Was kann ich dem Schreiben entnehmen?

2 Antworten

Du kannst dem Schreiben entnehmen, dass die Wohnung in den genannten Beträgen angemessen ist (drüber steht ja auch "Angemessenheitsbescheinigung"). Das ist kein offizieller Bescheid, dass du das Geld erhälst. Kontaktiere am Besten einfach nochmal kurz dein:e Sachbearbeiter:in und frage dort nach.

Ich würde es so verstehen, daß für die betroffene Wohnung die leider ausgeschwärzten Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt werden.

Allerdings sind die Formulierungen für meinen Geschmack etwas zu "schwammig", und ich würde es noch nicht als endgültige Zusage für die Kostenerstattung werten.