Polizeiliches Recht - Verkehrskontrolle?

Vorhin wurde ich von einem Streifenwagen von der Straße genommen. Im Internet steht das die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Warndreieck und Veste kontrollieren darf und Drogentests auf meiner Zustimmung durchführen darf. Sie dürfen aber nicht mein Auto durchsuchen.

Als ich dann kontrolliert wurde ob ich unter Drogeneinfluss fahre: Ich durfte pusten, den Streifen an meinem Gaum und Zunge langziehen und mir wurde in die Augen geleuchtet. Habe ich allem zugestimmt, fand das aber schon etwas übertrieben mich so zu kontrollieren. Natürlich waren alle tests Negativ.

Jetzt kommt aber was mich mächtig gestört hat. Der Polizist wollte in mein Handschuhfach gucken. Ich habe ihn freundlich darauf hingewiesen das er ein Durchsuchungsbefehl benötige und nicht rein gucken darf worauf er mir sagte das er gesehen hat wie mein Beifahrer etwas in das Handschuhfach legte deshalb ein Verdacht besteht und deshalb in das Handschuhfach gucken darf. Mir war es dann auch zu blöd geworden und hab ihm das Fach aufgemacht. Er hat alles rausgewühlt. Meine Powerbank, Batterien die ich noch da hatte, ne tüte Chips und die Sonnenbrille die mein Kumpel gerade in das Fach legte. Anscheinend haben die was anderes erwartet weil die danach noch meinen Kumpel nach Drogen untersucht haben. Die haben uns wie kriminelle behandelt.

Dürfen die überhaupt so meine Mitfahrer kontrollieren? Dürfen die dann auf Verdacht in das Handschuhfach gucken oder ist das immer noch so das sie einen Durchsuchungsbefehl dafür benötigen? Und muss ich so absurd viele Tests machen?

Danke für eure Zeit

Der Polizist darf in das Handschuhfach gucken 60%
Der Polizist darf nicht in das Handschuhfach gucken 40%
Polizei, Recht, Jura, Polizeikontrolle, Verkehrskontrolle, Auto und Motorrad
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.