hallo,

ich hab mich jetzt ne halbe ewigkeit durchs netz gewühlt, aber ich finde irgendwie keine eindeutige quelle. vlt kann mir hier wer helfen.

ich wohne seit 1,5 jahren mit meiner freundin zusammen. eine woche vor dem zusammenziehen hat mit mein AG betriebsbedingt gekündigt.

Hab dann übers amt ne weiterbildung gemacht und zusammengerechnet 1 jahr alg 1 bezogen.

hab im november n neuen job gefunden, weswegen wir uns dann für ein kind entschieden haben (bin 42, sie 34). hat auch direkt geklappt. im märz wurde ich leider wieder entlassen (coronabedingt) und bin nun wieder auf der suche.

meine freundin verdient sehr gut, deswegen habe ich mir den alg 2 antrag bis jetzt auch gespart, da wir ausgerechnet hatten und das zumindest am telefon bestätigt wurde, dass ich nichts bekomme. nichtmal die krankenkasse.

jetzt zu den eigentlichen 2 fragen:

wenn sie demnächst elterngeld bekommt (1800 €) und ich dann den alg 2 antrag stelle, wird dann bei ihr nur auf das einkommen, also die 1800 € geschaut, oder muss sie auch ihre ersparnisse offenlegen?

wenn sie ein jahr elterngeld beziehen möchte, kann das "jemand" verbieten, oder mir alg 2 verweigert werden, weil es ja "nicht nötig" ist, dass wir beide daheim sind?

natürlich hoffe ich, bis dahin was neues gefunden zu haben und den antrag gar nicht stellen zu müssen.

danke für eure antworten