muss partnerin bei hartz iv ersparnisse offenlegen?
hallo,
ich hab mich jetzt ne halbe ewigkeit durchs netz gewühlt, aber ich finde irgendwie keine eindeutige quelle. vlt kann mir hier wer helfen.
ich wohne seit 1,5 jahren mit meiner freundin zusammen. eine woche vor dem zusammenziehen hat mit mein AG betriebsbedingt gekündigt.
Hab dann übers amt ne weiterbildung gemacht und zusammengerechnet 1 jahr alg 1 bezogen.
hab im november n neuen job gefunden, weswegen wir uns dann für ein kind entschieden haben (bin 42, sie 34). hat auch direkt geklappt. im märz wurde ich leider wieder entlassen (coronabedingt) und bin nun wieder auf der suche.
meine freundin verdient sehr gut, deswegen habe ich mir den alg 2 antrag bis jetzt auch gespart, da wir ausgerechnet hatten und das zumindest am telefon bestätigt wurde, dass ich nichts bekomme. nichtmal die krankenkasse.
jetzt zu den eigentlichen 2 fragen:
wenn sie demnächst elterngeld bekommt (1800 €) und ich dann den alg 2 antrag stelle, wird dann bei ihr nur auf das einkommen, also die 1800 € geschaut, oder muss sie auch ihre ersparnisse offenlegen?
wenn sie ein jahr elterngeld beziehen möchte, kann das "jemand" verbieten, oder mir alg 2 verweigert werden, weil es ja "nicht nötig" ist, dass wir beide daheim sind?
natürlich hoffe ich, bis dahin was neues gefunden zu haben und den antrag gar nicht stellen zu müssen.
danke für eure antworten
bitte lasst die polemik außen vor und bleibt sachlich. ich bin kein fauler sack, der sich gerne von seiner freundin aushalten lässt. ich bin mich fleißig am bewerben! in einem monat bekommt es kaum einer hin, sofort n job zu bekommen.
4 Antworten
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.
So steht es in SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 2.
Das Einkommen jedes Partners wird, bevor es berücksichtigt wird, bereinigt um die hier genannten § 11b Absetzbeträge.
Das Vermögen jedes Partners wird, bevor es berücksichtigt wird, bereinigt um die hier in SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen genannten
- nicht zu berücksichtigenden Beträge laut Absatz 3, und der Rest um die
- abzusetzenden Beträge in Absatz 2.
Wer mehr hat, gilt derzeit nicht als bedürftig. Wer höhere Absetz-Beträge befürwortet, möge dies seinem Bundestags-Abgeordneten nahelegen - oder seinen Kandidaten für die Bundestagswahl am 26. September 2021.
Er kann natürlich auch das Bundesverfassungsgericht befragen, aber hat das nicht schon darüber entschieden?
Gruß aus Berlin, Gerd
SGB I Dritter Titel Mitwirkung des Leistungsberechtigten schreibt in § 60 Angabe von Tatsachen:
"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
- alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen [...]
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden."
Hinzu kommt Absatz 4 § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter SGB II für den Partner des Antragstellers auf ALG II.
Und das Gericht urteilte anders, als in diversen Presseverlautbarungen zu lesen ist, nämlich so:
"[...] das Vorliegen einer Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 SGB II [...] ist nach Aktenlage jedoch streitig."
Außerdem bemängelte das Gericht das Fehlen einer "rechtsfehlerfreien Aufforderung zur Erteilung der Auskunft."
Drittens greift für den Partner nur Absatz 1 Nr. 1 § 60 SGB I mit seinem Verlangen nach Auskunft, nicht aber Nr. 2 mit seinem Verlangen nach Belegen, und auch nicht Absatz 2 mit seinem Verlangen nach ausgefüllten Vordrucken:
"In der Rechtsprechung des BSG (siehe nur BSG, Urteil vom 24.02.2011, a. a. O.) ist geklärt, dass der Leistungsträger von einem Partner, der selbst keine Leistungen beantragt, nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur die Erteilung von Auskünften, nicht aber die Vorlage von Belegen verlangen kann." (Bitte weiterlesen!)
ihr seit eine bedarfsgemeinschaft. somit wird selbstverständlich auf ihr erspartes geschaut und auf das einkommen von 1800 euro. wenn sie erspartes über dem freibetrag hat (150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuelle anschaffungen) dann muss dies erst aufgebraucht werden bis zum freibetrag.
alg2 bekommst du nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. es wird also zeit das du in die gänge kommst und dich endlich wieder in arbeit begiebst. du bist deiner freundin und dem kind demnächst zum unterhalt verpflichtet. wie wirst du das leisten? oder soll deine freundin dich weiter aushalten?
das einkommen deiner freundin ist sehr hoch. die wahrscheinlichkeit für leistungen nach alg2 für dich sind sehr gering
ich will ja arbeiten gehen, was soll das? ich sitz hier nicht rum und schaukel mir die eier und lass mich aushalten. so hab ich mir das sicherlich nicht gewünscht und schön ist das für mich auch nicht.
in nem monat n neuen job finden ist auch nicht einfach mal erledigt.
ich stehe dem arbeitsmarkt zur verfügung.
kannst du mir n link schicken, wo das mit den ersparnissen steht?
ich muss keinen extra unterhalt für das kind zahlen. wir wohnen zusammen.
google ist auch dein freund. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
du beziehst seit einem jahr alg1 und kommst nicht in die gänge arbeit zu suchen. sorry aber es dauert keine woche bis du einen job findest. du müsstest nur mal anfangen
bitte lies richtig. ich hab alg 1 bezogen. hab ne weiterbildung übers amt gemacht (die ging auch nicht sofort los und dauerte 6 monate) und danach auch wieder was gefunden.
ich find es unverschämt, dass ich hier so angegriffen werde und nicht auf die frage eingegangen wird
du wirst nicht angegriffen. ich finde deinesgleichen nur abstoßend, die meinen das der staat sie ständig aushalten muss, obwohl sie genügend einkommen in der familie haben. also kümmer dich um arbeit. wie gesagt, es dauert keine 3 tage und du hast einen job. eventuell sogar mehrere, wenn du dir mühe geben würdest.
du greifst mich total an und sagst ich sei faul und würde mir keine mühe geben. ich hab in dem monat jetzt schon 30 bewerbungen verschickt. kann mich auch schlecht auf jobs bewerben, wenn ich dafür keine qualifikation habe.
was soll das mit dem ständig? ich hab fast mein ganzes leben lang gearbeitet und jetzt halt mal pech gehabt. vorher noch nie leistungen bezogen.
30 bewerbungen in einem monat?`wow du verausgabst dich ja richtig mit einer bewerbung pro tag. die verschicken normale menschen an einem nachmittag. du musst dich auf alles bewerben, egal ob es deiner quali entspricht oder schlechter ist deiner meinung. du giltst ja bereits als ungelernter beim jobcenter, nachdem du 1,5 jahre garnix gemacht hast.
wow du hast dein ganzes leben lang gearbeitet - ja das tun alle anderen auch, die ruhen sich nur keine 1,5 jahre erstmal aus auf staatskosten. aber auch egal. komm in die gänge und such dir endlich arbeit. dich greift keiner an, es sind nur fakts
bitte komm mal in der realität an. ich brauch doch keine bewerbung auf n manager posten im büro schreiben, wenn ich koch bin. köche werden aktuell ja auch händeringend gesucht...
nö du kannst bewerbungen in alle richtungen schreiben: auf den bau, im supermarkt pakete schleppen, bei diversen versendern zum paket stappeln oder austragen, gartencenter suchen regalstapler etc. gibt jobs wie sand am meer.
das habe ich auch getan und warte auf antwort. es gibt halt auch nicht so viele vollzeitstellen. oft wird da nur was für 450 € gesucht.
es gibt genügend vollzeitstellen. du musst halt einfach mal bewerbungen raus schicken.
Wahrscheinlich werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Damit müsst ihr darlegen dass ihr beide euch nur über Arbeitslosengeld II finanzieren könntet.
Wenn Vermögen über das schutzvermögen für euch beide in der BG vorhanden ist, wird es kein oder nur anteilig arbeitslosengeld II geben
sie bekommt ja elterngeld statt ihres gehaltes und will ja selbst auch kein geld vom amt. da wir ja wirklich ne bg sind, frag ich mich halt, ob sie auch ihre ersparnisse für mich "opfern" müsste. fände das schon ziemlich heftig.
ihr seit eine bedarfsgemeinschaft und werdet als solche gemeinschaftlich für den bedarf gerechnet. das einkommen wird ebenfalls wie auch vermögen auf alle gemeinschaftlich verteilt. bleibt vom elterngeld kein bedarf nix übrig oder ist das vermögen zu hoch, gibts kein alg2 und sie muss dich weiter durchziehen oder tritt dir endlich in den hintern.
Ihr müsst den Antrag nicht stellen, dann musst du aber irgendwoher dein lebensunterhalt und deine Krankenversicherung bekommen
aktuell hab ich den auch nicht gestellt. ich will ja arbeiten und auch nix, was mir nicht zu steht. ich frag ja für den fall der fälle. bin ja "erst" seit nem monat wieder auf der suche.
vom elterngeld bleibt durch miete, versicherungen etc. nix übrig. sie müsste ja dann alles alleine stemmen.
mir geht es um ihre ersparnisse, wie hoch die sein dürfen und ob sie die offenlegen muss. nicht ihr girokonto, sondern "sparbuch"
ich will ja arbeiten und auch nix, was mir nicht zu steht. ich frag ja für den fall der fälle. bin ja "erst" seit nem monat wieder auf der suche. hab mir das auch anders vorgestellt und find das auch nicht grad toll
alles was vermögen ist: sparbuch, girokonto, anlagen, lebensversicherungen etc ergibt einen freibetrag von 150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuelle anschaffungen. kommt sie darüber, wird das erst ausgegeben werden müssen.
hast du dazu einen link, wo das genau so drinsteht?
Ihr müsst euer schonvermögen genau prüfen.
Google mal die Höhe die ist unterschiedlich je nach Alter
sie ist 34. was muss ich denn da googlen?
Zur Zeit scheint die vermögensprüfung ausgesetzt sein. https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html
sorry für blondies: sie darf ein schonvermögen von 5100 euro haben zzgl. 750 euro für evnetuelle anschaffungen und ihr dürft ein auto haben, dass den wert von 7500 euro nicht übersteigt. besser?
was ich da halt nicht rauslese ist ihre situation. sie würde ja den antrag gar nicht stellen, sondern ich. wieso wird sie als antragsstelle gehandelt? sie möchte ja kein geld vom staat.
Mit mir musst du das nicht diskutieren, ich habe diese Gesetze nicht gemacht.
Es soll verhindert werden, dass der Reiche seinen Armen Partner auf Kosten der Allgemeinheit durch füttert.
ich mein, dass ich das in dem text nicht finde, den du geschickt hast. ich suche nach nem satz wie "für den partner gilt:"
Der Gesetzgeber kennt nur bedarfsgemeinschaften aus ein oder mehreren Personen.
Ihr seid zu zweit oder dritt, eure Vermögen werden und zusammen geprüft
dieses urteil widerspricht doch genau dem, was hier bislang geschrieben wurde.
und das zumindest am telefon bestätigt wurde
Telefonische Aussagen sind grundsätzlich wertlos.
Wenn Du Deine Bewerbungen genauso schreibst, wie den Fragetext hier, dann gute Nacht. Orthographie und vernünftige Ausdrucksweise sind nicht Deins, oder?
Natürlich muß die Partnerin bei einem ALG 2 - Antrag ihr Vermögen offenlegen.
Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft 'veranlagt' - es zählt Euer gesamtes Einkommen/Vermögen.
Danke für deine sachliche antwort.
was hat es denn mit diesem urteil auf sich?
https://www.google.de/amp/s/www.gegen-hartz.de/urteile/hartziv-urteil-keine-auskunftspflicht-a-jobcenter159357%3famp