Darf ein Lehrer mich zum Verrat zwingen?

Hallo Zusammen, folgendes Problem habe ich seit heute :

Ein Mitschüler hat mit einem Computer aus dem Computerraum ein bisschen Mist gebaut ( anstößige Bilder gedruckt über den Drucker des EDV Raumes ) an sich kann mir das ja egal sein aber dieser Computer war vermutlich noch auf meinen Schul Benutzerkonto angemeldet, ich habe aber den Computer Relativ frühzeitig gewechselt ( ca 15min nach Unterrichtsbeginn ) das sollte der Lehrer auch mitbekommen haben leider habe ich halt vergessen mich abzumelden. Das Problem ist nun das der Lehrer nach dem Unterricht nachgeschaut hat mittels Software wer der Täter war ... vermutlich wird er auf meinen Namen stoßen was nun ?

Kann der Lehrer mich zwingen meinen Mitschüler ( sind gut befreundet ) zu verpetzen ?

Kann der Lehrer sagen das ich dafür bestraft werde wenn ich nicht den Täter verrate ?

Kann der Lehrer die ganze Klasse nun bestrafen oder ist das nicht erlaubt, Stichwort Kollektiv Strafe ?

Kann der Lehrer mich sozusagen erpressen ? Damit meine ich mich vor die Wahl zustellen zu petzen oder die Strafe zu bekommen.

Ich habe natürlich Zeugen die für mich aussagen würden aber den Täter würde auch niemand verpetzen, ist ja auch verständlich. Des Weiteren habe ich in der Schulordnung nachgeschaut ob da irgendwas mit Ehrlichkeit steht wurde aber nicht fündig. Falls es noch hilft, ich gehe auf ein Hessisches Gymnasium und bin 18 Jahre alt.

Ich bitte nur um wirklich hilfreiche Kommentare ( keine Moralapostel, keine unnötigen Belehrungen etc. ) , Kommentare die auf Juristischen Gesetze etc basieren wären natürlich ideal. Ich will so gut wie es nur geht auf das schlimmste Szenario vorbereitet sein.

Danke im Voraus

Schule, Recht, Rechte, Gesetz, Schüler, Gesellschaft, Hessen, Jura, Lehrer
Lohnt sich Wirtschaftspsychologie?

Hallo,

ich habe einen Studienplatz für Wirtschaftspsychologie, Jura und Medizin (Medizin im Ausland) bekommen. Ich kann mich einfach nicht entscheiden, was die richtige Wahl für mich ist. Ich würde gerne etwas studieren was relativ kurz ist und wo man trotzdem viel Geld verdienen kann. Jura und Medizin dauern ja doch sehr lange. Mein Problem ist, dass meine Interessen sehr breitgefächert sind. Ich habe Spass am Formulieren von Texten und Fremdsprachen, Politik, als auch an Naturwissenschaften. Deutsch und Bio waren meine besten Fächer während der Schulzeit. Ich habe gedacht, Wirtschaftspsychologie wäre eine gute Alternative. Jedoch kenne ich keinen, der dieses Fach studiert hat. Sind die Berufsaussichten gut und in welchen Bereichen kann man arbeiten? Ich habe schon einige Informationen gesammelt und weiss, dass man z.B im Personal -oder Marketingbereich arbeiten kann. Jedoch würde es mich interessieren, ob hier der ein oder andere vielleicht auch von anderen Bereichen, in denen man als Wirtschaftspsychologe arbeiten kann berichten könnte.

Zudem möchte ich mich nicht auf ein Land festlegen, was ja mit Jura stark der Fall wäre, oder?

Das Wirtschaftspsychologie Studium wäre an einer Fachhochschule, jedoch weiss ich nicht wie die Chancen auf einen Masterstudium stehen, und, ob man diesen überhaupt benötigt, um erfolgreich in das Berufsleben einzusteigen?

Medizin, Studium, Schule, Wirtschaft, Master, Psychologie, Fachhochschule, Jura, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kaum entschuldigte Fehlzeiten, darf der Klassenlehrer so etwas machen?

Guten Tag,

ich besuche zur Zeit die 13. Klasse einer Privatschule. Aus gesundheitlichen Gründen hatte ich dieses Jahr viele Fehlzeiten, für die ich meistens ein Atest in das Fach des Klassenlehrers gelegt hatte, manchmal auch persönlich vorbeigebracht hatte.

Als mich der Klassenlehrer auf die vielen "unentschuldigten" Fehltage ansprach, meinte ich, das ich die Atest in sein Fach gelegt habe.

Er meinte das ihn das nicht interessiert und er die persönlich auf die Hand haben möchte und das innerhalb 2 Tage. Aber da wir ihn nur 2 mal die Woche haben ist das für mich häufig gar nicht machbar. Daraufhin meinte er, dass er die Fehlzeiten alle entschuldigt bzw. ein Auge zudrückt aber ich ab sofort immer ein Atest bei ihm vorlegen muss.

Das er die ganzen Fehlzeiten entschuldigt war aber nicht der fall wie ich feststellen musste.

Als ich dann vom Bafög Amt eine Rechnung von über 1.000€ bekam die Ich zurückzahlen muss, also die Rechnung der gesammten Schulbeiträge, habe ich daraufhin die Fehlzeiten Liste vom Schulleiter angefragt.

Es wurden so gut wie keine Fehltage entschuldigt, nur 11 von 45 Tagen.

(Es waren aber mindestens 35).

Nicht einmal die 2 Wochen wo ich nicht fähig war raus zu gehen, da hat mein Stiefvater das Atest der Sekretärin abgegeben mit der bitte sie dem Klassenlehrer zu übertragen.

Ich bin jetzt mega sauer und koche vor Wut, wie falsch der Lehrer ist. Mit meinem Klassenlehrer ist es auch unmöglich zu verhandeln weil er total stur ist, ein richtiger Hur. Alles läuft nach seiner Nase wie er es will. Ich habe jetzt dummerweise auch keine Kopien von den Atesten gemacht, also kann ich nichts beweisen.

Muss ich den Lehrer damit durchkommen lassen?

Schule, Recht, BAföG, Jura, fehlzeiten, Ausbildung und Studium
Wann ist ein Cover legal?

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zum Urheberrecht.

Ich bin Hobby Musiker und habe in meinem Leben noch nie einen Cent mit Musik verdient und habe es auch nicht vor.

Nun ist es ja so, dass Melodien geistigen Eigentum darstellen können.

Nun unterscheidet man (in meinem beschränkten Fall)

In

A) Cover

Und

B) Bearbeitung eines Liedes.

"Covern

Ein Cover darf selbst keine neuen persönlichen Schöpfungen aufweisen. Das Originalwerk muss getreu wiedergegeben werden, nur rein handwerkliche Änderungen sind möglich.

Eine Coverversion ist eine Neuinterpretation und keine Neuschöpfung. In der Praxis wird häufig darüber gestritten, ob eine Coverversion oder eine Bearbeitung vorliegt.“

"Bearbeiten

„Wenn ein Interpret ein Werk eines anderen Urhebers veröffentlicht und dabei eigene schöpferische Leistungen erbringt, handelt es sich um eine Bearbeitung. Während bei der Coverversion der Originalschöpfer alleiniger Urheber ist, hat ein Bearbeiter selbst Urheberrechte an seinen Werkteilen. Eine Bearbeitung gestaltet das Originalwerk um, fügt neue Ideen hinzu, lässt Teile aus oder verändert einige Teile.

Spätestens, wenn dadurch der Ausdrucksgehalt erheblich vom Original abweicht, liegt eine Bearbeitung vor. Arrangements sind in der Regel ebenfalls Bearbeitungen."

www.alle-noten.de/magazin/urheberrecht-und-musik/

Nun, wenn man ein Lied nachspielt zum Beispiel bei einem Konzert, Auftritt in einer Bar, auf YouTube, oder gar eine Aufnahme auf iTunes und co hochladet, und in irgendeiner einer Art und Weise Geld damit macht muss man selbstverständlich eine Lizenz von dem Urheber einfordern.

Egal ob Cover oder Bearbeitung.

Meine Frage ist jedoch, wenn ich nun mit Freunden ein Lied unserer lieblings Band nachspiele und wir uns aufnehmen, ich den Gitarristen Part spiele, ein Freund den Klavierpart und eine Freundin singt, und wie das Ergebnis auf einer Plattform hochladen (nicht YouTube) wo kein Geld, kein einziger Cent an uns fließt, wir explizit angeben, wer die Urheber sind, und auch explizit angeben, dass wir keine Recht an dem Lied haben, und auch explizit angeben, die original Band, der Urheber alle Rechte an der neuen Version behält, und wenn er will auch löschen kann, wäre unsere Aktion dann legal? Ich meine, wäre das legal zu machen, aber es könnte passieren dass der Urheber die Platform oder gar unsere "Band" die es hochgeladen hat droht zu klagen wenn sie es nicht entfernt,...... aber die Aktion an sich wäre legal, in the first place?

Musik, Cover, Urheberrecht, Jura, Justiz, Künstler, Musiker
Wie kann man in einem Kleingarten Sichtschutz über 120cm realisieren?

Hallo,

ich überlege mir einen Kleingarten anzuschaffen. Natürlich gilt dort das Bundeskleingartengesetz. Der Verein hat schon durchsickern lassen, dass sie das Gesetz nicht ausreizen und einfach froh sind Mitgleider zu bekommen. Ich soll aber nichts machen, was eindeutig nicht erlaubt ist im Gesetz.

Mich stört schon immer die Heckenhöhe von 120cm. Ich würde natürlich gern mehr haben. Wenigstens 180cm, damit man keinen Blicken ausgesetzt ist. Ich weiß, dass das zum Kleingartencharackte rgehört, dass andere Mitglieder in die Gärten schauen können. Wie gesagt, dort nimmt man es nicht so wichtig.

Fragen/Möglichkeiten:

Kann man ganz dumm dreist, weit hinter dem Zaun einfach noch eine zweite Hecke setzen, die dann 180cm hoch ist?

Möglichkeit 2:

Tomatenhochbeet mit Dach und Folie. Das habe ich mal selbst in einem KGV gesehen. Ist kein Bauwerk, ist ein Hochbeet, bietet durch die Folie sichtschutz und wird auch richtig hoch im Garten.

Habt ihr Ideen?

Komischer Weise gibt es noch keine Internetseite, die mal die Lücken im Gesetz aushebelt. Sachverhalte, die eben einfach nicht benannt sind und deshalb nicht verboten werden können. Es sei denn der betreffende Verein schließt sie eindeutig aus in seiner Satzung.

Und bitte keine Antworten "halte dich doch einfach ans Gesetz" - tue ich. Oder "Warum willst Du gleich von Anfang an Probleme machen im Verein" - der Verein und ich sind uns einig.

Beste Grüße

Garten, Jura, Kleingarten, Hecke, Kleingartengesetz

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