Draf Jobcenter mich zwingen, arbeiten zu gehen, wenn ich eine Krankheit habe und ganz schwere Depressionen?

8 Antworten

alg2 bekommst du nur, wenn du mindestens 3h täglich arbeiten kannst. wenn nicht, hast du keinen anspruch und musst andere leistungen beantragen.

Wenn du gewisse Jobs nicht machen kannst, brauchst du ein Attest vom Arzt. Ganz einfach.

Geh zu deinen Ärzten und sag ihnen du brauchst ein Attest in dem steht das du die und die Arbeit nicht machen kannst/darfst. Dann kann das Jobcenter dich NICHT zwingen. Bei allen anderen kann es dich dazu zwingen.


Unbekannt98873 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 01:45

Aber die zwingen mich trotzdem das ich arbeite gehen soll

Unbekannt98873 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 01:49
@Sunnyday1981

Die haben gesagt etwieder suchst du dir ein Nebenjob oder 2 Vorschlag wer du arbeitest in einer behinderten Werkstatt

Unbekannt98873 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 01:45

Hab ich ja hab auch einen behinderten Ausweis

Also als ALG II Empfänger muss dir das JC die Krankenversicherung zahlen, da gibt's kein wenn und aber! Du musst das klarstellen, zur Not auch vors Sozialgericht ziehen. Wenn du gesundheitliche Probleme hast, dann teile dies dem JC mit, ohne denen allerdings deine Diagnosen zu nennen, denn diese gehen denen nichts an. Stelle auch einen Antrag zur Überprüfung deiner Arbeitsfähigkeit, die Daten werden streng vertraulich behandelt. Vielleicht steht dir eine Erwerbsminderungsrente zu.

Und ich würde dir empfehlen, solange du auf Hartz 4 bist, lass dich die ganze Zeit krankschreiben (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vom Arzt und schicke die Krankschreibung an das JC. Dann können die dich nicht mehr einladen und du brauchst dich auch nicht zu bewerben oder irgendwelche Maßnahmen zu machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unbekannt98873 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 01:38

Das hat alles angefangen wo ich in der Maßnahme der mobbing Opfer wahr

Unbekannt98873 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 01:37

Die Depressionen hab ich schon Seher lange

Wenn Du Arbeitslosengeld 2 beziehst, dann solltest Du über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert sein.

Laß Dir Deine Erkrankungen von einem Arzt attestieren und reiche das Attest beim Jobcenter ein.

Sehr wahrscheinlich läßt man Dich darauf hin amtsärztlich begutachten um Deine Erwerbsfähigkeit feststellen zu können.

Deine Titelfrage läßt sich mit J-ein beantworten.

Das Jobcenter ist nur für Personen zuständig die in der Lage sind zumindest Teilzeit zu arbeiten.

Wenn du dazu nicht in der Lage bist, ist das Jobcenter auch nicht für dich zuständig.

Du müsstest dann Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe beantragen.