Hartz 4 auf andere Konto?
Hallo, kann ich das Konto was ich bis jetzt bei ALG II angegeben habe ändern? Ich möchte gerne das Konto meines Mannes angeben, da wir geimsam ein Konto benutzen
6 Antworten
Du kannst das Konto jederzeit ändern.
Änderungen, die dem Jobcenter nach dem 20. eines Monats bekannt gegeben werden, werden für den Folgemonat nicht mehr berücksichtigt, sondern erst für den auf den Folgemonat folgenden Monat :)
Sicher kannst du, einfach aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung suchen, ausdrucken und ausgefüllt ans Jobcenter schicken, oder persönlich beim Jobcenter einwerfen, wenn persönliche Abgabe ( Corona ) nicht möglich ist.
Wenn ihr laufende Leistungen bekommt, die je nach Monat und Jahr immer um den 20 herum zur Auszahlung angewiesen werden, also meistens so, dass bis Ende des Monats min. noch 5 - 6 Werktage bleiben, dann solltet ihr das auf jeden Fall bei eurer Veränderungsmitteilung bzw. evtl. Kontoschließung beachten.
Nicht das du dein Konto dann voreilig kündigst und das Jobcenter die Leistungen noch auf dieses Konto überweist.
Wenn er auch Hartz bekommt seid ihr damit inner Bedarfsgemeinschaft, wenn er arbeitet kann das ganz komisch verrechnet werden, wenn das alles schon besteht ist der wechsel eig egal, im Endeffekt kannste da angeben was du willst an Konten.
Aber dann solltest du auch alle Zugriffsrechte besitzen.
Nicht wegen dem Center, zur eigenen Sicherheit. Wenn das Geld wegkommt gibts keine Nachzahlungen.
Die persönlichen Abhängigkeiten, sind eine persönliche Angelegenheit. Wer, wie, in welcher Höhe über finanzielle Mittel verfügt, geht niemanden etwas an.
JA richtig habe auch nicht behauptet dass sie dass hier offen legen soll oder? Übertreibt doch nicht immer sofort xD
Zugriffsrechte für sich selber falls man was am Konto klären muss, alleine ja dass ist immer sinnvoll die zugriffsrechte für das Konto zu besitzen auf dem das eigene Geld liegt, wenn du da irgendwas reininterpretierst was ich niemals auch nur ansatzweise behauptet habe ist das nicht mein fehler.
wenn du da irgendwas reininterpretierst
Mal im Ernst.
Aber dann solltest du auch alle Zugriffsrechte besitzen.
... impliziert Deine Bedenken und die Notwendigkeit (verbal) einzugreifen bzw. einzuwirken und unterstellt in diesem Punkt mangelnde/fehlende Selbständigkeit.
Wie gesagt, es ist Dein Text. Er mag ja gut gemeint gewesen sein.
Kontoänderungen kannst du ganz einfach im Jobbörsen Profil machen.
Du kannst auch dort anrufen oder eine Mail schicken
Anrufen oder Mail schicken würde für eine Kontoänderung bei unserem Jobcenter nicht anerkannt werden, da nicht eindeutig sichergestellt werden kann, ob die Änderung der Bankverbindung wirklich vom Leistungsempfänger mitgeteilt wurde. Für die Änderung der Bankverbindung wird daher ein Schriftstück mit Unterschrift benötigt.
Du kannst dem Jobcenter einfach ein Schreiben mit der Bitte um Änderung der Bankverbindung und der Kontonummer schicken, dann ändern die das für dich.
Allerdings ist morgen (23.04.2021) Zahllauf beim Jobcenter, d.h. alle Änderungen, die danach mitgeteilt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Das interessiert das JobCenter nicht. Sie kontrollieren das auch nicht