Kurze Pause vor dem Studium (Jobcenter)?
Wenn man momentan arbeiten geht und im Wintersemester, sprich ab 01.10.2020 anfangen möchte zu studieren und zum 31.08.2020 bereits eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kann, wie wahrscheinlich ist es dann, dass das Jobcenter einen zwingt für 1 Monat arbeiten zu gehen, obwohl schon sicher ist, dass man nach der einmonatigen Pause studieren geht.
In meinen Augen lohnt sich das nicht. So gesehen steht man dem Arbeitsmarkt ja nur für einen Monat zur Verfügung.
Und ja man kann auch so kündigen, dass kein ganzer Monat dazwischen liegt, aber das ist in diesem Fall so gewollt. ;)
3 Antworten
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Ob sich das in deinen Augen lohnt oder nicht musst du selber gar nicht entscheiden, dass übernimmt dann dein SB - für dich, sollte sie / er dann auch deiner Ansicht sein, dann steckt man dich ggf.für diese Zeit in eine Maßnahme, mit etwas Glück werden gar keine Forderungen gestellt, weil der Zeitraum übersehbar ist.
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Hm, das Jobcenter zwingt dich ja nur irgendwas zu tun, wenn du Leistungen erhalten willst. Welche Leistungen willst du denn? ALG 1 oder ALG 2?
Wenn man selbst kündigt, hat man beim ALG 1 wahrscheinlich 12 Wochen Sperrzeit, d.h. man kriegt sowieso kein Geld.
ALG 2 ist auch aufwendig zu beantragen. Das lohnt sich wegen 1 Monat sicher nicht.
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In meinen Augen lohnt sich das nicht.
In meiner Familie haben alle nach dem Abitur gearbeitet um sich etwas Geld zu verdienen, obwohl keiner von uns vom Geld der Allgemeinheit lebte.
Insofern finde ich es spannend, wie man auf die Idee kommen kann, dass lohne sich nicht.