Hallo,
ich arbeite mich grade durch einen AGB Fall im Zivilrecht. Dabei nimmt ein gewisser A an einem Fahrrad-Rennen teil. Die AGB (bzw. Wettbewerbsbedingungen) die durch den Fahrrad-Verein veröffentlicht werden schließen jedoch Haftung an Körper und Fahrräder aus. Dies ist laut AGB-Kontrolle unzulässig und somit ist diese Klausel in den AGB ungültig.
Jedoch wird in den AGB auch beschrieben, dass es zwischen dem Verein und den Teilnehmern NICHT zu einem Vertrag kommt. Aber AGB kommen doch nur Kraft eines Vertrages zu stande oder irre ich mich da? Welche Art Verhältnis besteht denn zwischen Wettbewerbssteller und Teilnehmer?
Danke für Antworten!