Wann wende ich CISG an und wann ROM I?

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CISG und Rom I regeln unterschiedliche Sachverhalte, sodass es eine Abgrenzungsproblematik nicht gibt.

Rom I ist Teil des internationalen Privatrechts. Es regelt (nur) die Frage, wann bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt welches Recht anzuwenden ist. Die Verordnung enthält aber keine materiellen Regelungen, also z.B. Schadensersatzansprüche.

Das CISG enthält dagegen materielle Regelungen. Wie der Name schon sagt, geht es um Kaufrecht. Das CISG setzt als Grundvoraussetzung voraus, dass das Recht eines Mitgliedsstaates anwendbar ist (Art. 1 Abs. 1).

Du musst also zunächst prüfen, welches nationale Recht Anwendung findet. Dies tust du mithilfe von Rom I und EGBGB. Erst im zweiten Schritt prüfst du dann, ob das CISG Anwendung findet.

Also es geht um einen Kaufvertrag, der von Parteien verschiedener Staaten geschlossen wird, z.B. Deutschland und Italien.

Muss man zudem eine Unterscheidung treffen ob das Geschäft B2B oder B2C ist?