Bin ich noch Bedarfsgemeinschaft wenn ich 18 bin oder Hausgemeinschaft?

5 Antworten

Du bleibst "Harz 4" bzw. Bedarfsgemeinschaft :)

Du bleibst solange Teil der BG, bis Du entweder 25 Jahre alt wirst, ein sog. bedarfsdeckendes Einkommen* hast oder ausziehst.

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres hat das nichts zu tun.

*Ein Einkommen, welches unter Berücksichtigung von Freibeträgen betraglich mindestens so hoch ist wie das ALG 2, welches die Mutter vom Jobcenter für Dich bekommt.

Im Regelfall bist du unter 25 wohnhaft bei deinen Eltern mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft ( BG ) wenn du deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Erst wenn das der Fall wäre, könntest du rein theoretisch mit ihnen eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) bilden, musst du aber nicht, wenn du deine Eltern nicht freiwillig unterstützen möchtest und dein eigenes Ding machst.

Nur weil du 18 bist Dan wird sich nichts ändern!

Das ändert sich wen du 25 wirst den Dan bist du deine eigen BG und dir steht Dan auch eine eigne wohnung zu unter denn Bedingungen vom amt!

Ändern tut Sicht zb erst was wen du einen Ausbildung machst und Dan must du davon dein eigenen miet anteil bezahlen und zb Kostgeld an deine mutter wen die dich mitversorgen soll aber das Kostgeld kannst du selber aushandeln!

Änder tut sich zb auch was wen du ein 450€ job machst wen du soviel da verdienst darfst du nur 170€ behalten und den Rest must du deine mutter geben da bei ihr Dan die 280€ abgezogen werden!

Die zwangs BG bleibt bis zum 25. Lebensjahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Oberamtmann  21.04.2021, 18:02

Nein, man kann die BG gerne vorher durch Beendigung des eigenen L-Bezugs verlassen. Dies klappt am besten durch Aufnahme einer Arbeit (z.B. nach der Ausbildung!) Dann nimmt man sich eine eigene Wohnung und finanziert sein Leben selbst. Wenn man das nicht kann, muss man nach den Regeln derjenigen spielen, die das ganze Dolce vita finanzieren!

Wird sich nichts dran ändern.