Jurafall: Prüfung eines bereits Toten inzident?

A, B und C beschließen D auszurauben. Sie schmieden gemeinsam einen Plan. A muss eine Pistole mitnehmen, um den Gegner zu entmutigen, B soll D fesseln und überwältigen und C soll währenddessen im Haus Wertsachen suchen.

Als die drei am nächsten Tag ihren Plan in die Tat umsetzen, klingelt A und als D öffnet hat A bereits die Waffe gezogen und B beginnt über D herzufallen. Alle vier sind im Hausflur. B hat D im Würgegriff, schafft es aber nicht ihn zu fesseln.

Plötzlich erscheint die Ehefrau E und fängt an um Hilfe zu rufen. A schießt in die Decke, doch der Schuss prallt ab und trifft die E. Sie ist sofort tot. Im gleichen Moment kommt C zurück, anscheinend ohne Beute, doch was die anderen nicht sehen er hat eine Uhr im Wert von 10.000€ gefunden.

A,B und C sind total schockiert und verlassen fluchtartig das Haus.

D ist ebenfalls schockiert und panisch. deshalb hat er angst dass die Räuber zurückkehren und erneut Gewalt anwenden könnten. Er nimmt eine Schrotflinte und schießt sofort - ohne Warnruf oder Warnschuss - auf den fliehenden. Der Schuss trifft C, der sofort zusammenbricht und stirbt.

Zu meiner Frage: Ich würde normalerweise C gem §§ 249 I, 250 I Nr.1a, Nr.2, II Nr.1 StGB wegen schweren Raubes prüfen, da C aber von D erschossen wurde fällt der Anspruch doch normalerweise weg?

Wenn aber der Anspruch des Haupttäters wegfällt, kann ich A und B nicht gem §25 II in Mittäterschaft prüfen.

Muss ich C inzident prüfen? und wenn ja wie geht das genau?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Recht, Jura, Rechtswissenschaft, Strafrecht
Ist Fussballspielen durch Kinder auf der Strasse erlaubt?

Wir wohnen in einem kleinen Dorf mit 700 Einwohnern in einem reinen Wohngebiet. Die Strasse die das Neubaugebiet (ca. 25 Häuser) erschliesst ist extrem wenig frequentiert - max. 5-10 Autos pro Stunde. Die Strasse ist extrem schmal und besitzt keinen Bürgersteig. Am Ende der Sackgasse ist ein kleiner Wendehammer. Meine Kinder und die Kinder der Nachbarschaft (alle Kinder sind zwischen 4 und 10 Jahre alt - in Summe ca. 7 Kinder) spielen des öfteren auf der Strasse und dem Wendehammer Fussball. Ein Anwohner der Wendeplatte beschwert sich massiv gegen das Spielen der Kinder und den damit verbundenen "Lärm". Er arbeitet des öfteren im Home-Office und fühlt sich durch die Kinder gestört. Er schickt die Kinder aggressiv von der Wendeplatte weg.

Meine Frage dazu: ist Fussballspielen auf dem Wendehammer erlaubt/toleriert ?

Ich habe dazu schon im Netz recherchiert und folgendes gefunden. Seit 2011 ist Kinderlärm laut Bundesemissionsschutzgesetz nicht mehr als Lärm einzustufen. Kinder unter 14 Jahren können laut sein, dies muss akzeptiert werden. Spielen ist auf Strassen laut STVO §31 eigentlich verboten, aber es soll nach VWV zu §31 STVO nicht dagegen vorgegangen werden, wenn es sich um Spielstrassen oder Strassen mit geringer Verkehrsbedeutung (weniger als 50 Autos pro Stunde) handelt.

Fußball, Recht, Jura, Kinder und Erziehung, Kinderlärm, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, Rechtslage, Straßenverkehrsordnung
Stadt pfändet Konto Rundfunkbeitrag gesetzeswiedrig?

2 Briefe bekommen von der GEZ (Rundfunkbehörde) Androhung auf pfändung - 1 Brief bekommen der Stadt per Post da wir sie nicht angetroffen haben /beim nächstemal brechen wir ihre Tür auf oder pfänden ihr konto- /es war nie jemand hier ich bin ja zuhause und mache ein Onlineseminar..

Folglich 2. Brief der Stadt nochmal pfändungsankündigung und wieder war niemand hier -nichts rein garnichts ist Richterlich abgesegnet und jetzt ist mein Geld auf der Bank eingefroren? Da läuft doch was falsch..

bitte keine sinnfreien Antworten.. nur jemand der sich in der Materie auskennt, Danke

Es geht hier um ein paar tausend Euro

Also keine Antwort konnte mir hier weiterhelfen demnach.. Danke für nichts.. ich hatte schonmal eine Ankündigung da habe ich noch woanders gewohnt und ich habe geantwortet da mir terminlich über pfändungstermine Bescheid gegeben wurde einfach schreiben und nehmen wo RECHTENS nichts zu holen ist.. dass schreit für mich nach nicht nur Körperverletzung!

Nach meinem schreiben an die Finanzbuchhaltung der letzten Gemeinde kam rein garnichtmehr demnach musste komplett neu angemahnt werden und sich der prozess wiederholen da ich hier nichteinmal die möglichkeit hatte stellung zu nehmen!! Ist dieser fall total gesetzeswiedrig - die auflösung dieses falles wird in den kommentaren festgehalten !

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, GEZ, Jura, Jurist, Rechtslage, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen
Kinderwagen - Reklamation nicht stattgegeben trotz Mängel?

Hallo,

wir hatten uns einen Buggy für unseren Sohn im Internet bestellt.Wir entschieden uns für diesen aufgrund der guten Bewertungen und da man ihn in beide Fahrtrichtungen drehen kann.

Der Buggy gefiel meinem Mann überhaupt nicht.Ich dachte er spinnt und benutzte diesen weiter.Leider musste auch ich feststellen das dieser Buggy nicht gut ist.Wir nahmen Kontakt zum Warenhaus auf über welches wir diesen bestellt hatten,schilderten unser Anliegen und die Probleme und sollten diesen dann zurück schicken.

Als Mängel gaben wir folgende Punkte an: 1.der Wagen ist sehr schlecht austariert (ist die Sitzeinheit nach vorne gerichtet ist dieser Wagen extrem kopflastig nach vorn,gerade wenn die Straße uneben ist und man mit dem Rad iwo hängen bleibt), 2.das Regenverdeck stank wirklich extrem nach Chemie was ein Gebrauch nicht möglich machte, 3.die Sitzfläche vom Wagen war so klein,das mein Sohn immer nach unten rutschte und ihn nur der Fußsack auffing und 4.klapperte vorne am Rad etwas (Kugellager?) und 5.stößt man beim gehen ständig mit den Füßen an das Gestell unten ran.

Die Ablehnung der Reklamation wurde begründet,dass eine Reklamation nicht festgestellt werden kann.Wagen wurde sorgfältig überprüft.Verdeck riecht nur leicht und ist unvermeidlich und unbedenklich.Reklamation beruht auf persönlichem Empfinden.Wagen befindet sich in einem sehr guten,mangelfreien Zustand.

Leider ist dies wirklich nicht der Fall.Wir haben uns einen hochwertigen Wagen bestellt und möchten dafür auch Qualität bekommen.Dies ist hier aber nicht gegeben bri diesem Produkt.Ein Wunder das da noch nichts passiert ist ... Wir haben immer hochwertige Wagen,aber noch nie solche Promleme mit der Qualität und Handhabung gehabt.Der Wagen wurde uns jetzt direkt vom Hersteller zurück gesandt.

Wie kann ich weiter vorgehen?Muss ich das hinnehmen und eine Ware behalten die eine Gefährdung für das Kind ist?

Ich danke für eure Antworten.

Recht, Buggy, Jura, Reklamation, Rückgaberecht, Auto und Motorrad
Mit einem schlechten Abitur Rechtswissenschaften in Nrw studieren?

Hallo zusammen,

Ich bin 20 und hab mein Abitur(2017).
Ein Semester habe ich Physik in Bonn studiert und es danach abgebrochen. Hab schnell gemerkt, dass Physik bzw. alles naturwissenschaftliche mir nicht ganz liegt.

Ich hatte eigentlich nach dem Abitur vor, direkt Rechtswissenschaften zu studieren. Nur haben es mir alle ausgeredet bzw. niemand hat so richtig an mich geglaubt. Ich war selbst unsicher und hatte selber Angst vor diesem Studiengang.
Heute bin ich selbstsicherer und will mir diesmal von keinem irgendwas einreden lassen. Ich denke, dass ich das Zeug dazu habe.
Nur spielen meine Abiturnoten bzw mein Schnitt nicht so ganz mit. Ich hab einen Schnitt von 3,4. Muss aber dazu sagen, dass ich das Abitur mit 8 Prüfungsfächern extern unterzogen habe bzw. ohne Hilfe.
Musste den Schüler und den Dozenten gleichzeitig spielen.
Es war hart ... aber ich hab den Scheß in der Tasche. Ich brauche also niemanden der mir irgendwas vorkaut und ich es mir notiere und auswendig lerne.
Zusammengefasst: Ich bin bereit und hab einige Unis entdeckt. Würzburg und Trier sind zulassungsfrei.
Auch wenn ich von den Unis aus meiner Nähe (Köln) eine Absage erhalten sollte, kann ich trotzdem irgendwo Jura studieren (auch wenn ich weit weg muss).

Ich wollte trotzdem fragen, ob ich eine Uni in NRW oder Nähe Köln finden könnte, die mich zulassen würde. Hab von Bielefeld gehört. Alle wurden zugelassen. Aber ob das auch für Wintersemester 2018 gilt? Ich bin offen, in fast ganz Deutschland zu studieren. Aber in die neuen Bundesländer würde ich doch eher meiden wollen.
Meine ehemaligen Lehrer haben nicht besonders positiv über den Osten geredet. Auch die Medien beeinflussen einen sehr.
Also die Angst ist da :D

Zur eigentlichen Frage: Hab ich eine Chance in NRW (oder Umgebung) oder kann ich mich auf Trier/Würzburg einstellen?
LG euer Finn

Schule, Jura, Universität, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Fremde Leute wollen Party im Hinterhof. Zugang nur durch meinen Flur? Brandschutz?

Ein kleiner juristischer Fall zum Knobeln, in den ich mehr verstrickt bin als ich das eigentlich möchte...;-)

Der Besitzer eines Ladenlokals hat ein im Hinterhof befindliches Gebäude gemietet. Dieses wurde grundsaniert, jedoch keine Rettungswege ausgeschildert, keine Brandmeldeanlage installiert. Die Räumlichkeiten sollen als Proberäume genutzt werden, sind aber noch nicht fertig gestellt.

Nun soll dort eine Party stattfinden mit ca. 100 Leuten. Lediglich die sporadischen Nutzer dieser Räume kennt der Ladenbesitzer und hat trotzdem zugesagt.

Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.

Ist diese Party überhaupt zulässig? Es existiert kein Rettungsweg und die Haustür des Mietshauses würde die ganze Nacht wohl geöffnet sein. Da das Haus in der direkten Nähe einer Partymeile steht, ist damit zu rechnen dass auch ungebetene Gäste den Hausflur betreten. Da die Gäste eh unbekannt sind dürfte es schwierig werden zu unterscheiden, wer da noch dazu gehört.

Außerdem ist natürlich von einer erheblichen Lärmbelästigung auszugehen wenn 100 betrunkene Menschen den Zugang durch den Hausflur nutzen.

Muss ich als Mieterin das so hinnehmen? Ich mache mir schon Sorgen um meine Sicherheit. Ich möchte gerne schlafen und habe ungern 100 völlig fremde bekiffte und betrunkene Menschen im Hausflur.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Wirklich!

Alkohol, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Baurecht, Jura, Ruhestörung, Versicherungsschutz
Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

Recht, Anwalt, Gericht, Abofalle, Jura, Kündigungsfrist, Mahnung, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Abonnenten
Jobangebot aber keinen Führerschein / Arbeitsamt?

Hey Freunde,

zuallererst: ich bin 20 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter zusammen. Sie bezieht ALG2 somit bin ich auch in der Bedarfsgemeinschaft.

Nun ist es so, dass ich einen Job als Kurier bei einem Paketunternehmen hätte. Dieser Job ist besonders Lukrativ für mich, da die Vergütung mir helfen würde meine Ziele zu erreichen.

Ich möchte arbeiten gehen wie jeder andere, Geld zur seite legen und in meine Zukunft investieren. Zudem möchte ich endlich diesen Schritt ins Erwachsen werden machen, mir eine Wohnung mieten und selbstständig werden.

Die einzige Hürde wäre der Führerschein, den ich zwingend bräuchte. Ich habe jede Fahrschule in meiner Stadt abgeklappert und nach Finanzierungsmöglichkeiten gefragt aber das Günstigste Angebot wäre 200€ im Monat was für mich Unmöglich wäre.

Ich arbeite zurzeit auf 450€ Basis und verdiene ca. im Schnitt 200-300€ im Monat, wobei mir von meinem Lohn nur 100€ im Monat übrig bleibt, womit ich komplett eingeschränkt bin.

Heute Morgen war ich beim Arbeitsamt und mir wurde mitgeteilt, dass er mir unter diesen Bedinungen bezahlt werden würde, um den von mir gewünschten Job auszuführen:

- ich muss einen Arbeitsvertrag vom Paketdienst vorlegen, wo drin steht das ich mindestens 2 Jahre befristet oder komplett unbefristet übernommen werde.

- ich angenommen werde sobald ich den Führerschein habe.

So, nun schmeisst der Arbeitgeber es zurück aufs Arbeitsamt und sagt, wir können dir keinen Arbeitsvertrag geben ohne einen Führerschein. Klauseln können wir auch nicht reinschreiben. Wir werden dich aber nehmen sobald du deinen Führerschein hast. Das Arbeitsamt schmeisst es wieder auf den Arbeitgeber und sagt ohne Arbeitsvertrag, zahlen wir dir keinen Führerschein..

Die sache ist so, ich hab es meinem Berater im Arbeitsamt auch gesagt, ich will den Führerschein nicht geschenkt haben. Ich will ihn zurückzahlen, nur bräuchte ich Ihre hilfe.

Was kann ich in dieser Situation tun?

Ich danke euch

Noch eine kleine Frage:

Ich bekomme auch ziemlich viele Jobangebote vom Jobcenter zugeschickt, die mir Stellen anzeigen die meist +20KM weit entfernt sind von mir. Diese Stellen könnte ich auch nicht über Öffentliche Verkehrsmittel erreichen und jemanden der mich fährt habe ich auch nicht, ich verstehe nicht wieso die mir diese Stellen zuschicken?

Arbeit, Geld, ALG, Arbeitsamt, arbeitslos, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium
Mit 20 Jahren Jura studieren. Ist das zu spät?

Hey Leute,

Ich beende dieses Jahr mit 18 mein Fach Abitur (schulischer Teil) und hatte danach eigentlich vor erst mal ein 6 monatiges Praktikum zu machen um danach an einer fh Wirtschaftsrecht zu studieren.

Wirtschaftsrecht will (wollte) ich studieren da ich eine Alternative für Jura gesucht habe.

Jura finde ich aber halt interessanter und wäre halt eigentlich auch die 1. Wahl da ich aber nur das Fach abi mache ist dies nicht möglich.

2 Jahre dran hängen um dann das volle Abitur zu haben und Dann 7 Jahre zu studieren um als Anwalt zu arbeiten, ist das denn dann noch sinnvoll mit 20 Jahren ?

Mit 27 erst zu arbeiten ist das nicht zu spät ?

Oder ist ein Job als Unternehmensberater für juristische Fragen nach einem Wirtschaftsrecht Studium sinnvoller ?

Ich möchte halt aufjedenfall was mit Gesetzen machen :D Anwalt zu werden war schon seit klein auf mein Wunsch und seit dem ich auf meiner Wirtschafts-Berufsschule das Thema Wirtschaftsrecht hatte bin ich mir zu 100% sicher, dass ich was mich Gesetzen machen möchte.

Nur stellt sich dann wieder die Frage ...

Was würdet ihr mir raten ?
Und bitte keine unnötigen Kommentare wie „das musst du selbst entscheiden“
Nehmt ruhig kein Blatt vor den Mund und sagt was ihr wirklich denkt egal ob positiv oder negativ.

Danke für jede hilfreiche Antwort !
Mfg

Studium, Schule, Fachhochschule, Jura, studieren, Universität, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftswissenschaft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Hund treten als Gefahrenabwehr legitim?

Meine Frage ist theoretisch zu verstehen.

Mal angenommen ich laufe im Park tagsüber entlang und ich sehe so ca 20m von mir entfernt eine Frau die mit ihrem angeleinten, mittelgroßen Hund gassi geht.

Ich sehe, dass der Hund mich im Blick hat und anfängt laut zu bellen und mich nicht aus den Augen lässt. Der Hund fängt an sich gegen die Leine zu lehnen (wie Hunde das so machen wenn sie dringen nach vorne gehen wollen aber von der Leine zurückgehalten werden). In dem Moment reist die Leine und die Frau ruft noch ihrem Hund dauernd hinterher "bleib stehen" oder "komm her" oder sowas.

Der Hund reagiert nicht und rennt ohne Umweg sofort auf mich zu.

Ich weiß dass es immer heißt man soll ruhig bleiben und jeder Hunderbesitzer der Welt versichert einem immer wieder dass er niemals zu beißen würde.

Aber wäre es rechtlich legitim diesem Hund, wenn er bei mir angekommen ist, volle breitseite ins Gesicht zu treten, Verletzungen beim Hund oder sogar den Tod in Kauf zu nehmen?

Ich persönlich würde wahrscheinlich auch eher ruhig bleiben, da ich schon ein Hundemensch bin, und der Hundebesitzerin hinterher ein paar Worte erzählen aber die Frage ist ob ich mich strafbar gemacht hätte wenn ich den Hund mit einem sauberen Trick einfach das Gesicht zerstöre? Wichtig: der Hund hat noch nicht gebissen. Die Besitzerin könnte also hinterher aussagen, dass der Hund gar nichts getan hat (was faktisch auch stimmt) und dass er wirklich nur spielen wollte.

Klingt grausam aber wenn ich zbs eine 3jährige Tochter hätte, die in diesem Szenario neben mir steht, würde ich das definitv eher tun als einfach ruhig zu bleiben und zu hoffen..

Danke schonmal für euren Input aber verzichtet bitte auf irgendwelche Tipps, wie man sich verhalten sollte :) es geht mir wirklich nur um den Aspekt der Gefahrenabwehr und rechtlichen Konsequenzen, danke.

Tiere, Hund, beißen, Jura
Konsequenzen von Seiten der Führerscheinstelle?

Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.

Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem Verweis es an die führerscheinstelle zu melden

Ich habe immer jegliche aussage zum konsum verweigert. Darüber hinaus habe ich mich im internet schlau gemacht und gelesen, dass entweder regelmäßiger Konsum (auch ohne Bezug zum Strassenverkehr) vorliegen muss oder gelegentlicher konsum (ohne trennvermögen zum strassenverkehr) um Konsequenzen durch die führerscheinstelle zu erfahren. Da ich jedes mal zu fuß unterwegs war, scheidet der erste Punkt aus. Jedoch reicht es wohl, innerhalb einer, i kurzen Zeit mehrmals mit cannabis erwischt zu werden um regelmäßigen Konsum zu unterstellen. Daher wollte ich fragen ob die Abstände, in welchen ich erwischt wurde als "kurze zeit" gelten oder ich sonst irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden. Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle "genervt" dass ich bis zum ende des Verfahrens (wo ich im Oktober 2016 erwischt wurde) warten muss bis ich den führerschein ablegen darf ( habe ihn jetzt). damals hat es ein anwalt geklärt ( und ich weiss nicht genau wie). Ich lebe darüber hinaus in Schleswig-Holstein.

Habt ihr daher eine Antwort auf meine Befürchtungen

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Betäubungsmittel, Cannabis, Fahrerlaubnis, Jura, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz
Retour gegen meinen willen?

Alles steht in der Mail erklärt! danke im vorraus!

Liebes Media markt Team,

es handelt sich bei meinem Anliegen um die Bestellungen 370xxx und 370xxx. Im Zustell verlauf ist klar und deutlich zu entnehmen das ich !angeblich! keinen Namen an meiner Haustür hatte

und das in 3 Zustell versuchen, was eindeutig eine Frechheit ist. Wieso stellt man ein Paket 3 mal zu, obwohl man angeblich weiß das dort keine Klingel ist? Und wieso wird es nicht an eine Packstation oder Poststelle abgegeben?

DHL hat mich auf gut deutsch gesagt verarscht und nun bin ich der Geschädigte. Ich telefoniere seit Tagen mit DHL und den im vergleich dazu sehr netten Mediamarkt Serviemitarbeitern hin und her da mir wirklich SEHR wichtig ist das ich meine Bestellung bekomme.

Ich müsste um selbigen bestellungen zu machen nochmal knapp 80€ zuzahlen, nur weil ein DHL Bote seinen Job nicht richtig ausgeführt hat. Der Beweis das alles mit rechten dingen zuging ist Bestellung NR. 369xxx, welche ganz normal bei mir ankam.

DHL log mich an der Hotline an der Zusteller sei krank geworden, Mediamarkt hätte meinen Namen falsch geschrieben etc. 

Ich bitte sie von ganzem Herzen darum die Bestellung an einen Markt oder Packstation in meiner Nähe zu senden damit ich endlich meine Bestellungen kriege, für die ich solange kämpfe und ich wäre sogar bereit die Portokosten zu Tragen!

Mit freundlichen Grüßen Ajdin Hakic

Mediamarkt stellt sich quer und verweigert das ganze nochmal rauszuschicken und DHL genauso! Was kann ich tun?!

Wirtschaft, Recht, Anwalt, BGB, Handel, Jura, Justiz, Media Markt

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura