ALG 2 UND WOHNUNGSLOS WIESO HABE ICH EINE BG NUMMER UND KEINE NORMALE KUNDENNUMMER?
Es ist so das mein Antrag auf alg 2 momentan in Bearbeitung ist, vorhin ist mir allerdings aufgefallen das ich eine BG Nummer habe und keine normale Kundennummer.. Meine Sorge ist nun das ich dadurch circa 100€ weniger bekomme
Ps ich bin nur amtlich in Hamburg gemeldet und bin rechtlich gesehen obdachlos, ich bin u25 und es gibt keine Möglichkeit bei den Eltern zu leben, lediglich meine Post geht an die Adresse meiner Eltern. Das Amt weiß natürlich das dies nur eine Post Adresse ist! Wenn ich das richtig verstehe dann sieht es rechtlich so aus das ich nicht in einer Bedarfsgemeinschaft sein kann! Ich lebe hauptsächlich auf der Straße und schlafe nur bei schlechten Wetter mal bei Freunden auf der Couch
3 Antworten
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Eine Kundennummer gibt es nur bei der Agentur für Arbeit, wenn man ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) beantragt und bekommt, dass ist das SGB - lll und im SGB - ll , also im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug beim Jobcenter gab es schon immer eine BG - Nummer.
Du bildest dann also deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) , so wie es z.B. auch wäre, würdest Du Ü 25 sein und bei den Eltern leben, dann steht Dir min. der derzeitige volle Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 446 € zu, wenn nicht noch z.B. Wohnkosten anfallen.
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BG - Nummer bedeutet Nummer der sog. Bedarfsgemeinschaft und ist im ALG 2 normal.
In beschriebenen Fall bildest Du mutmaßlich Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Kundennummern sind bei der Bundesagentur für Arbeit üblich.
Wegen der BG - Nummer kriegst Du nicht weniger Geld. Dies hätte, wenn es zutreffen sollte, andere Gründe.
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Jeder Alg 2 Empfänger bekommt eine BG Nummer vom Jobcenter zugewiesen. Auch wenn er alleine wohnt. Das ist seit Januar 2005 ( Einführung Alg 2 ) Standard. Kundennummern gibt es bei der Arbeitsagentur.
Dir steht der normale Alg 2 Satz von derzeit 446 € monatlich zu. Alg 2 steht einem auch bei Obdachlosigkeit oder losen Wohnsitzen zu. Hauptsache man ist postalisch erreichbar.
Du bekommst den vollen Satz. Nicht 100 € weniger.