Muss der Vermieter die Mietbescheinigung fürs Jobcenter ausfüllen?

4 Antworten

Oh, die Sache mit der Bedarfsgemeinschaft ist, dass die Leistungen vom Jobcenter gekürzt werden.

Bist Du über 25 Jahre alt ist es nicht unbedingt möglich eine Bedarfsgemeinschaft zu kontrollieren.

Deine Mutter und Du solltet nicht gegenseitig füreinander einstehen.

Ihr solltet einen Untermietvertrag abschließen.


Userin49578 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 00:16

Die Wohnung läuft über meine Mutter. Und nach einem Telefonat mit dem Vermieter, meinte der: "Wir haben einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, der ein Untermietverhältnis gänzlich ausschließt."

So kann ich doch nichts mehr machen, da die Bude ja dem Vermieter gehört.

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BVBDortmund  22.12.2019, 08:54
@Userin49578

So stimmt es nicht. Der Vermieter kann Deiner Mutter eine Zuzugsgenehmigung ausstellen. Wenn die Wohnung ziemlich klein ist und der Vermieter Deinen Einzug verhindern will, dann sollte Deine Mutter dem Vermieter sagen, dass Du nur vorübergehend dort wohnen wirst.

Deine Mutter hat Vertragsfreiheit und kann einen Untermietvertrag oder Beherbergungsvertrag mit Dir machen, dagegen kann der Vermieter nichts machen, wenn er sowieso Deinen Einzug genehmigt hat.

Die Unterkunftskosten zahlt das Jobcenter, ohne Abschläge, also so wie es im Vertrag steht.

Gut ist auch dem Jobcenter eine eidesstattliche Bestätigung auszustellen, demnach steht Deiner Mutter und Du nicht für einander ein.

Seit ihr keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft, bekommst Du mehr Geld vom Jobcenter.

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Das ist von der Konstellation her gar nicht so einfach... ich gehe mal davon aus, dass Du über 25 bist... dann verhält es sich folgendermaßen:

1) Wenn Deine Mutter sagt: "Sohn, Du kannst umsonst bei mir wohnen", dann ist es ganz einfach. Du bekommst vom Jobcenter die Regelleistung i.H.v. 432,-€ und die Kranken- und Pflegeversicherung gesponsert.

2) Wenn Deine Mutter aber Miete von Dir als Untermieter haben will und das soll für Dich der Steuerzahler abdrücken, dann muss das geprüft werden. Dafür muss das Amt dann wissen und haben:

  • Genehmigung zur Untervermietung schriftlich von Deinem Vermieter an Deine Mutter als Hauptmieterin (das ist unverzichtbar als Nachweis)
  • Hauptmietvertrag zwischen dem Vermieter und Deiner Mutter
  • Mietbescheinigung von dem Vermieter (für Deine Mutter) vollständig ausgefüllt
  • Untermietvertrag zwischen Dir und Deiner Mutter

Wenn das Jobcenter diese 4 Angaben/Nachweise hat, dann können Deine Kosten der Unterkunft berechnet werden und es kann geprüft werden, ob und wieviel davon von der Allgemeinheit übernommen werden kann.

Wenn Du volljährig bist und bei Deiner Mutter wohnst, muss die Mutter die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen.


Userin49578 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 16:56

Das Amt will aber keine Wohnungsgeberbescheinigung, sondern eine Mietbescheinigung. :)

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Guekeller  21.12.2019, 17:06
@Userin49578

Dann seid Ihr vermutlich eine Bedarfsgemeinschaft. Der Vermieter muss lediglich die Höhe der Miete bestätigen, also unterschreiben

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Userin49578 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 17:07
@Guekeller

Genau eine Bedarfsgemeinschaft und danke für die Antwort.

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Kannst du auch ausfüllen. Er und du müsst aber jeweils unterschreiben.