im Monat).
Während Prüfungsphasen habe ich dann teilweise auch mal Monate nicht gearbeitet und nach dem Abitur zu den unterschiedlichsten Zeiten sehr viele Stunden gearbeitet und immer knapp unter 450 Euro im Monat verdient.
Als ich dann das Studieren angefangen habe, war ich immer mal wieder 2-3 Tage die Woche da, dann mal eine Woche, in den Semesterferien dann mal wieder 19h/Woche usw.
Wie ihr seht, habe ich ganz flexible Arbeitszeiten. Ich rufe teilweise 4-5 Tage vorher an, dass ich am Wochenende kann und werde eingeteilt, Not am Mann ist nämlich immer.
Da ich nun aber keine festen Arbeitszeiten habe, das ganze aber trotzdem als 450€ Job angemeldet ist, frage ich mich, wie es aussieht mit Urlaubsanspruch, Feiertagszahlung und Krankheit?

Ich habe gelesen auch geringfügig Beschäftigte haben Urlaubsanspruch. Eine Bekannte von mir arbeitet z.B. zu regelmäßigen Zeiten (immer Mittwochs 8-14 Uhr) als Haushaltshilfe, hat ca. 7 Tage urlaub im Jahr und setzt diese bei Bedarf ein. Weil ich nicht regelmäßig arbeite, sage ich einfach, wenn ich eine Woche nicht kann und werde dann ohne Probleme im Plan einfach nicht eingeteilt. Wie soll ich denn bitte bei unregelmäßigen Zeiten einen Urlaub in Anspruch nehmen? Wie würde sich mein Urlaubsanspruch bei Monaten mit 0 Stunden Arbeit und Monaten mit 60 Stunden Arbeit berechnen? Geht dies überhaupt? Ich kann doch keinen Urlaub nehmen, wenn ich so flexibel eingeteilt werden kann, oder? Meine freie Zeit (Urlaub) ist ja quasi die Zeit, in der ich sag, dass ich nicht kann... nur leider unbezahlt.

Nächste Frage: Auch wenn ein Feiertag in der Woche ist, wird mir dieser nicht bezahlt. Ich habe ja keine festen Arbeitszeiten, z.B immer donnerstags, wo hin und wieder ein Feiertag hinfällt. Ist wie z.B. in dieser Woche donnerstags ein Feiertag, wäre ich für diesen Tag einfach nicht eingeteilt gewesen. Ist etwas unfair, wenn man bedenkt, dass alle anderen mit festen Arbeitszeiten diesen Donnerstag bezahlt bekommen, obwohl ich auch hin und wieder donnerstags arbeite.

Dritte Frage: Bisher ist es 1-2 Mal vorgekommen, dass ich früh anrufen musste und sagen musste, dass ich den betreffenden und den nächsten Tag wegen Krankheit nicht arbeiten kann. In diesem Fall wurde ich einfach aus dem Plan gestrichen, so als wäre ich diesen Tag nicht eingeteilt gewesen - ohne Bezahlung.

Zusammenfassend wird mir nur das bezahlt was ich wirklich effektiv arbeite. Meine Einteilung ist ganz flexibel, ich sag immer nur Tage, an denen ich kann und wann (nachmittags, vormittags) und stehe dementsprechend im Plan und bekomme diese Stunden bezahlt. Über eine Antwort wie es mit dem o.g. aussieht, würde ich mich freuen.

Liebe Grüße

Arbeit, Steuern, Nebenjob, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Beschäftigung, Jura, Personal, Ausbildung und Studium
Polizeiliches Recht - Verkehrskontrolle?

Vorhin wurde ich von einem Streifenwagen von der Straße genommen. Im Internet steht das die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Warndreieck und Veste kontrollieren darf und Drogentests auf meiner Zustimmung durchführen darf. Sie dürfen aber nicht mein Auto durchsuchen.

Als ich dann kontrolliert wurde ob ich unter Drogeneinfluss fahre: Ich durfte pusten, den Streifen an meinem Gaum und Zunge langziehen und mir wurde in die Augen geleuchtet. Habe ich allem zugestimmt, fand das aber schon etwas übertrieben mich so zu kontrollieren. Natürlich waren alle tests Negativ.

Jetzt kommt aber was mich mächtig gestört hat. Der Polizist wollte in mein Handschuhfach gucken. Ich habe ihn freundlich darauf hingewiesen das er ein Durchsuchungsbefehl benötige und nicht rein gucken darf worauf er mir sagte das er gesehen hat wie mein Beifahrer etwas in das Handschuhfach legte deshalb ein Verdacht besteht und deshalb in das Handschuhfach gucken darf. Mir war es dann auch zu blöd geworden und hab ihm das Fach aufgemacht. Er hat alles rausgewühlt. Meine Powerbank, Batterien die ich noch da hatte, ne tüte Chips und die Sonnenbrille die mein Kumpel gerade in das Fach legte. Anscheinend haben die was anderes erwartet weil die danach noch meinen Kumpel nach Drogen untersucht haben. Die haben uns wie kriminelle behandelt.

Dürfen die überhaupt so meine Mitfahrer kontrollieren? Dürfen die dann auf Verdacht in das Handschuhfach gucken oder ist das immer noch so das sie einen Durchsuchungsbefehl dafür benötigen? Und muss ich so absurd viele Tests machen?

Danke für eure Zeit

Der Polizist darf in das Handschuhfach gucken 60%
Der Polizist darf nicht in das Handschuhfach gucken 40%
Polizei, Recht, Jura, Polizeikontrolle, Verkehrskontrolle, Auto und Motorrad
Plötzliches Interesse für Medizin, was tun?

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin bereits 20 Jahre alt, bin im 2. Ausbildungsjahr als Rechtsanwaltsfachangestellten und habe seit der 8. Klasse den Traum danach Jura zu studieren.

Seit ein paar Monaten mache ich mir nun Gedanken, ob das wirklich der richtige Weg ist, weil ich mir schon die Ausbildung komplett anders vorgestellt habe. Ich habe bereits die Kanzlei gewechselt, weil ich dachte, dass es sich dann ändert. Hat es auch, trotzdem will ich dies nicht mein ganzes Leben lang machen. Ich würde danach gerne noch Jura studieren. Mein Abiturdurchschnitt beträgt 3,0 und die Wartesemester hätte ich rum. Ich habe auch ein Lehrjahr übersprungen und habe nur Einsen in der Berufsschule.

Kommen wir zum Punkt:

Ich merke langsam wie mein Interesse plötzlich im medizinischen Bereich wächst. Auch meine Familie arbeitet in diesem Bereich, nur habe ich bislang nie das Interesse daran gehabt. In Biologie war ich nie richtig gut. Jetzt jedoch interessiert mich alles was damit zutun hat. Als kleines Kind war ich schwer krank und ich habe mich jetzt erst richtig damit beschäftigt, was genau die praxisinhalte sind bei der Heilung der Krankheit. Mit meiner Familie habe ich bislang nicht darüber geredet, sodass ich nicht beeinflusst werden kann.

Ich würde so gerne Menschen helfen, die dieselbe Krankheit wie ich haben. Zusätzlich gibt es noch zwei weitere Gebiete, die mich interessieren.

Was soll ich tun?

Bin ich zu schlecht und zu voreilig für ein Medizinstudium?

Würde ich das überhaupt schaffen?

Sollte ich lieber bei meinem alten Plan bleiben?

Vielen Dank im voraus!

Medizin, Schule, Ausbildung, Jura, Medizinstudium, nach-der-ausbildung, Ausbildung und Studium
Kann der Personalchef einen internen Jobwechsel verbieten?

Hi, ich frage für eine Freundin. Sie arbeitet in der Verwaltung einer öffentlichen Einrichtung, genauer gesagt in einer Universität. Schon länger steht fest, dass sie sich für eine andere Stelle bewirbt. Vor kurzem haben es die Kollegen mitbekommen und lästern dementsprechend. Es ist schlichtweg unausstehlich dort geworden und nun hat sie ihre Stelle offiziell gekündigt mit der nötigen Frist. Alles war eigentlich mit den betreffenden Instanzen geklärt. Nun meldet sich der Personalchef und verbietet den Wechsel. Gibt es da rechtliche Grundlagen? Irgendetwas was da weiterhelfen könnte, oder sind wir im Unrecht? Er kann es doch eigentlich nicht verbieten.. sie hat ihr Stelle rechtmäßig gekündigt und sich normal für die andere Stellle beworben. Es ist eine wichtige Position, in der sie arbeitet, deswegen gehe ich davon aus, dass die innerhalb der Kündigungsfrist keinen Nachfolger finden werden und es auch wissen. Trotzdem gibt es Kollegen, die die Arbeit auffangen können, also wo liegt da der Grund? Es muss doch arbeitsrechtlich irgendwo festgelegt sein, dass ein Unternehmen nichts unternehmen kann, um einem Mitarbeiter eine andere Stelle zu verweigern (glaube zumindest, ich habe so etwas gelesen, im Bezug auf Vorstellungsgespräche von anderen Unternehmen).

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, international, Jura, Rechtslage, Regelung, Jobwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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