Jobcenter Auto Zuschuss?
Hallo ab wann bekommt man als alg 2 Bezieher für ein Auto Geld ?
8 Antworten
Laut SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung können auch Leistungen nach dem SGB III "Drittes Kapitel" gewährt werden für Empfänger von ALG II, obwohl das SGB III sonst nur für Empfänger von ALG I gedacht ist.
Nach § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget im Dritten Kapitel SGB III kann alles Mögliche als Zuschuss gewährt werden, also geschenkt werden - auch ein Auto!
Manchmal kriegt man auf diesem Weg einen Führerschein spendiert, aber ausgeschlossen ist nichts.
Dies ist aber eine Kann-Leistung! Kann-Leistungen gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Sachbearbeiter bei seinem Ermessen zu dem Schluss kommt, dass die besonderen Umstände deines Einzelfalls dafür sprechen.
Ein Darlehen für einen Autokauf aber ist weitgehend ausgeschlossen, da Absatz 1 SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen dies kaum vorsieht: Ein Auto ist schließlich kein "vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf"!!!
Gruß aus Berlin, Gerd
Richtig: "Aus der Ermessensreduzierung auf Null ergibt sich eine gebundene Entscheidung." So wie es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bei einem Führerschein angesichts einer Jobzusage sah.
Es braucht folgende Voraussetzungen:
- Alternativlosigkeit (Vermittlung in andere Arbeit nicht oder nur stark verzögert möglich).
- Man braucht eine Jobzusage (nur ein eventuell reicht nicht)
- Das Auto ist für den Job zwingend notwendig (z.b. im Job selber oder weil man mit öffis nicht zur Arbeit kommt)
- Hilfsbedürftigkeit.
Wenn das erfüllt ist hat man eine Chance. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Die obergrenze fürs Auto liegt bei 1500€ oder seltener auch bei 2000€.
Das Jobcenter gibt dir unter Umständen ein Darlehen für ein Auto, wenn du das als Voraussetzung benötigst, um eine Arbeit antreten zu können. Weil ein möglicher Arbeitgeber zB nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.
Für ein Darlehen für ein Auto erkenne ich keine Rechtsgrundlage in Absatz 1 § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen SGB II. Höchstens für einen (wenn auch unwahrscheinlichen) Zuschuss per SGB II § 16 Leistungen zur Eingliederung Absatz 1 in Verbindung mit SGB III § 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget.
Du kannst höchstens ein Darlehen beantragen welches du aber zurück zahlen musst.
Z.B wenn du für einen Job ein Auto bräuchtest
Nach meinem Wissen nennt sich das Mobilitätsbeihilfe, welche Du beantragen kannst, wenn Du nachweislich ein Kraftfahrzeug für die Arbeit oder für den Arbeitsweg benötigst.
Solche "kann" Leistungen können vom Gericht aber auch ganz schnell in ein muss umgewandelt werden. Dazu ein kurzer Blick ins § 39 SGB I
Beispiel 1: Das Bundessozialgericht hatte aus dem "kann" zum Thema Fahrtkostenerstattung nach § 309 SGB 3 abs. 4 einfach ein muss gemacht da es einem Hartz-IV Empfänger nicht zugemutet werden kann es aus eigener Tasche zu bezahlen! Quasi nach dem Motto wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen schließlich drohen Sanktionen bei Nichterscheinen. Siehe: B 14/7b AS 50/06 R
Beispiel 2: Ist es zur Eingliederung in Arbeit notwendig sind die kosten für einen Führerschein der Klasse B zu erstatten. Siehe Beschluss: L 15 AS 317/11 B
Sowas könnte ich mir bei einem Auto wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind durchaus auch vorstellen.