Inkasso durch 1. Mahnung?

Hallo, und zwar habe ich mich vor 2 Jahren bei Lotto24 AG registriert. Ich habe dort 2 Spiele gespielt. Alles gut, ich bekam vor 2 Tagen eine Post von Diagonal Inkasso indem drinnen steht, dass ich eine Zahlung nicht überwiesen hätte am 03.04.2015. Das Inkasso unternehmen verlangt jetzt von mir 95,94€, das Geld ist mir egal. Mir gehts hauptsächlich dadrum ob das rechtlich gerecht ist, dass die sich nach 2 Jahren melden mit solchen Vorwürfen.

Zudem war ich mir unsicher ob das alles wahrlich aufgelistet ist. Meine Kundennummer z.B. Ist nicht identisch wie von Lotto24AG, zudem stimmen die Datume nicht überein, denn ja es stimmt. Ich habe vor 2 Jahren wirklich das eine Spiel nicht überwiesen laut dem Kundenservice auf Lotto24 Ag. Ich habe ein Spiel gespielt für 6,60€ Am 01.01.2016 , ich bekam zudem eine Mahnung dadrauf am 20.01.2016, dass ich das Geld bitte bis zum 30.01.2016 überweisen soll. Ich habe Lotto24 gestern kontaktiert, die sagten mir nichts näheres dazu, ich solle mich doch bitte mit dem Inkasso unternehmen in Verbindung setzen, die haben jedoch nur Mo-Fr offen deswegen wende ich mich erstmals an euch.

Um nochmal klar zu stellen, ich bekam nur eine Mahnungs E-Mail. Die Kundennummer und die Datume stimmen nicht überein. Ebenso 03.04.15 laut Inkasso Diagonal. Ich glaube zudem, dass ich indem Zeitpunkt nicht einmal registriert dort war. Ich komm leider nicht mehr mit meinem Account auf Lotto24 Ag nicht mehr rein, sonst hätte ich das detaillierter sehen können zwecks Registrierung.

Ich bitte um Hilfe! Es kann sich um keine verwechselung handeln denke ich, denn da steht schwarz auf weiß mein Name und meine Adresse.

Diagonale, Recht, Gesetz, Inkasso, Jura, Lotto, Mahnung
Darf man beim Autofahren einen Fotoapparat in der Hand halten?

Hallo,

es ist ja allgemein bekannt, dass man beim Autofahren kein Handy in der Hand halten darf, auch dann nicht, wenn man damit nicht telefoniert, sondern eine andere der vielfältigen Funktionen nutzt. Hintergrund ist, dass das Multifunktionsmenü der Smartphones zu viel Aufmerksamkeit vom Fahrer verlangt und daher vom Fahren ablenkt.

Der Gesetzestext 23a STVO wurde neuerdings auch auf Computer, Holobrillen, Spielgeräte und Videoabspielgeräte ausgeweitet. Also quasi so ziemlich alles was einen Touchscreen besitzt.

Aber wie schaut das bei normalen Fotoapparaten aus, die sich einfach nur mit einem offensichtlichen Auslöserknopf bedienen lassen? Bei meinen Internetrecherchen bin ich bislang nur auf Verurteilungen bzgl. Fotografieren mit dem Smartphone gestoßen. Sollte ich etwa der erste Fall sein, der für die Nutzung eines Fotoapparates verurteilt wird?

Kennt sich jemand damit aus, und kann ähnliche Referenzfälle nennen?

Der Gesetzestext ist z.B. hier zu finden … https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Thanx for Infos,

Foh

Ps: Der Tathergang:

Ich wurde letzten Sonntag angehalten, weil ich während der Fahrt meine singende Tochter auf dem Rücksitz gefilmt habe. An einer roten Ampel habe ich angefangen zu filmem. Polizei steht hinter mir. Bei grün fahre ich dann los, um die Kreuzubgsecke, und filme 10 Sekunden weiter, bis ich dann in den zweiten Gang schalten musste und daher die Kamera weggelegt habe. (während der "Tat" war ich also im Schritttempo, was für einen Fahrer mit 30 Jahren unfallfreie Fahrerfahrung durchaus zumutbar ist) Nun wurde ich angehalten. Ich sollte 100 euro wegen Benutzung elektronischer Kommunikationsgeräte während der Fahrt zahlen. Nö, sage ich, das kann ich nicht unterschreiben, weil eine Kamera kein Kommunikationsgerät ist. Ich zeigte ihm meine fest installierte Freisprechanlage. "Das ist mein Kommunikationsgerät. Hands free." Er wies mich moralisch zurecht, und klärte mich auf, dass das Gesetz neu sei. Außerdem hätte er gesehen, dass ich die Hände nicht am Lenkrad hatte. Ich fragte ihn, wie ich denn freihändig um die 90° Kurve gekommen sein soll?! Er sagte, er hätte das so gesehen.

Nun mal das Schriftliche abwarten. Angekündigt ist der Verstoß gegen §23 STVO ...

Recht, Jura, Straßenverkehrsordnung, Handy am Steuer, Auto und Motorrad
Was droht mir bei vernachlässigter Meldungspflicht bei der Rentenversicherung?

Ich beziehe seit Anfang meiner Ausbildung Waisenrente, die ich immer bislang zum Ende des Monats erhalten habe. Leider gab es mit meinem Ausbildner große Probleme (Mobbing) und deswegen bekam ich während einer Krankschreibung meinerseits, eine fristgerechte Kündigung von meinem Chef innerhalb der Probezeit zu Ende Oktober. Durch private Probleme und durch die Suche nach einem neuen Betrieb, habe ich total vergessen, der Rentenversicherung, von der ich meine Waisenrente beziehe, über die Kündigung zu benachrichtigen. Nun habe ich einen Brief bekommen, über eine Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung des Bescheides über den Anspruch meiner Waisenrente sowie zur Erstattungspflicht. Da ich leider keinen neuen Betrieb gefunden habe und damit die Ausbildung nicht wieder aufnehmen kann, ist es ja soweit richtig, dass ich keine Rente mehr beziehe. Das Geld wurde auch demnach schon eingestellt und ich habe für November KEIN Geld erhalten. Nun steht in diesem Brief, dass ich aber das Geld für den Monat November zurückzahlen soll, obwohl ich keins mehr bezogen habe.

In dem Schreiben steht außerdem dass ich zunächst zur Sache angehört werde und gegen dieses Schreiben kein Rechtsbefehl (Widerspruch Klage) zulässig ist. Ich verstehe jedoch diese ganzen Formulierungen nicht und weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. Drohen mir irgendwelche Strafen, da ich meiner Meldungspflicht nicht nachgekommen bin, auch wenn ich dies nicht wissentlich getan habe? :(

Bräuchte dringend Hilfe, der sich mit sowas etwas auskennt.

Brief, Rente, Recht, Rechte, Jura, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Unternehmensgegenstand formulieren?

Hallo zusammen,

habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.

Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?

Um es konkret zu machen...

Beinhaltet dieser kürzere:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

diesen längeren und ausführlicheren:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.

Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?

Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.

Recht, BWL, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, GmbH, Jura, Notar, Steuerrecht, gmbh-gruendung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Tattoo: Schadensersatz?

ich habe mir am 24.05.2017 zwei tattoos stechen lassen. eigentlich kann ich gar nicht in worte fassen, wie unfassbar hässlich sie waren, aber wenn ich sie als asymmetrisch, schief und unsauber bezeichne, liege ich schon mal richtig. (rein optisch betrachtet wurde auch vermutet, dass sie zu tief gestochen UND zeitweise entzündet waren, aber das ist nicht bestätigt. am anfang haben sie sehr oft geblutet und waren wund.) die vorlage war sehr dünn aufgezeichnet, beim tätowieren selbst ist alles verwischt worden und deshalb habe ich erst später wirklich realisiert, wie ich verunstaltet wurde. ich konnte den anblick irgendwann nicht mehr ertragen. eine laserbehandlung wäre zu teuer, zu zeitaufwändig und würde die tattoos lediglich stark verblassen lassen - und deshalb habe ich mich für eine chirurgische entfernung entschieden. ja, der typ ist TATSÄCHLICH richtiger "tätowierer" und betreibt ein studio; als ich zu ihm ging, hat er mir gleich für den nächsten tag einen termin gegeben und sich demzufolge kaum zeit zum zeichnen der vorlage gelassen. aber ich habe natürlich keinen verdacht geschöpft, weil seine bilder und das studio generell professionell aussahen. als mir dann bewusst wurde, wie fürchterlich die tattoos gestochen waren, hatte ich einen nervenzusammenbruch nach dem nächsten; die beiden daten haben eine unfassbar große bedeutung für mich und ich konnte es nicht ertragen, diese tattoos jeden tag auf meiner haut zu sehen. ich war sogar kurz davor, das ganze mit irgendwelchen chemikalien oder werkzeugen selbst zu entfernen. nun, letztendlich hab ich sie gott sei dank professionell entfernen lassen und trage jetzt zwei narben an den armen, die stark an einen suizidversuch erinnern. diese erfahrung war auf körperlicher, seelischer UND finanzieller ebene eine belastung für mich: ich musste mich zwei mal operieren lassen, insgesamt vier wochen mit genähten wunden verbringen, ich war psychisch total am ende, für die tattoos habe ich 70€ und für die entfernung insgesamt 360€, also 430€(!!!) zahlen müssen. für NICHTS. nun ist meine frage, ob ich recht auf schmerzensgeld/schadensersatz habe? eigentlich wollte ich diesem menschen nicht mehr begegenen, aber ich kann das so auf gar keinen fall stehen lassen. ich habe gelitten - auf allen ebenen - und das muss entschädigt werden. was kann ich tun?

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Geld, Blut, Haut, Tattoo, Recht, Tinte, Wunde, Arm, Entzündung, Gesundheit und Medizin, Jura, Narben, Preis, tätowieren
Anzeige wegen Eier werfen an Halloween?

Hallo,
Ich und ein Freund (beide 15) haben jetzt an Halloween uns einen (kleinen) Spaß erlaubt, und zwar sind wir gegen Abend durch die Siedlung gezogen mit 30 Eiern, also 3 Packungen.
Wir haben vorher abgemacht die leeren Packungen im Rucksack zu lassen, damit falls iwas sein sollte nicht die leeren Packungen gefunden werden (im Nachhinein eine generell richtig dumme Idee...) naja auf jeden Fall ist uns irgendwann ein Mann gefolgt und weil das so ziemlich am Ende war und er nicht sonderlich was gemacht hat sind wir ca. 50-100m von ihm Stehen geblieben, er dann auch. Er stand dann hinter einem Stromkasten und hat uns halt hinter her geguckt. Ich hab noch so aus Spaß gesagt der ruft sicher die Polizei... naja wir sind dann weiter gegangen und haben auch noch ein paar Eier geworfen, am Ende der Straße kam aus einer Seitenstraße dann die Polizei, ich hatte das allerletzte Ei in meiner Jacken Tasche und er die 3 leeren Packungen in seinem Rucksack

Die zwei Polizisten haben dann angehalten und nach gefragt wo her wir kommen, er meinte dann von einem Freund. Die dann so was ist im Rucksack und er dann einfach so ja ganz ehrlich „Eier“...  Die Polizisten haben dann unsere Ausweise angeguckt und uns noch ein paar Fragen gestellt, da wir wirklich nicht die einzigen waren in der Siedlung die geworfen haben, haben wir gesagt das der der Ihnen einen Hinweis gegeben hat ja nicht uns gemeint haben muss aber wir auf die Beschreibung passen, sie haben dann noch die Tasche kontrolliert und natürlich nach gefragt was wir damit gemacht haben, wir meinten auch wenn es sich kake anhört wir haben einfach in der Gegend bisschen rum geworfen aber nicht auf Fenster etc. Die meinten dann ok, wir gucken uns dann jetzt mal das beschädigte haus an und gucken nach den anderen die mit Eiern werfen, wir durften dann gehen, sie meinten wir erwarten wahrscheinlich Post.
Und ja ich weiß wirklich das es eine doofe Idee war und ich hatte schon mal 8 Sozialstunden er aber nicht

Was wird uns höchstwahrscheinlich erwarten?
Was sollten wir machen?
Sorry für die Rechtschreibung...
und Danke

Ordnung, Polizei, Halloween, Recht, Anwalt, Streiche, Jura, Ordnungswidrigkeit, Richter, Sachbeschädigung, sozialstunden, Strafe, Bestrafung, vorbestraft
Ist es eine Kollektivstrafe, wenn...?

im Sportunterricht zwei Wähler der Jungs-Teams nicht fähig sind, zwei gleichstarke Teams zu bilden und der Sportlehrer alle Jungs zum abschreiben verdonnert, obwohl nur die wählenden Schüler schuld daran sind?

Wenn ja, ich las mir mal das Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. August 2017 (Nds. GVBl. S. 260)

durch.

Warum steht bei §47 dass dieser aufgehoben wurde?

Eigentlich müsste dort doch folgendes Stehen:

Mitwirkung der Schule an der Erziehung § 47.

(1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der Schulbehörde erster Instanz ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.

(2) Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.

(3) Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.

(4) Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Jugendwohlfahrtsbehörden, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.

Seit wann ist dies so, und ist es noch eine Straftat Kollektivstrafen zu verhängen?

Mit freundlichen Grüßen, D1sc0rd

Sport, Schule, Unterricht, Rechte, Gesetz, Jura, juristisch, Lehrer, Kollektivstrafe

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