Was kann ich dem Schreiben entnehmen?
oder wie soll ich das verstehen ?
2 Antworten
Du kannst dem Schreiben entnehmen, dass die Wohnung in den genannten Beträgen angemessen ist (drüber steht ja auch "Angemessenheitsbescheinigung"). Das ist kein offizieller Bescheid, dass du das Geld erhälst. Kontaktiere am Besten einfach nochmal kurz dein:e Sachbearbeiter:in und frage dort nach.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Ich würde es so verstehen, daß für die betroffene Wohnung die leider ausgeschwärzten Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt werden.
Allerdings sind die Formulierungen für meinen Geschmack etwas zu "schwammig", und ich würde es noch nicht als endgültige Zusage für die Kostenerstattung werten.