Was ist die Definition vom objektiven Empfängerhorizont?

2 Antworten

Der Begriff geht auf § 133 BGB zurück und bedeutet:

Es kommt nicht auf den konkreten Willen des Empfängers an, sondern auf die Sicht eines objektiven Beobachters (objektiven Erklärungsempfängers). Der objektive Erklärungsempfänger ist eine Person, die über das Wissen verfügt, dass man im Rechtsverkehr erwarten kann (sog. Horizont eines verständigen Dritten, objektiver Empfängerhorizont).

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=6&find=Willenserkl%E4rung_Empf%E4ngerhorizont__Empf%E4ngerhorizont

http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/empfaengerhorizont.php

https://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

Nehm dir am besten ein Lehrbuch. Internetquellen sind sowieso nicht zitierfähig.

Die defintion steht in jedem bgb at buch