Kann das jobcenter meine Wohnung aufgrund der etwas höheren Kaltmiete ablehnen?
Guten Morgen.
Aktuell befinde ich mich in Trennung von meinem noch Ehemann. Ich mag aus der gemeinsamen wohnung ausziehen da ich es nicht mehr aushalten und das trennungsjahr getrennt verbringen möchte. Ich habe bereits ein mietangebot bekommen was ich am Montag einreichen werde.
Aktuell darf ich für 1 Person 50qm haben sowie eine Kaltmiete von 275,50 Euro und Nebenkosten in Höhe von 122 Euro.
Meine Wohnung die ich gerne beziehen möchte ist 53qm groß.
Kaltmiete wäre 295 Euro und die Nebenkosten liegen bei 105 Euro. Heizkissen liegen bei 60 Euro im Monat, es wird mit Gas gewärmt.
Da die Wohnung mit 3qm und 30 Euro Kaltmiete etwas höher ist als die Regel, meint ihr bekomme ich deswegen eine Ablehnung?
Auch wenn ich dazu schreibe das ich für die 30 Euro mehr selbst aufkommen würde?
Zudem ich aus der gemeinsamen Wohnung wirklich schnellstmöglich raus möchte?
Ich kenne mich überhaupt nicht mit dem jobcenter aus.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
10 Antworten
Ja, das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Zustimmung kann verweigert werden, aber es kann auch die Erlaubnis geben.
Kommt auf das Jobcenter und den jeweiligen Sachbearbeiter an.
Viel Glück.
Ja, das Jobcenter kann die Wohnung ablehnen. Die Frage ist nur, ob es vor Gericht damit durchkommt.
Die Wohnung ist Deinen Angaben zufolge nur geringfügig zu teuer und damit nicht mehr angemessen.
Du solltest das mit Deinem Sachbearbeiter besprechen.
In sog. Härtefällen muß die Wohnung zunächst mal übernommen werden. Ein solcher Härtefalle könnte hier gegeben sein.
Falls die Wohnung abgelehnt wird, solltest Du Dir rechtliche Unterstützung vor Ort holen.
Entweder durch eine ALG 2 - Beratungsstelle oder gleich durch einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Es muss nur 1 qm sein sowie ein 1 Euro sein.
Es kann manchmal aber auch entschieden werden, das du dann Geld mehr bezahlen musst. Aus der eigenen tasche. Ist aber auch nicht immer der Fall.
Dass wird von Region zu Region anders gerechnet wegen unterschiedlichen Mietpreisen.
Das Jobcenter wird zahlen. Die Tabellen für Miete und Quadratmeter sind Orientierungswerte und können überschritten werden, wenn es noch angemessen ist.
50qm sind für eine Einzelperson schon außerordentlich großzügig bemessen, nichts für ungut. Ich gehe entsprechend nicht davon aus, dass 53qm akzeptiert werden.
50 qm ist ein normaler Regelfall der in so ziemlich ganz deutschland gilt.