Schwanger - Jobcenter lehnt Antrag auf ALG 2 ab, was nun?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann hast Du ja gleich das richtige für einen schriftlichen fristgerechten Widerspruch gegen die Anlehnung gefunden.

Dein Fehler war, dass Du Nachweise über Einkommen usw. der Eltern unaufgefordert eingereicht hast, dadurch geht das Jobcenter davon aus, dass Dich deine Eltern auch weiterhin unterstützen werden, was Sie aber in deinen Umständen nicht müssen.

Es wird eben immer wieder versucht Gelder einzusparen, auch wenn sie einem rechtlich gesehen zustehen, aber viele lassen sich durch eine Ablehnung abschrecken und nehmen nicht ihre zustehenden Rechtsmittel in Anspruch.


SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 12:11

Vielen Dank. Ich habe mehrmals versucht die Dame vom JC auf die Besonderheit für Schwangere hinzuweisen und darauf, dass es nicht ok ist meine Eltern mitzuberechnen. Sie bestand aber darauf sodass ich gemacht habe was sie gesagt hat..

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isomatte  03.05.2021, 12:18
@SAC123

Nun bleibt nur Widerspruch und ggf. kostenlose Klage vor dem Sozialgericht, könntest Dir auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, da würdest Du dann bei diesem nur um die 20 € zahlen müssen, da hättest Du keinen Ärger, dieser würde das dann in die Hand nehmen, evtl. würde da ein Schreiben ans Jobcenter schon ausreichen, damit sie ihre Meinung ändern.

Der Grund für die unabhängige Prüfung ist der, dass eine schwangere dadurch nicht zu einer Abtreibung gezwungen wäre, denn so haben die Eltern kein Druckmittel gegen das Kind, wenn es unabhängig von den Eltern einen ALG - 2 Anspruch auch unter 25 hat.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 12:55
@isomatte

Ja genau! Das wusste ich auch, dass es diese Änderung aus diesem Grund veranlasst wurde. Vielen Dank für die Hilfe

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isomatte  03.05.2021, 13:01
@SAC123

Bitteschön

Viel Erfolg und Glück für die Zukunft !

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Juristexperte  03.05.2021, 13:19
@SAC123

Du solltest niemals darauf vertrauen, was ein Behördenmitarbeiter dir sagt. Die handeln in 90 % aller Fälle nur für ihre Behörde.

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isomatte  05.05.2021, 07:53

Danke Dir für Deinen Stern !

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Vielleicht nützt hier noch dieser Absatz auf Seite 8, Randziffer 9.21a der Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zu SGB II § 9:

In entsprechender Anwendung des § 9 Absatz 3 tritt eine Unter-haltsvermutung nach § 9 Absatz 5 nicht ein, wenn das Kind schwanger ist oder sein Kind betreut, welches das sechste Lebens-jahr noch nicht vollendet hat. Diese Regelung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll verhindern, dass Minderjährige oder junge Erwachsene aufgrund der Einstandspflicht der Eltern zum Schwangerschaftsabbruch veranlasst werden.

Weiter heißt es dort auf Seite 15, Randziffer 9.46:

(6) Einkommen und Vermögen der Eltern/des Elternteils sind nicht zu berücksichtigen, wenn das Kind schwanger ist oder sein Kind be-treut und dieses Kind das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 9 Absatz 3). Dies gilt auch bei der Vermutung des § 9 Ab-satz 5 und für das Einkommen und Vermögen des Partners/der Partnerin des Elternteils.

Gruß aus Berlin, Gerd


SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 23:29

Vielen lieben Dank!!

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ich bin eine unter 25- Jährige Schwangere im Haushalt der Eltern, die versucht hat für die Zeit bis das Baby kommt ALG 2 zu beantragen.

Vollkommen normal. So Lange du unter 25 Jahre bist, sind deine Eltern für dich finanziell Verantwortlich.
Du kannst dann, wenn es soweit ist, Kindergeld beantragen.


SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 11:48

Haben Sie die Bilder denn schon gesehen?

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PhilMe  03.05.2021, 11:50
@SAC123

Die sind so klein, das man kein Buchstabe lesen kann, auch wenn man drauf klickt. Egal was dort steht, das ändert nichts an meiner Antwort.
Tut mir Leid.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 12:07
@PhilMe

„Für Schwangere und Mütter mit unter sechsjährigen Kindern gelten aber Besonderheiten. Paragraph 9 Abs. 3 SBG || lässt zu, dass der Anspruch einer schwangeren Frau unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern geprüft wird. Der Anspruch besteht, obwohl Sie gemeinsam in einer Wohnung leben. Die Eltern von Schwangeren Leistungsberechtigten werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Schwangere Hilfebedürftige können nicht gezwungen werden, ihre Eltern von sich aus in Anspruch zu nehmen Paragraph 33 Abs. 3 Nr. 3 SBG ||. Diese Grundsätze gelten auch für Hilfebedürftige, die ihr Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreuen.“

Es ist am 1.4.2006 in Kraft getreten.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 12:52
@LouPing

„Das SBG || Änderungsgesetz, das zum 1.4.2006 in Kraft getreten ist, verneint ausdrücklich die Einsatzpflicht der Eltern für die Gruppe der unter 25-jährigen Schwangeren im elterlichen Haushalt. Schwangere dürfen unabhängig, von ihrem Alter nicht auf Einkommen und Vermögen ihrer Eltern verwiesen werden“

Somit ja, gilt auch für UNTER 25.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 12:56
@LouPing

Das habe ich aus dem Gesetzbuch. Die Bilder sind leider unscharf, da war alles drin.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 12:58
@LouPing

Ich werde versuchen die Frage nochmal zu bearbeiten und die Bilder neu hochladen.

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isomatte  03.05.2021, 13:05
@LouPing

Und nur für die, ab 25 würde man eh keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mehr mit den Eltern bilden und hätte unabhängig vom Einkommen der Eltern einen ALG - 2 Anspruch, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt würden.

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LouPing  03.05.2021, 13:24
@isomatte

Deswegen frage ich, die FS ist unter 25. Dann hätte sie doch keinen Anspruch oder?

Die Eltern bekommen doch sicher noch KG für sie…. wie würde das mit einem Anspruch zusammenpassen?

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isomatte  03.05.2021, 13:29
@LouPing

Was hat das denn mit dem Kindergeld zu tun ?

Du musst Dir den Link nur einmal richtig durchlesen, hättest Du das gemacht, dann hättest Du die Frage wegen unter 25 gar nicht stellen müssen.

Bei Schwangerschaft unter 25 gibt es Sonderregelungen im Bezug auf die Unterhaltspflicht der Eltern nach dem SGB - ll .

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LouPing  03.05.2021, 13:32
@isomatte

Das Geschmiere oben ist eine Zumutung… dein Ton gerade übrigens auch. :-) Soll ich mich jetzt bei DIR entschuldigen nachgefragt zu haben? Möchtest du dem aus dem Weg gehen dann vermeide es mich DIREKT anzusprechen.

Meine Güte.. keine Ahnung was dir derzeit den Alltag vermiest, aber lass das bitte nicht hier aus.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 13:36
@LouPing

Ich habe in meine Frage erklärt, dass ich kein Kindergeld mehr seit Monaten bekomme und dass das JC dafür sogar auch die Kontoauszüge als Beweis hatten.

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LouPing  03.05.2021, 13:40
@SAC123
..aber die Ablehnung kam dann leider mit der Begründung dass das Einkommen meiner Eltern für uns vollkommen ausreichen würde und ich auch Kindergeld bekommen würde, 

Dann habe ich das wohl falsch verstanden.

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isomatte  03.05.2021, 13:42
@LouPing

Endschuldige bitte wenn Du Dich angegriffen fühlst !

Man kann auch Freund Google einmal befragen, der gibt da auch gerne eine Auskunft die Du dann auch lesen kannst.

Deshalb verlinke ich hier grundsätzlich nichts, nenne aber was man bei Freund Google eingeben sollte, um Antworten auf Fragen zu finden, dass könntest Du natürlich auch machen, gibst Du einmal ein ,, ALG - 2 für schwangere unter 25 " , da solltest Du alles wissenswerte finden.

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LouPing  03.05.2021, 13:45
@isomatte

Ich lese hier nur sporadisch..nebenher beschäftigt mich die tröge Bürokratie meiner Praxis. Ein Versuch mich bei der Überprüfung einer Zahlenflut / Datenflut wach zu halten.

Der eine Punkt hat mich einfach interessiert und ich habe den Text der FS anteilig fehlinterpretiert … mehr nicht.

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ass die trotz ABS.3 SBG 2 alle Unterlagen von meinen Eltern verlangt haben und dann am Ende doch abgelehnt haben?

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Die Unterlagen werden benötigt um Deinen Antrag zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Die Anforderung der Unterlagen alleine, begründet keinen Anspruch auf ALG II

Die Möglichkeit des Widerspruchs steht Dir selbstverständlich offen. Ohne Widerspruch erfolgt keine erneute Prüfung.

Du musst einen Widerspruch einreichen und deine Eltern müssen nicht nur ihr Einkommen sondern auch ihr fixen Kosten benennen.. Und wenn sie tatsächlich zu viel verdienen, dann ist das eben so. Sie sind für deinen Lebensunterhalt verantwortlich bis du deinen ersten Beruf erlernt hast.


GutenTag2003  03.05.2021, 11:47
Du musst einen Widerspruch einreichen

Nein, das muss sie nicht. Es gibt keine Pflicht zum Widerspruch.

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DerHans  03.05.2021, 11:47
@GutenTag2003

HAha. WENN sie Geld haben will, MUSS sie Widerspruch einreichen.

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GutenTag2003  03.05.2021, 11:48
@DerHans

Dann ja, sie kann aber auch mit der Ablehnung einverstanden sein bzw. akzeptieren.

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SAC123 
Fragesteller
 03.05.2021, 11:47

@DerHans, da sind Sie wieder mit Hilfe. Vielen Dank dafür. Meine Eltern verdienen nicht viel, ein Elternteil arbeitet sogar nur geringfügig und der andere kommt nicht über 1.300€ mtl drüben.

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DerHans  03.05.2021, 11:50
@SAC123

Dann hast du doch die Argumente für deinen Widerspruch. Hol dir Hilfe bei einer Sozialberatung (Diakonie, Caritas, VdK usw.)

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