Kann man für den Hitlergruß belangt werden, wenn es sich nur um eine zufällige Gestengleicheit handelt?

9 Antworten

soweit ich weiss, liegt noch kein Grundsatzurteil oder gesetz vor, welches den korrekten Winkel beim Rechtsabbiegen vorschreibt, wenn Du es absichtlich wie einen Gruss aussehen lässt, ist es wohl grenzwertig und Du solltest es nur zuhause

machen :-))) wenn du es denn brauchst

ich beim Fahrradfahren beim Rechtsabbiegen die Hand zum Gruß hebe.

Äh ... - wie zeigst Du denn an?

Bei besagtem Gruß hebt man die Hand doch nach vorne und oben (deutlich über Schulterhöhe), beim Abbiegen zeigt aber nach rechts und eher unten (zumindestr unterhalb Schulterhöhe) - da liegen mindestens 90° dazwischen, wie kann da "eine zufällige Gestengleichheit" entstehen?

Wäre so nicht strafbar, aber ich wüsste nicht warum man beim rechtsabiegen diese Gestik macht, normalerweise zeigt man nach rechts.

Mir wird gesagt dass ich beim Fahrradfahren beim Rechtsabbiegen die Hand zum Gruß hebe.

Aha, und Linksabbiegen auch?

Linksabbiegen ist für linke Führer und Rechtsabbiegen für den rechten?

(und schreibt man da das r jetzt goß oder klein?)

Viel wichtiger ist, ohne Hitler kein Führerschein, den man als Führer eines Kraftfahrzeuges stets dabei haben muss.

(Der wahre Grund für die Rechtschreibreform war eigentlich, dass man die ss am ende dieses vorherigen Satzes schreibt - und ach ja Elvis und Flacherde und Mondlandung, Freimaurer.... die Illuminati auch...... und all solche Dinge, nicht vergessen....)

Wenn Du irgendwas dazu noch sagen willst, wenn Du den Arm hebst, wie wärs mit "ave cäsar". Das geht.

Und die Pozelei-eiei wird Dich dafür nicht belangen, es sei denn du brüllst auch noch SIEG HEIL! oder sowas dabei, obwohl, das geht auch aus Versehen.......

https://www.youtube.com/watch?v=U_SwFHtgJCQ

wird der Hitlergruß in einem nicht nationalsozialistischen Kontext gebracuht , ist er nicht strafbar- in deinem Fall kann man noch nicht mal von Absicht sprechen