Darf ein Busfahrer rechtlich gesehen, wenn man des Ausweis vergessen hat, die Mitfahrt des Kunden verweigern(Begründung bitt e)?

11 Antworten

Nein, eigentlich nicht.

Ganz einfach, wenn du ein gültiges Ticket hast, muss er dich automatisch mitfahren lassen... Also so sehe ich dass und von mir wollte bis jetzt auch noch nie jemand den Ausweis sehen.


mondfaenger  19.06.2018, 07:22

Dann hattest du eben bis jetzt noch nie einen Fahrausweis, der nur zusammen mit Ausweis gültig ist.

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archibaldesel  19.06.2018, 07:40

Das ist falsch, Monatskarten sind personalisiert und nicht übertragbar.

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Stadewaeldchen  19.06.2018, 08:25
@archibaldesel

Nicht zwingend, es gibt vielerorts übertragbare Monatskarten, im VRR z.B. das Ticket 2000. Das kann man an dritte weitergeben und die dürfen dann damit auch fahren.

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Wenn die Fahrkarte auf dich persönlich läuft, ja.

Da kann er Stichproben machen.

Bei einer Kontrolle durch Kontrolleure wäre das auch so.

Selbstverständlich, schließlich verfügst du entweder über keinen gültigen Fahrtausweis, oder du kannst dich nicht als die berechtigte Person legitimieren.

Kommt drauf an ...

Viele Dauer-Fahrausweise - z. B. Monatskarten - sind "personalisiert" /  "nicht übertragbar", d. h. es darf damit nur eine bestimmte Person fahren. (Es gibt dazu dann manchmal auch eine "übertragbare" Version, die ist aber teurer ...)

Diese Fahrausweise haben dann entweder selber ein Passfoto, oder es steht drauf "Gültig nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis".

Bei solchen Fahrausweisen darf der Busfahrer die Mitfahrt nicht nur verweigern, wenn man den Ausweis vergessen hat, rein rechtlich muss er es sogar - denn ohne Ausweis ist dieser Fahrschein eben nicht gültig und nicht mehr wert als ein leerer Zettel ... (Oder Du musst eben dann für diese Fahrt eine normale Fahrkarte kaufen, dagegen kann der Fahrer nichts sagen und muss Dich mitnehmen.)

Außerdem kann der Fahrer bei vergünstigten Tickets (z. B. für Kinder oder Senioren) einen Nachweis verlangen, dass man zu dieser Vergünstigung berechtigt ist (z. B. jung oder alt genug)  - dazu ist dann auch meist ein Ausweis o. ä. von Nöten. (Oder man muss eben auch hier einen normalen Fahrschein kaufen, auf die Ermäßigung verzichten.)

Bei "normalen" Einzel-Fahrkarten ist ein Ausweis nicht nötig, keinen dabei zu haben ist dann kein ausreichender Grund, die Fahrt zu verweigern.

Wie schon von anderen gesagt besteht ein berechtigter Grund wenn du eine personenbezogene Fahrkarte hast. Diese ist ohne Ausweis ungültig (könnte ja z.b. gestohlen sein) somit darf der Fahrer dich nicht einmal mitnehmen.

Aber solange du ne gültige Fahrkarte hast die kein Ausweis benötigt gibt es für den Fahrer keinen Grund dich nicht mitzunehmen.

Die rechtliche Grundlage sind die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.


MaryLynn87  19.06.2018, 08:19

Doch es gäbe da schon Gründe die Mitfahrt auch mit gültiger Karte zu untersagen. Wenn der Möchtegernfahrgast zb derart betrunken ist und randaliert, dann kann der Fahrer den Gast auch aussteigen lassen!

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FouLou  19.06.2018, 08:23
@MaryLynn87

Jup das geht natürlich auch. Ich hab mich auf die Fahrkarten Sache konzentriert. Allgemein kann man ein Nichteinhalten der Beförderungsbedingungen als Grund anführen einen rauschmiss zu rechtfertigen.

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